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Förderatlas 2012 als Gesamtdokument - DFG

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Anhang I: Datenbasis und Methodik<br />

201<br />

ben gewährt (Programmpauschale). Seit<br />

2008 gilt dies auch für Neubewilligungen in<br />

der Allgemeinen Forschungsförderung bis<br />

auf wenige Ausnahmen. Weitere Informationen<br />

zu Programmpauschalen finden sich<br />

im Webangebot der <strong>DFG</strong> unter www.dfg.de/<br />

foerderung/antragstellung/programmpauschalen.<br />

In der <strong>DFG</strong>-Statistik werden seit 2010 die<br />

Fördersummen herangezogen, die für ein Berichtsjahr<br />

bewilligt wurden, nicht mehr – wie<br />

in früheren Förder-Rankings – diejenigen, die<br />

in einem Berichtsjahr bewilligt wurden. Beispiel:<br />

Eine im Dezember 2008 entschiedene<br />

3-Jahresbewilligung geht nicht mehr mit dem<br />

vollen Betrag in die Statistik des Jahres 2008<br />

ein, sondern verteilt auf die Jahre 2009, 2010<br />

und 2011.<br />

Die Umstellung der Berichtsmethodik federt<br />

kurzfristige Schwankungen in der Förderstatistik<br />

ab. Neben dem Vorteil einer verbesserten<br />

Dokumentation von Entwicklungen<br />

über die Zeit werden auch die Anteile der<br />

verschiedenen Förderinstrumente am gesamten<br />

Bewilligungsvolumen der <strong>DFG</strong> besser<br />

vergleichbar, da bestehende Laufzeitunterschiede<br />

nun ohne verzerrenden Einfluss in<br />

die Berechnung eingehen.<br />

Dabei bleibt die <strong>DFG</strong>-Statistik nach wie vor<br />

eine Entscheidungs- und keine Ausgabenstatistik.<br />

Die zugrunde gelegten Summen entsprechen<br />

nicht den Ausgaben eines Jahres,<br />

sondern den Bewilligungssummen für ein<br />

Jahr. Bei vergleichenden Betrachtungen mit<br />

den ausgabenbasierten Statistiken zur Bundes-<br />

und EU-Förderung oder auch den vom<br />

Statistischen Bundesamt erhobenen Drittmitteldaten<br />

ist dieser Unterschied stets zu beachten.<br />

Eine Bewilligungssumme wird generell anteilig<br />

den Einrichtungen zugerechnet, an welchen<br />

die Antragstellenden zum Zeitpunkt der<br />

Förderentscheidung tätig sind:<br />

►►<br />

►►<br />

In der Einzelförderung wird die Bewilligungssumme<br />

den Institutionen der Antragsteller<br />

und Mitantragsteller zugeordnet.<br />

Bei Forschergruppen, Schwerpunktprogrammen<br />

und Sonderforschungsbereichen<br />

ist die Bewilligungssumme auf<br />

Teilprojekte aufgegliedert. Die Bewilligungssumme<br />

des Teilprojekts wird der Institution<br />

zugerechnet, an der der Teilprojektleiter<br />

tätig ist. Ein Beispiel: Ein Sonderforschungsbereich<br />

besteht aus zehn Teilprojekten.<br />

Teilprojekt 1 erhält 100.000<br />

Euro. Die Institution des einzigen Teilprojektleiters<br />

erhält die gesamte Fördersumme<br />

zugewiesen. Teilprojekt 2 erhält ebenfalls<br />

100.000 Euro, hat aber drei Teilprojektleiter,<br />

auf deren Institutionen jeweils 33.333<br />

Euro gebucht werden.<br />

►►<br />

Bewilligungssummen für Graduiertenkollegs<br />

werden im <strong>Förderatlas</strong> erstm<strong>als</strong><br />

den Institutionen der beteiligten Hochschullehrer<br />

und Wissenschaftler zugewiesen,<br />

und zwar unter Annahme einer personenspezifischen<br />

Gleichverteilung. Ein<br />

Beispiel: Für ein Graduiertenkolleg werden<br />

100.000 Euro bewilligt. Sprecher und<br />

Stellvertreter sitzen an Hochschule X, wie<br />

auch sechs weitere beteiligte Hochschullehrer,<br />

und zwei beteiligte Wissenschaftler<br />

an den außeruniversitären Einrichtungen<br />

Museum A und Max-Planck-Institut B.<br />

Dann werden 80.000 Euro der Hochschule<br />

X und jeweils 10.000 Euro dem Museum<br />

A und dem Max-Planck-Institut B zugewiesen.<br />

In früheren Förder-Rankings<br />

wurde hingegen die Bewilligungssumme<br />

zu 100 Prozent der antragstellenden Hochschule<br />

zugewiesen.<br />

► ► <strong>DFG</strong>-Forschungszentren werden methodisch<br />

analog der Exzellenzcluster und<br />

Graduiertenschulen (siehe Exzellenzinitiative<br />

des Bundes und der Länder)<br />

behandelt, das heißt die institutionelle Zuordnung<br />

erfolgt zunächst über die Verwendungsnachweise<br />

(VN) und nachfolgend<br />

über die Principal Investigators (PI).<br />

<strong>DFG</strong>-Gutachterinnen und -Gutachter<br />

Die Daten zu den Begutachtungen beziehen<br />

sich auf Anträge im Rahmen der Einzelförderung<br />

und Koordinierter Programme, die in<br />

den Jahren 2008 bis 2010 entschieden, das<br />

heißt bewilligt oder abgelehnt wurden. Insgesamt<br />

sind für diesen Zeitraum 78.434 Begutachtungen<br />

zu 31.970 Anträgen durch<br />

23.663 Gutachterinnen und Gutachter dokumentiert.<br />

Die Fachzugehörigkeit der Gutachterinnen<br />

und Gutachter wurde über das Fach definiert,<br />

dem der beurteilte Antrag zugeordnet ist. Für<br />

Gutachtende, die in mehreren Fächern unterschiedlicher<br />

Fachgebiete und Wissenschaftsbereiche<br />

aktiv waren, wurden sogenannte<br />

Fachgebietsäquivalente berechnet.<br />

Beispielsweise ergeben sich bei drei begutachteten<br />

Anträgen im Fachgebiet A und einem<br />

Antrag im Fachgebiet B 0,75 Fachgebietsäquivalente<br />

in A und 0,25 Äquivalente<br />

in Fachgebiet B.

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