Selbstverwaltung
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mitgliedern ein Einheitslohn ausbezahlt. Die Mehrheit der befragten Betriebe zahlt die üblichen<br />
Sozialversicherungsbeiträge und hat damit – wie Ohm (1981: 74) festhält – „professionellen<br />
Charakter“. Trotz der beklagten Finanzmisere weisen zwei Drittel aller Kollektive Gewinn aus;<br />
mit diesem werden tendenziell zu gleichen Teilen Reservefonds geäufnet und Gewinnverteilungen<br />
vorgenommen. Zur Organisation ihres Betriebs befragt, gab die Mehrheit der Betriebe an,<br />
sich an wöchentlichen Vollversammlungs-Sitzungen zu besprechen; in Kollektiven mit mehr als<br />
13 Mitgliedern finden zudem Arbeitssitzungen in kleineren Gruppen statt. Generell gilt ein Pro-<br />
Kopf-Stimmrecht; während Mehrheitsentscheidungen in Detailfragen üblich sind, wird in<br />
Grundsatzfragen in der Regel der Konsens gesucht. Die Mehrheit der Beschäftigten arbeitet wöchentlich<br />
zwischen 36 und 45 Stunden; dabei können die Mitglieder aber ihre Arbeitszeit weitgehend<br />
selber einteilen. Drei Viertel aller Kollektive praktizieren mindestens ansatzweise Jobrotation;<br />
es zeigt sich aber, dass die Anwendung des Rotationsprinzips insbesondere im administrativen<br />
Bereich kaum zum Tragen kommt. Weiterbildung wird nur in wenigen Kollektiven thematisiert.<br />
Untergeordnete Bedeutung kommt auch der kollektiven Lebens- und Arbeitsgemeinschaft<br />
zu. Nach ihren Erfahrungen mit der Arbeit in einem selbstverwalteten Betrieb befragt,<br />
heben die meisten Beschäftigten als positiv hervor, dass Gleichberechtigung und Autonomie ihre<br />
Arbeit kennzeichne und ihnen eine grosse Identifikation mit dem Produktionsprozess ermögliche;<br />
die Produkte werden gesamthaft als „nützliche Produkte“ bewertet (Ohm 1981: 76). Als<br />
Nachteile werden der Kapitalmangel, die mangelhafte Fachausbildung einzelner Kollektivmitglieder<br />
und die persönliche Überforderung Einzelner empfunden. Diesen Nachteilen soll nach<br />
Ansicht der Befragten in Zukunft durch informelle und finanzielle Vernetzung verschiedener<br />
Kollektive sowie mit dem Erwerb zusätzlicher fachlicher Grundkenntnisse und Supervision begegnet<br />
werden. Abschliessend hält Ohm (1981: 77) fest, dass in den meisten Betrieben ein ausreichender<br />
monatlicher Einheitslohn die materielle Existenz der Mitglieder sichert. Durch die<br />
gewählten Rechtsformen und die teilweise ausgeübte Jobrotation leisten die selbstverwaltet Arbeitenden<br />
einen aktiven Beitrag zur Gestaltung neuer Arbeitsformen.<br />
Nach Ansicht von Ohm macht die Befragung aber auch deutlich, dass ein grundlegender Zielkonflikt<br />
zwischen Effizienz und <strong>Selbstverwaltung</strong> besteht. Obwohl dieses Problem den Befragten<br />
bewusst ist, fehlen für notwendige Verbesserungen aber die zeitlichen und die finanziellen<br />
Mittel.<br />
3.7.3.2.2. „Die kleine selbstverwaltete Unternehmung“ (Schärli 1983)<br />
Markus Schärlis breit fundierte theoretische Abhandlung zur <strong>Selbstverwaltung</strong> nimmt in erster<br />
Linie einen betriebswirtschaftlichen Blickwinkel ein, unter besonderer Berücksichtigung der<br />
schweizerischen Rechtslage. Sie legt den Schwerpunkt auf die Ebene des Unternehmens, das in<br />
einem kapitalistisch-marktwirtschaftlichen Umfeld operiert. Mit dieser Festlegung bezieht sich<br />
Schärli direkt auf die empirische Situation von konkreten <strong>Selbstverwaltung</strong>sbetrieben in der<br />
Schweiz. Zudem soll theoretisch nachgewiesen werden, dass <strong>Selbstverwaltung</strong> auf Unternehmensebene<br />
auch möglich ist, wenn keine entsprechend günstige oder angepasste gesamtwirtschaftliche<br />
Rahmenplanung existiert. Neben der theoretischen Analyse verfolgt der Beitrag