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Anne Ruth Herkes, Staatssekretärin<br />
im Bundesministerium für<br />
Wirtschaft und Technologie<br />
Derzeit verfügen 51 Prozent der Haushalte<br />
über Zugang zu einem Breitbandanschluss<br />
mit einer Leistung von mit mindestens 50<br />
Mbit/s. Nur ein Bruchteil dieser Anschlüsse<br />
wird nachgefragt. Vor diesem Hintergrund,<br />
und auch um Mitnahmeeffekte zu vermeiden,<br />
sollten Fördermaßnahmen zunächst auf die<br />
Gemeinschaftsaufgaben sowie EU-Programme<br />
beschränkt bleiben. Wichtiger als ein<br />
zusätzliches Breitband-Förderprogramm, das<br />
im Übrigen einer Kofinanzierung durch die<br />
Länder bedürfte, ist es, dass Unternehmen<br />
bestmögliche Rahmenbedingungen für Investitionen<br />
in den Ausbau von Hochleistungsnetzen<br />
vorfinden.<br />
Zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten<br />
von klein- und mittelständischen<br />
Unternehmen, Stadtwerken und Kommunen<br />
wurden daher die Voraussetzungen und<br />
Konditionen von bestehenden KfW-Programmen<br />
für den Breitbandausbau transparent<br />
gemacht: Die KfW hat einen Breitbandfördertipp<br />
auf ihrer Internetseite veröffentlicht,<br />
umfassende Informationen sind auch auf<br />
dem Breitbandportal des BMWi www.<br />
zukunft-breitband.de nachzulesen. In Workshops<br />
mit dem Bankensektor werden zudem<br />
Möglichkeiten für ein stärkeres Engagement<br />
bei der privaten Finanzierung von Breitbandprojekten<br />
diskutiert.<br />
Das Bürgschaftsinstrumentarium des Bundes<br />
und der Länder bietet bereits jetzt auch für<br />
Breitbandprojekte bis zu 80 %ige Verbürgungen<br />
von Bankkrediten an. Die Bürgschaftsbanken,<br />
die von Bund und Land rückverbürgt<br />
werden, geben Bürgschaften bis zu 1 Mio.<br />
Euro (ab 01.01.2013 bis 1,25 Mio. Euro).<br />
Darüber hinausgehender Bedarf kann durch<br />
die Länder direkt verbürgt werden. Der Bund<br />
kann sich beteiligen, sofern das Vorhaben<br />
überregionale Bedeutungen hat, das einzelne<br />
Land in seiner Wirtschaftskraft überfordert<br />
wäre und es sich um ein Unternehmen<br />
handelt, das sich mehrheitlich in privater -<br />
und somit nicht kommunaler – Hand befindet.<br />
In den neuen Ländern kann sich der Bund ab<br />
Beträgen über 10 Mio. Euro beteiligen, aber<br />
auch hier muss es sich um ein überwiegend<br />
privates Unternehmen handeln. Voraussetzung<br />
ist in jedem Fall die Prüfung der Tragfähigkeit<br />
des Vorhabens durch die Hausbank.<br />
Es gilt, die bestehenden Möglichkeiten zu<br />
nutzen, um den Ausbau von Breitbandprojekten<br />
weiter voranzubringen. <br />
Jochen Homann, Präsident der<br />
Bundesnetzagentur<br />
Die 15 Jahre seit der vollständigen Liberalisierung<br />
des TK-Marktes haben eindrucksvoll<br />
gezeigt, dass Wettbewerb nicht bloß Preise<br />
auf ein effizientes Niveau, sondern vor allem<br />
die dynamischen Entwicklungspotenziale des<br />
Sektors zur Entfaltung bringt. Dank verlässlicher<br />
regulatorischer Rahmenbedingungen<br />
sind von den TK-Anbietern seither über<br />
100 Mrd. Euro in moderne Netze investiert<br />
worden – davon mehr als die Hälfte von den<br />
Wettbewerbern der Telekom. Ich bin der festen<br />
Überzeugung, dass erst die Marktöffnung<br />
die enormen Leistungssteigerungen sowie die<br />
bemerkenswerten Fortschritte bei Produktvielfalt<br />
und Servicequalität ermöglicht hat. <br />
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