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Selbstverwaltung

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dieser Aufhebung der Trennung von Ausführungs- und Anordnungs- bzw. Leitungsfunktion<br />

sehen Heider et al. (1997: 174) den wesentlichen Unterschied zu konventionellen Unternehmen.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass – gemäss der neuesten Studie von Heider et<br />

al. (1997) – heutige selbstverwaltete Betriebe im Bereich der Arbeitsteilung und Entscheidungsfindung<br />

über effiziente Betriebsstrukturen verfügen und die Behauptung, dass selbstverwaltete<br />

Betriebe ineffizient seien, keine Gültigkeit mehr hat.<br />

3.5.3.6. Selbstverwaltete Betriebe und neue soziale Bewegungen<br />

Aufgrund der empirischen Ergebnisse finden sich klare Befunde (Branchenverteilung, städtische<br />

Ballungsräume, Produktorientierung u.a.), wonach die Gründung von selbstverwalteten Betrieben<br />

von einem den neuen sozialen Bewegungen nahe stehenden Umfeld abhängt oder zumindest<br />

begünstigt wird.<br />

Personen aus dem so genannten Humandienstleistungssektor sind jedoch weniger häufig vertreten<br />

als dies für die neuen sozialen Bewegungen im Allgemeinen angenommen wird. Auch die<br />

Vertretung von im Zuge des Modernisierungsprozesses Marginalisierten ist verschwindend klein,<br />

zumindest bei den im Zusammenhang mit der Fragestellung der vorliegenden Arbeit interessierenden<br />

erwerbs- und marktorientierten selbstverwalteten Betrieben.<br />

Im Rahmen der Bewegungsforschung ist die Frage gestellt worden, ob es selbstverwalteten Betrieben<br />

gelingt, die Umsetzung von Zielen und Vorstellungen der neuen sozialen Bewegungen in<br />

ein Betriebskonzept mit Markterfordernissen einzubringen. Der Vergleich älterer und neuerer<br />

Untersuchungen zeigt, dass im Laufe der Zeit ein Prozess der Ökonomisierung und Professionalisierung<br />

stattgefunden hat. Während der grundsätzliche Anspruch aus der „Studentenbewegung“<br />

auf herrschaftsfreie Strukturen beibehalten wurde, sind im Bereich der innerbetrieblichen<br />

Organisation Modifikationen festzustellen. Der Anspruch auf „Ganzheitlichkeit“ wurde weitgehend<br />

fallen gelassen.<br />

Die Umsetzung von Forderungen aus der Frauenbewegung ist offensichtlich weniger gelungen als<br />

erwartet. Der Frauenanteil und die Verteilung der Frauenarbeitsplätze über die einzelnen Wirtschaftsbereiche<br />

entsprechen weitgehend der konventionellen Wirtschaft. Auch auf der Ebene<br />

der innerbetrieblichen Arbeitsteilung zeichnen sich ähnliche Verhältnisse wie in der Gesamtwirtschaft<br />

ab: Zwar ist in einigen Betrieben der Anspruch nach Aufhebung der geschlechtsspezifischen<br />

Arbeitsteilung auf horizontaler Ebene in die Praxis umgesetzt, im Zuge der Professionalisierung<br />

der Betriebe werden jedoch die Aufgaben wieder vermehrt geschlechtstypisch verteilt.<br />

Der informelle Einfluss der Frauen auf vertikaler Ebene ist hingegen im Vergleich zu früher gestiegen,<br />

ist aber immer noch deutlich kleiner als derjenige der Männer. Ebenso sind kinderfreundliche<br />

Regelungen am Arbeitsplatz – ein zentraler Anspruch der Frauenbewegung – ausgesprochen<br />

selten. In Bezug auf die formale Regelung des Anteils an Frauenarbeitsplätzen kommen<br />

beide Hessenstudien zum ernüchternden Schluss, dass nur ein Drittel der gemischten Betriebe<br />

eine Quotierung anstrebt und es sich auch in diesen Fällen um unverbindliche Absichtserklärungen<br />

handelt, die, ebenso wie im konventionellen Bereich, zumeist in dem Moment über<br />

Bord geworfen werden, wenn sie andere Interessen behindern oder den so genannten Sachzwän-

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