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Selbstverwaltung

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Das kleinste zusätzliche Kollektiv, das neben der Geschäftsleitung existiert, umfasst gerade eine<br />

einzige Person, das grösste 40 Personen. In sieben Betrieben hat das Kollektiv zwei oder drei<br />

Mitglieder, in weiteren zehn Betrieben liegt die Kollektivgrösse zwischen vier und zwölf Personen;<br />

damit ist in drei Vierteln der Betriebe das Kollektiv maximal zwölf Personen gross. Vier<br />

Betriebe haben ein Kollektiv von 14 resp. 16 Personen. Die verbleibenden zwei Betriebe haben<br />

ein zusätzliches Kollektiv, das mehr als 20 Personen umfasst (vgl. Anhang 1, Tabelle 49).<br />

MitarbeiterInnen<br />

In den 61 Betrieben, in denen unterschiedliche Status bestehen, stellt sich die Frage, ob es Belegschaftsangehörige<br />

gibt, die an wichtigen betrieblichen Entscheidungen nicht oder nur marginal<br />

beteiligt sind. In 47 Betrieben (77%) gibt es so genannte „MitarbeiterInnen“, d.h. Beschäftigte<br />

ohne nennenswerte Entscheidungsbeteiligung (vgl. Anhang 1, Tabelle 50).<br />

In neun Betrieben (19%) ist jeweils nur eine Mitarbeiterin resp. ein Mitarbeiter beschäftigt, in<br />

einem weiteren knappen Drittel zwei oder drei MitarbeiterInnen. In einem Viertel der Betriebe<br />

sind zwischen vier und acht MitarbeiterInnen angestellt. Damit haben drei Viertel der Betriebe<br />

höchstens acht MitarbeiterInnen. Weiter finden sich sieben Betriebe (15%), die zwischen 11 und<br />

19, und vier Betriebe (8%), die zwischen 24 und 35 MitarbeiterInnen angestellt haben. Ein Betrieb<br />

hat gar 60 Personen in diesem Status eingestellt (vgl. Anhang 1, Tabelle 51).<br />

7.1.9.3.3. Mitgliedschaft in der Rechtsform<br />

In einem knapp einem Drittel der Betriebe mit unterschiedlichen Stellungen sind alle Beschäftigten<br />

Mitglied der Rechtsform, in gut zwei Dritteln ist es nur ein Teil der Belegschaftsangehörigen<br />

(vgl. Anhang 1, Tabelle 52). In zwei Drittel dieser Fälle handelt es sich dabei ausschliesslich um<br />

die MitarbeiterInnen, die nicht in der Rechtsform sind. In 19% der Fälle sind neben MitarbeiterInnen<br />

auch noch weitere Beschäftigte Nichtmitglieder, in 14% – alles Betriebe, die keine MitarbeiterInnen<br />

angestellt haben – sind es andere Beschäftigte.<br />

Tabelle: Nichtmitglieder der Rechtsform in Betrieben mit unterschiedlichen<br />

Stellungen, in denen nur ein Teil der Belegschaft Rechtsformmitglied<br />

ist.<br />

Valid Cum<br />

Value Label Frequency Percent Percent<br />

Teil MitarbeiterInnen 10 23.3 23.3<br />

alle MitarbeiterInnen 19 44.2 67.4<br />

alle MitarbeiterInnen und weitere Beschäftigte 6 14.0 81.4<br />

Teil MitarbeiterInnen und weitere Beschäftigte 2 4.7 86.0<br />

andere Beschäftigte 6 14.0 100.0<br />

------- -------<br />

Total 43 100.0<br />

Valid Cases 43 Missing Cases 0<br />

Die Stellung „MitarbeiterIn“ ist in vielen Betrieben mit einer Nichtmitgliedschaft in der Rechtsform<br />

verbunden. Wie die oben stehende Tabelle zeigt, ist in 25 Betrieben keine Mitarbeiterin und<br />

kein Mitarbeiter Rechtsformmitglied. Damit existiert ein Status, in dem Belegschaftsangehörige

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