Selbstverwaltung
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tung“ und/oder „MitarbeiterInnen“ (Mehrfachnennungen möglich) für die Verantwortungsbereiche<br />
zuständig sind (Frage 31).<br />
• Entscheidungskompetenz der verantwortlichen Personen: Falls es im Betrieb Verantwortungsbereiche<br />
gibt, wird geschlossen erfragt, ob die Zuständigen selbständig Entscheidungen<br />
treffen können oder nicht (Frage 32).<br />
• Zuständigkeit für Putzarbeiten: Geschlossen erfragt wird, ob im Betrieb eine Person<br />
angestellt ist, die ausschliesslich für Putzarbeiten zuständig ist oder nicht (Frage 33a).<br />
• Anstellungsverhältnis der für die Putzarbeiten zuständigen Person: Falls im Betrieb<br />
eine Person ausschliesslich für Putzarbeiten zuständig ist, wird geschlossen erfragt, ob<br />
diese Person zum Betrieb gehört („BetriebsangehörigeR“) oder zusätzlich angestellt („aussenstehende<br />
Person“) ist (Frage 33b).<br />
• Jahresabschluss: Geschlossen erfragt wird, ob der Jahresabschluss von einer betriebszugehörigen<br />
oder von einer betriebsexternen Person erstellt wird (Frage 34).<br />
• Wahl der „Geschäftsleitung“ in Betrieben mit „Geschäftsleitung“: Falls der Betrieb<br />
durch eine „Geschäftsleitung“ geführt ist, wird geschlossen erfragt, ob die „Geschäftsleitung“<br />
durch das „Kollektiv“ oder durch Verwaltung/Vorstand bestimmt wird (Frage 22).<br />
• Anzahl „Kollektivmitglieder“ in Vorstand/Verwaltung der Rechtsform: Erfragt wird,<br />
wie viele „Kollektivmitglieder“ im Vorstand oder der Verwaltung der Genossenschaft, AG<br />
o.ä. sind (Frage 35a).<br />
• Anzahl Personen aus der „Geschäftsleitung“ in Vorstand/Verwaltung der Rechtsform:<br />
Erfragt wird, wie viele Personen aus der „Geschäftsleitung“ im Vorstand oder der<br />
Verwaltung der Genossenschaft, AG o.ä. sind (Frage 35b).<br />
• Anzahl „MitarbeiterInnen“ in Vorstand/Verwaltung der Rechtsform: Erfragt wird,<br />
wie viele „MitarbeiterInnen“ im Vorstand oder der Verwaltung der Genossenschaft, AG<br />
o.ä. sind (Frage 35c).<br />
5.3.5.8. Betriebsorganisation: Entscheidungsberechtigte Gruppen<br />
• Entscheidungsberechtigte Gruppen in Bezug auf Einstellungen und Entlassungen:<br />
Geschlossen erfragt wird, welche Gruppen („Kollektivmitglieder“, „Geschäftsleitungsmitglieder“,<br />
„MitarbeiterInnen“, „Vorstand/Verwaltung“; Mehrfachnennungen möglich) über<br />
Einstellungen und Entlassungen entscheiden oder ob dies im Betrieb „kein Thema“ ist<br />
(Frage 36a).<br />
• Entscheidungsberechtigte Gruppen in Bezug auf die Arbeitsteilung: Geschlossen erfragt<br />
wird, welche Gruppen („Kollektivmitglieder“, „Geschäftsleitungsmitglieder“, „MitarbeiterInnen“,<br />
„Vorstand/Verwaltung“; Mehrfachnennungen möglich) über die Arbeitsteilung<br />
(wer macht was) entscheiden oder ob dies im Betrieb „kein Thema“ ist (Frage<br />
36b).<br />
• Entscheidungsberechtigte Gruppen in Bezug auf Arbeitszeitpläne: Geschlossen erfragt<br />
wird, welche Gruppen („Kollektivmitglieder“, „Geschäftsleitungsmitglieder“, „Mit-