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VECTORING – STEILVORLAGE FÜR DEN BREITBANDAUSBAU ODER PASS INS<br />
WETTBEWERBSPOLITISCHE ABSEITS?<br />
Kaum ein Thema beschäftigt die Phantasie der Telekommunikationsbranche<br />
aktuell so stark wie „Vectoring“.<br />
Während die Telekom Vectoring als Schlüsseltechnologie<br />
für den Breitbandausbau und Surrogat für<br />
einen zügigen FTTB/FTTH-Ausbau anpreist, bewerten<br />
andere Experten das Potenzial der neuen Technik<br />
zurückhaltender.<br />
Was kann Vectoring tatsächlich? Durch die Ausschaltung<br />
des „Cross-Talk-Effekts“ (zu den technischen Aspekten<br />
siehe den Hintergrundbericht Seite 100) können<br />
via VDSL auf der Kupferleitung Bandbreiten von 80<br />
bis 100 MBit/s im download und bis zu 40 MBit/s im<br />
upload erreicht werden. Allerdings hängt der mögliche<br />
Leistungsgewinn von einer Reihe von Faktoren ab. Der<br />
wichtigste limitierende Faktor ist dabei die Länge der<br />
Kupferleitung. Bereits ab einer Leitungslänge von 500m<br />
reduziert sich der Vectoring-Effekt ganz erheblich, ab<br />
einer Leitungslänge von 800 m ist er nicht mehr feststellbar.<br />
Das bedeutet, dass zumindest fraglich ist, inwieweit<br />
ländliche Regionen, in denen die Kupferleitung<br />
vom Kabelverzweiger (KVz) zum Endkunden oft länger<br />
als 800 m ist, vom Vectoring profitieren können.<br />
Allerdings geht es der Telekom bei der Vectoring-<br />
Thematik auch nicht um eine Verbesserung der Breitbandversorgung,<br />
schon gar nicht im ländlichen Raum.<br />
Vielmehr instrumentalisiert der Ex-Monopolist die<br />
neue Technologie für seine wettbewerbspolitischen<br />
Ziele. So stellt die Telekom in Aussicht, bis 2016 möglicherweise<br />
bis zu 24 Mio. Haushalte in Deutschland<br />
mit VDSL-Vectoring zu versorgen, fordert dafür aber<br />
im Gegenzug von Politik und Regulierung nicht weniger<br />
als ein „Roll-back“ des Infrastrukturwettbewerbs<br />
in Deutschland. Zum einen möchte die Telekom die<br />
Vectoring-Technologie exklusiv nutzen können, also<br />
ein neues (Vectoring-)Monopol aufbauen dürfen. Zum<br />
anderen fordert sie ihr bereits überwundenes Infrastrukturmonopol<br />
an den Kabelverzweigern (KVz) zurück,<br />
indem sie von der Verpflichtung befreit werden<br />
will, ihren Wettbewerbern dort einen entbündelten<br />
Zugang anbieten zu müssen. Dies soll sogar die Kabelverzweiger<br />
betreffen, die die Wettbewerber bereits<br />
heute mit Glasfaser erschlossen haben.<br />
Stellt man die seitens der Telekom erhobenen regulierungspolitischen<br />
Forderungen nach einem Vectoring-<br />
und KVz-Monopol auf den Prüfstand, so stellt<br />
sich schnell heraus, dass diese mit dem Vectoring selbst<br />
faktisch nichts zu tun haben, sondern rein strategischer<br />
Natur sind. Warum nicht auch die Wettbewerber an<br />
den von ihnen mit Glas erschlossenen Kabelverzweigern<br />
Vectoring einsetzen sollen, lässt sich weder technisch<br />
noch ökonomisch begründen.<br />
Aber auch die Forderung nach der Aufhebung ihrer<br />
KVz-Entbündelungsverpflichtung ist nicht plausibel.<br />
Zwar ist es richtig, dass Vectoring (jedenfalls heute) nur<br />
dann funktioniert, wenn alle VDSL-Leitungen eines<br />
Bündels darin einbezogen sind und eine Entbündelung<br />
den Vectoring-Effekt aufheben könnte. Das von der Telekom<br />
aus diesem Umstand abgeleitete vermeintliche<br />
„Investitionsrisiko“, mit dem sie ihre Forderung nach<br />
einer Rücknahme der ihr obliegenden Entbündelungsverpflichtung<br />
begründet, besteht allerdings faktisch<br />
schon wegen der Ökonomie des VDSL-Ausbaus nicht.<br />
Vectoring setzt auf VDSL auf und damit einen Glasfaserausbau<br />
bis zum Kabelverzweiger (KVz) voraus. Wegen<br />
der hiermit verbundenen Kosten und den zu ihrer<br />
Amortisierung erforderlichen hohen Marktanteilen, ist<br />
die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, dass ein Wettbewerber<br />
einen von der Telekom bereits mit Glasfaser<br />
versorgten KVz seinerseits noch einmal mit Glas überbaut<br />
und dort die Entbündelung nachfragt. Der von der<br />
Telekom konstruierte Kollisionsfall kommt daher in der<br />
Praxis nicht vor.<br />
Zudem erschließt die Telekom Kabelverzweiger – im<br />
Gegensatz zum Wettbewerb wie die im Breitbandkompass<br />
aufgeführte Projektübersicht deutlich belegt - fast<br />
ausschließlich in Ballungsräumen. Der von der Telekom<br />
in Form eines Wegfalls der Entbündelungsverpflichtung<br />
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