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Selbstverwaltung

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tung“ und/oder „MitarbeiterInnen“ (Mehrfachnennungen möglich) für die Verantwortungsbereiche<br />

zuständig sind (Frage 31).<br />

• Entscheidungskompetenz der verantwortlichen Personen: Falls es im Betrieb Verantwortungsbereiche<br />

gibt, wird geschlossen erfragt, ob die Zuständigen selbständig Entscheidungen<br />

treffen können oder nicht (Frage 32).<br />

• Zuständigkeit für Putzarbeiten: Geschlossen erfragt wird, ob im Betrieb eine Person<br />

angestellt ist, die ausschliesslich für Putzarbeiten zuständig ist oder nicht (Frage 33a).<br />

• Anstellungsverhältnis der für die Putzarbeiten zuständigen Person: Falls im Betrieb<br />

eine Person ausschliesslich für Putzarbeiten zuständig ist, wird geschlossen erfragt, ob<br />

diese Person zum Betrieb gehört („BetriebsangehörigeR“) oder zusätzlich angestellt („aussenstehende<br />

Person“) ist (Frage 33b).<br />

• Jahresabschluss: Geschlossen erfragt wird, ob der Jahresabschluss von einer betriebszugehörigen<br />

oder von einer betriebsexternen Person erstellt wird (Frage 34).<br />

• Wahl der „Geschäftsleitung“ in Betrieben mit „Geschäftsleitung“: Falls der Betrieb<br />

durch eine „Geschäftsleitung“ geführt ist, wird geschlossen erfragt, ob die „Geschäftsleitung“<br />

durch das „Kollektiv“ oder durch Verwaltung/Vorstand bestimmt wird (Frage 22).<br />

• Anzahl „Kollektivmitglieder“ in Vorstand/Verwaltung der Rechtsform: Erfragt wird,<br />

wie viele „Kollektivmitglieder“ im Vorstand oder der Verwaltung der Genossenschaft, AG<br />

o.ä. sind (Frage 35a).<br />

• Anzahl Personen aus der „Geschäftsleitung“ in Vorstand/Verwaltung der Rechtsform:<br />

Erfragt wird, wie viele Personen aus der „Geschäftsleitung“ im Vorstand oder der<br />

Verwaltung der Genossenschaft, AG o.ä. sind (Frage 35b).<br />

• Anzahl „MitarbeiterInnen“ in Vorstand/Verwaltung der Rechtsform: Erfragt wird,<br />

wie viele „MitarbeiterInnen“ im Vorstand oder der Verwaltung der Genossenschaft, AG<br />

o.ä. sind (Frage 35c).<br />

5.3.5.8. Betriebsorganisation: Entscheidungsberechtigte Gruppen<br />

• Entscheidungsberechtigte Gruppen in Bezug auf Einstellungen und Entlassungen:<br />

Geschlossen erfragt wird, welche Gruppen („Kollektivmitglieder“, „Geschäftsleitungsmitglieder“,<br />

„MitarbeiterInnen“, „Vorstand/Verwaltung“; Mehrfachnennungen möglich) über<br />

Einstellungen und Entlassungen entscheiden oder ob dies im Betrieb „kein Thema“ ist<br />

(Frage 36a).<br />

• Entscheidungsberechtigte Gruppen in Bezug auf die Arbeitsteilung: Geschlossen erfragt<br />

wird, welche Gruppen („Kollektivmitglieder“, „Geschäftsleitungsmitglieder“, „MitarbeiterInnen“,<br />

„Vorstand/Verwaltung“; Mehrfachnennungen möglich) über die Arbeitsteilung<br />

(wer macht was) entscheiden oder ob dies im Betrieb „kein Thema“ ist (Frage<br />

36b).<br />

• Entscheidungsberechtigte Gruppen in Bezug auf Arbeitszeitpläne: Geschlossen erfragt<br />

wird, welche Gruppen („Kollektivmitglieder“, „Geschäftsleitungsmitglieder“, „Mit-

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