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eanspruchte „Investitionsschutz“ betrifft daher entweder<br />

Investitionen, die faktisch gar nicht gefährdet sind<br />

(an den von ihr bereits erschlossenen KVz in Ballungsräumen)<br />

oder solche, die sie vorsichtshalber gar nicht<br />

erst tätigt (in den ländlichen Regionen).<br />

Spätestens auf den zweiten Blick wird also klar, dass es<br />

sich bei der – allen bisherigen Erfahrungen nach ohnehin<br />

mit Vorsicht zu genießenden – „Investitionszusage“<br />

der Telekom um ein Danaergeschenk handelt. Die Telekom<br />

verfolgt über Vectoring erstens das (an sich legitime)<br />

Ziel, ihr Netz in Ballungsgebieten gegenüber den<br />

Kabelnetzbetreibern wettbewerbsfähiger zu machen,<br />

wozu ein verstärktes FTTB/FTTH-Engagement aber<br />

deutlich mehr beitragen würde. Die von ihr in Aussicht<br />

gestellten 24 Millionen „Vectoring-Haushalte“ decken<br />

sich nicht nur zufällig mit der Zahl der Haushalte, die<br />

von den Kabelnetzbetreibern mit Breitband versorgt<br />

werden können und sich auf die Ballungsgebiete konzentrieren.<br />

Sie will zweitens (illegitim) über ihre flankierenden<br />

Forderungen den Infrastrukturwettbewerb dauerhaft<br />

ausschalten. Um dadurch drittens das Tempo aus dem<br />

FTTB/FTTH-Ausbau zu nehmen, indem sie versucht,<br />

den Wettbewerbern den oft notwendigen Zwischenschritt<br />

des entbündelten Zugangs am Kabelverzweiger<br />

künftig zu verwehren. Die Behinderung und Verzögerung<br />

von Glasfaserinvestitionen alternativer Anbieter<br />

ermöglicht es dem Ex-Monopolisten viertens, das abgeschriebene<br />

Kupfernetz – eine nicht zuletzt wegen der<br />

überhöhten Vorleistungsentgelte für den Zugang zur<br />

Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bislang zuverlässige<br />

„Cash Cow“ – möglichst lange zu nutzen. Das von der<br />

Telekom beanspruchte Vectoring- und KVz-Monopol<br />

würde diese investitionsfremde Strategie noch unterstützen<br />

und führt damit weder zu FTTB/FTTH-Investitionen<br />

noch zu einem Nutzen für ländliche Regionen.<br />

Fazit: Die Telekom versteht Vectoring vor allem als<br />

eine „Zeitmaschine“ zurück in die monopolistische Prä-<br />

Historie. Die Mitgliedsunternehmen des <strong>BREKO</strong> sind<br />

zuversichtlich, dass Politik und Regulierung der Telekom<br />

dieses Geschenk nicht machen werden, sondern<br />

längst erkannt haben, dass sich die Potenziale der neuen<br />

Technologie nur im Wettbewerb wirklich heben lassen.<br />

Auf einem wettbewerblich gestalteten Spielfeld kann<br />

Vectoring als Komplementärtechnologie (bis zu einem<br />

gewissen Grad) zur Steilvorlage für eine verbesserte<br />

Breitbandversorgung werden. Das seitens der Telekom<br />

intendierte KVz- und Vectoring-Monopol führt dagegen<br />

geradewegs ins ordnungspolitische Abseits. <br />

XX<br />

Siehe auch Hintergrundinformation:<br />

„Technische Grundlagen des Vectoring“ , S. 100<br />

Autor: Benedikt Kind, Regulierungsverfahren<br />

& Recht,<br />

<strong>BREKO</strong><br />

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