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Interview mit Uwe Engelhard<br />
South Park: Der Stab der Wahrheit erschien<br />
nicht wie geplant am 6. März in Deutschland.<br />
Ubisoft musste den Release kurzfristig verschieben.<br />
Der Grund: Offenbar wurde bei der<br />
Zensur des von Obsidian Entertainment entwickelten<br />
Rollenspiels ein Hakenkreuz übersehen<br />
und nicht entsprechend entfernt. Spiele mit NS-<br />
Symbolen erhalten in Deutschland in der Regel<br />
keine USK-Kennzeichnung und dürfen somit<br />
nicht verkauft werden.<br />
Bei Unterhaltungsfilmen wie Indiana Jones oder<br />
Inglourious Basterds ist das anders. Die erhalten<br />
eine Kennzeichnung und dürfen in Kino und TV<br />
gezeigt werden. Wie kommt es zu dieser Ungleichbehandlung?<br />
Diese Frage richteten wir an<br />
die Oberste Landesjugendbehörde (OLJB). Für<br />
das Interview stand uns Uwe Engelhard, Ständiger<br />
Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden<br />
bei der USK, Rede und Antwort.<br />
<strong>PC</strong> <strong>Games</strong>: Die Unterhaltungssoftware<br />
Selbstkontrolle (USK) versagt in der Regel die<br />
Kennzeichnung von Videospielen aufgrund von<br />
sogenannten NS-Symbolen, während Unterhaltungsfilme<br />
wie Indiana Jones oder Inglourious<br />
Basterds eine Kennzeichnung bekommen. Wie<br />
kommt es zu dieser Ungleichbehandlung?<br />
Engelhard: „Videospiele und Filme haben viele<br />
Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche<br />
Unterschiede. Beide sind audiovisuelle Medien,<br />
doch im Gegensatz zum Film sind Videospiele<br />
interaktiv. Ein Spieler ist also nicht nur<br />
„Schon jetzt werden in den Prüfungen<br />
künstlerische Aspekte beachtet. “<br />
Uwe Engelhard, Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (USK)<br />
Rezipient eines feststehenden Inhalts, sondern<br />
kann als Akteur in die Handlung eingreifen, die<br />
Spielwelt gestalten und so neue Bedeutungszusammenhänge<br />
konstruieren.<br />
Kurz: Spiele sind keine Filme! Deshalb ist es<br />
auch legitim, wenn Spiele und Filme in bestimmten<br />
Punkten unterschiedlich behandelt werden.“<br />
<strong>PC</strong> <strong>Games</strong>: Am 24. Januar 2014 gab die<br />
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle in<br />
einer Pressemeldung bekannt, dass die Leitkriterien<br />
der USK nun den Kunstaspekt von<br />
Spielen würdigen. Wird diese Änderung der<br />
Kriterien dazu führen, dass Videospiele mit<br />
verfassungsfeindlichen Symbolen in Zukunft<br />
in einzelnen Fällen eine USK-Kennzeichnung<br />
bekommen?<br />
Engelhard: „Die USK-Leitkriterien wurden<br />
nun – verkürzt gesagt – dahingehend konkretisiert,<br />
dass Computerspiele Kunst sein können.<br />
Für die Prüfpraxis ist das nichts Neues.<br />
Schon jetzt werden in den Prüfungen künstlerische<br />
Aspekte in Spielen beachtet, wie<br />
zum Beispieldie audiovisuelle Gestaltung,<br />
dramaturgische Elemente oder die Charakterdarstellung.<br />
Wenn es um die Darstellung<br />
von Kennzeichen verfassungswidriger<br />
Organisationen geht, liegt der Fall aber ganz<br />
anders. Denn laut Gesetz ist die Verwendung<br />
solcher Kennzeichen grundsätzlich strafbar.<br />
Ausnahmen sind nur in sehr engen Grenzen<br />
zulässig – unter anderem, wenn diese der<br />
„Kunst dienen“. Und hier sagt die derzeitige<br />
Rechtsprechung eindeutig, dass in Computerspielen<br />
keine Kennzeichen verfassungswidriger<br />
Organisationen gezeigt werden<br />
dürfen. Deshalb besteht kein Handlungsspielraum<br />
für die Änderung der bisherigen<br />
Verwaltungspraxis. Eine Neubewertung wäre<br />
nur dann möglich, wenn die Gerichte anders<br />
entscheiden würden und dabei klarstellen,<br />
dass und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen<br />
Kennzeichen verfassungswidriger<br />
Organisationen in digitalen Spielen nicht<br />
strafbar sind.“<br />
die Freiwillige Selbstkontrolle der<br />
Filmwirtschaft (FSK), das Pendant<br />
zur Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle<br />
(USK), vergibt Alterskennzeichnungen<br />
für Filme mit Hakenkreuzen,<br />
während es bei der USK<br />
gang und gäbe ist, dass Spiele mit<br />
verfassungsfeindlichen Symbolen<br />
keine Kennzeichnung bekommen.<br />
Dadurch, dass die USK Spielen mit<br />
Hakenkreuzen die Kennzeichnung<br />
verweigert, ergibt sich ein Teufelskreis<br />
für die Spielepubli sher in<br />
Deutschland: Die Hersteller können<br />
– oder wollen – es aus wirtschaftlichen<br />
Gründen gar nicht zu einer<br />
Gerichtsverhandlung kommen lassen,<br />
da sie ohne ein USK-Siegel ihr<br />
Produkt in Deutschland nicht im<br />
Handel anbieten können. Ein Spiel<br />
ohne USK-Kennzeichnung kann<br />
zudem von der Bundesprüfstelle<br />
für jugendgefährdende Medien<br />
(BPjM) indiziert werden – das Werk<br />
darf dann weder öffentlich verkauft<br />
noch darf Werbung für das Produkt<br />
gemacht werden. Zudem ist nach einer<br />
möglichen USK-Kennzeichnung<br />
nur die erste Hürde für einen Publisher<br />
bewältigt, denn die USK ist kein<br />
Gericht und so könnte die Staatsanwaltschaft<br />
ein Verbot und die<br />
Beschlagnahmung eines Titels auch<br />
nach der Veröffentlichung mit USK-<br />
Alterskennzeichnung anfordern.<br />
Es kann Monate oder gar Jahre<br />
dauern, bis ein Gerichtsurteil gesprochen<br />
ist und die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass ein Spielehersteller<br />
den künstlerischen Aspekts seines<br />
Titels vor einem Richter beweisen<br />
kann, ist nicht gerade riesig. Man<br />
merkt: Ein Publisher mit wirtschaftlichen<br />
Interessen und Erfahrung<br />
wird es tunlichst vermeiden, in<br />
Deutschland ein Spiel mit Hakenkreuzen<br />
herauszubringen. Im Interview<br />
mit dem Anwalt Stephan<br />
Mathé äußert sich der Experte für<br />
gewerblichen Rechtsschutz ebenfalls<br />
so, dass er es zurzeit keinem<br />
Mandanten anraten würde, Hakenkreuze<br />
in einem Computerspiel zu<br />
belassen.<br />
Ebenso einleuchtend ist, dass<br />
kaum ein Hersteller Interesse daran<br />
hegt, eine Lanze für die Darstellung<br />
von Hakenkreuzen zu brechen.<br />
Zum einen vermissen die wenigsten<br />
Spieler die verfassungsfeindlichen<br />
04 | 2014<br />
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