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eanspruchte „Investitionsschutz“ betrifft daher entweder<br />
Investitionen, die faktisch gar nicht gefährdet sind<br />
(an den von ihr bereits erschlossenen KVz in Ballungsräumen)<br />
oder solche, die sie vorsichtshalber gar nicht<br />
erst tätigt (in den ländlichen Regionen).<br />
Spätestens auf den zweiten Blick wird also klar, dass es<br />
sich bei der – allen bisherigen Erfahrungen nach ohnehin<br />
mit Vorsicht zu genießenden – „Investitionszusage“<br />
der Telekom um ein Danaergeschenk handelt. Die Telekom<br />
verfolgt über Vectoring erstens das (an sich legitime)<br />
Ziel, ihr Netz in Ballungsgebieten gegenüber den<br />
Kabelnetzbetreibern wettbewerbsfähiger zu machen,<br />
wozu ein verstärktes FTTB/FTTH-Engagement aber<br />
deutlich mehr beitragen würde. Die von ihr in Aussicht<br />
gestellten 24 Millionen „Vectoring-Haushalte“ decken<br />
sich nicht nur zufällig mit der Zahl der Haushalte, die<br />
von den Kabelnetzbetreibern mit Breitband versorgt<br />
werden können und sich auf die Ballungsgebiete konzentrieren.<br />
Sie will zweitens (illegitim) über ihre flankierenden<br />
Forderungen den Infrastrukturwettbewerb dauerhaft<br />
ausschalten. Um dadurch drittens das Tempo aus dem<br />
FTTB/FTTH-Ausbau zu nehmen, indem sie versucht,<br />
den Wettbewerbern den oft notwendigen Zwischenschritt<br />
des entbündelten Zugangs am Kabelverzweiger<br />
künftig zu verwehren. Die Behinderung und Verzögerung<br />
von Glasfaserinvestitionen alternativer Anbieter<br />
ermöglicht es dem Ex-Monopolisten viertens, das abgeschriebene<br />
Kupfernetz – eine nicht zuletzt wegen der<br />
überhöhten Vorleistungsentgelte für den Zugang zur<br />
Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bislang zuverlässige<br />
„Cash Cow“ – möglichst lange zu nutzen. Das von der<br />
Telekom beanspruchte Vectoring- und KVz-Monopol<br />
würde diese investitionsfremde Strategie noch unterstützen<br />
und führt damit weder zu FTTB/FTTH-Investitionen<br />
noch zu einem Nutzen für ländliche Regionen.<br />
Fazit: Die Telekom versteht Vectoring vor allem als<br />
eine „Zeitmaschine“ zurück in die monopolistische Prä-<br />
Historie. Die Mitgliedsunternehmen des <strong>BREKO</strong> sind<br />
zuversichtlich, dass Politik und Regulierung der Telekom<br />
dieses Geschenk nicht machen werden, sondern<br />
längst erkannt haben, dass sich die Potenziale der neuen<br />
Technologie nur im Wettbewerb wirklich heben lassen.<br />
Auf einem wettbewerblich gestalteten Spielfeld kann<br />
Vectoring als Komplementärtechnologie (bis zu einem<br />
gewissen Grad) zur Steilvorlage für eine verbesserte<br />
Breitbandversorgung werden. Das seitens der Telekom<br />
intendierte KVz- und Vectoring-Monopol führt dagegen<br />
geradewegs ins ordnungspolitische Abseits. <br />
XX<br />
Siehe auch Hintergrundinformation:<br />
„Technische Grundlagen des Vectoring“ , S. 100<br />
Autor: Benedikt Kind, Regulierungsverfahren<br />
& Recht,<br />
<strong>BREKO</strong><br />
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