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Selbstverwaltung

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der Generalversammlung (Rechtsformebene) alle betrieblichen Sitzungsgremien weit überwiegend<br />

per Konsens entscheiden, und zwar sowohl die kleinen als auch die grösseren Gruppen.<br />

Demnach ist das Konsensprinzip in selbstverwalteten Betrieben auch heute noch das üblichste<br />

Entscheidungsverfahren, von dem auch grössere Entscheidungszirkel nur zum kleineren Teil zu<br />

Gunsten des Mehrheitsprinzips abweichen. Lediglich bei den Generalversammlungen aller<br />

Rechtsformmitglieder, die zu über 90% grössere Entscheidungsgremien sind, meist eher den Charakter<br />

eines formal juristischen Pflichtprogramms haben und denen zum grösseren Teil auch<br />

externe, sonst nicht mitarbeitende Personen angehören, wird überwiegend (72%) mit Mehrheitsbeschluss<br />

entschieden.<br />

7.2.5. Einkommen und Verteilung<br />

7.2.5.1. Einleitung<br />

Traditionell und idealtypisch arbeiten die Beschäftigten in einem selbstverwalteten Betrieb alle<br />

zum selben Lohnansatz; in den Anfängen der betrieblichen <strong>Selbstverwaltung</strong> wurde sogar bei<br />

unterschiedlichem zeitlichem Engagement der Beschäftigten allen ein Einheitslohn bezahlt (vgl.<br />

Kapitel 3.7.2.). Für die Schweiz sind jedoch innerbetriebliche Einkommensunterschiede schon<br />

für die 1980er Jahre dokumentiert (vgl. Kapitel 3.7.2.4 und 3.7.3.2) und auch in Deutschland<br />

weisen neuere Erkenntnisse (Heider et al. 1997) darauf hin, dass Lohnunterschiede innerhalb<br />

von Belegschaften praktiziert werden. In der vorliegenden Untersuchung sind abgestufte Lohnsysteme<br />

dagegen sehr verbreitet (vgl. Kapitel 7.1.6.3.).<br />

7.2.5.2. Nullhypothese und Überprüfung<br />

„In einem selbstverwalteten Betrieb erhalten alle Beschäftigten den gleich hohen Lohn pro<br />

geleistete Arbeitszeit (Einheitsstundenlohn).“<br />

Aufgrund der idealtypischen, egalitären Organisationsprinzipien wird postuliert, dass innerhalb<br />

eines selbstverwalteten Betriebs unter den Beschäftigten keine Lohnunterschiede bestehen.<br />

Diese Nullhypothese wird nicht einmal von der Hälfte des Samples bestätigt: In 55% der untersuchten<br />

Betriebe gibt es innerhalb der Belegschaften unterschiedliche Einkommensansätze (vgl.<br />

Tabelle unten).

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