Förderatlas 2012 als Gesamtdokument - DFG
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Anhang I: Datenbasis und Methodik<br />
201<br />
ben gewährt (Programmpauschale). Seit<br />
2008 gilt dies auch für Neubewilligungen in<br />
der Allgemeinen Forschungsförderung bis<br />
auf wenige Ausnahmen. Weitere Informationen<br />
zu Programmpauschalen finden sich<br />
im Webangebot der <strong>DFG</strong> unter www.dfg.de/<br />
foerderung/antragstellung/programmpauschalen.<br />
In der <strong>DFG</strong>-Statistik werden seit 2010 die<br />
Fördersummen herangezogen, die für ein Berichtsjahr<br />
bewilligt wurden, nicht mehr – wie<br />
in früheren Förder-Rankings – diejenigen, die<br />
in einem Berichtsjahr bewilligt wurden. Beispiel:<br />
Eine im Dezember 2008 entschiedene<br />
3-Jahresbewilligung geht nicht mehr mit dem<br />
vollen Betrag in die Statistik des Jahres 2008<br />
ein, sondern verteilt auf die Jahre 2009, 2010<br />
und 2011.<br />
Die Umstellung der Berichtsmethodik federt<br />
kurzfristige Schwankungen in der Förderstatistik<br />
ab. Neben dem Vorteil einer verbesserten<br />
Dokumentation von Entwicklungen<br />
über die Zeit werden auch die Anteile der<br />
verschiedenen Förderinstrumente am gesamten<br />
Bewilligungsvolumen der <strong>DFG</strong> besser<br />
vergleichbar, da bestehende Laufzeitunterschiede<br />
nun ohne verzerrenden Einfluss in<br />
die Berechnung eingehen.<br />
Dabei bleibt die <strong>DFG</strong>-Statistik nach wie vor<br />
eine Entscheidungs- und keine Ausgabenstatistik.<br />
Die zugrunde gelegten Summen entsprechen<br />
nicht den Ausgaben eines Jahres,<br />
sondern den Bewilligungssummen für ein<br />
Jahr. Bei vergleichenden Betrachtungen mit<br />
den ausgabenbasierten Statistiken zur Bundes-<br />
und EU-Förderung oder auch den vom<br />
Statistischen Bundesamt erhobenen Drittmitteldaten<br />
ist dieser Unterschied stets zu beachten.<br />
Eine Bewilligungssumme wird generell anteilig<br />
den Einrichtungen zugerechnet, an welchen<br />
die Antragstellenden zum Zeitpunkt der<br />
Förderentscheidung tätig sind:<br />
►►<br />
►►<br />
In der Einzelförderung wird die Bewilligungssumme<br />
den Institutionen der Antragsteller<br />
und Mitantragsteller zugeordnet.<br />
Bei Forschergruppen, Schwerpunktprogrammen<br />
und Sonderforschungsbereichen<br />
ist die Bewilligungssumme auf<br />
Teilprojekte aufgegliedert. Die Bewilligungssumme<br />
des Teilprojekts wird der Institution<br />
zugerechnet, an der der Teilprojektleiter<br />
tätig ist. Ein Beispiel: Ein Sonderforschungsbereich<br />
besteht aus zehn Teilprojekten.<br />
Teilprojekt 1 erhält 100.000<br />
Euro. Die Institution des einzigen Teilprojektleiters<br />
erhält die gesamte Fördersumme<br />
zugewiesen. Teilprojekt 2 erhält ebenfalls<br />
100.000 Euro, hat aber drei Teilprojektleiter,<br />
auf deren Institutionen jeweils 33.333<br />
Euro gebucht werden.<br />
►►<br />
Bewilligungssummen für Graduiertenkollegs<br />
werden im <strong>Förderatlas</strong> erstm<strong>als</strong><br />
den Institutionen der beteiligten Hochschullehrer<br />
und Wissenschaftler zugewiesen,<br />
und zwar unter Annahme einer personenspezifischen<br />
Gleichverteilung. Ein<br />
Beispiel: Für ein Graduiertenkolleg werden<br />
100.000 Euro bewilligt. Sprecher und<br />
Stellvertreter sitzen an Hochschule X, wie<br />
auch sechs weitere beteiligte Hochschullehrer,<br />
und zwei beteiligte Wissenschaftler<br />
an den außeruniversitären Einrichtungen<br />
Museum A und Max-Planck-Institut B.<br />
Dann werden 80.000 Euro der Hochschule<br />
X und jeweils 10.000 Euro dem Museum<br />
A und dem Max-Planck-Institut B zugewiesen.<br />
In früheren Förder-Rankings<br />
wurde hingegen die Bewilligungssumme<br />
zu 100 Prozent der antragstellenden Hochschule<br />
zugewiesen.<br />
► ► <strong>DFG</strong>-Forschungszentren werden methodisch<br />
analog der Exzellenzcluster und<br />
Graduiertenschulen (siehe Exzellenzinitiative<br />
des Bundes und der Länder)<br />
behandelt, das heißt die institutionelle Zuordnung<br />
erfolgt zunächst über die Verwendungsnachweise<br />
(VN) und nachfolgend<br />
über die Principal Investigators (PI).<br />
<strong>DFG</strong>-Gutachterinnen und -Gutachter<br />
Die Daten zu den Begutachtungen beziehen<br />
sich auf Anträge im Rahmen der Einzelförderung<br />
und Koordinierter Programme, die in<br />
den Jahren 2008 bis 2010 entschieden, das<br />
heißt bewilligt oder abgelehnt wurden. Insgesamt<br />
sind für diesen Zeitraum 78.434 Begutachtungen<br />
zu 31.970 Anträgen durch<br />
23.663 Gutachterinnen und Gutachter dokumentiert.<br />
Die Fachzugehörigkeit der Gutachterinnen<br />
und Gutachter wurde über das Fach definiert,<br />
dem der beurteilte Antrag zugeordnet ist. Für<br />
Gutachtende, die in mehreren Fächern unterschiedlicher<br />
Fachgebiete und Wissenschaftsbereiche<br />
aktiv waren, wurden sogenannte<br />
Fachgebietsäquivalente berechnet.<br />
Beispielsweise ergeben sich bei drei begutachteten<br />
Anträgen im Fachgebiet A und einem<br />
Antrag im Fachgebiet B 0,75 Fachgebietsäquivalente<br />
in A und 0,25 Äquivalente<br />
in Fachgebiet B.