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Selbstverwaltung

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165<br />

Tabelle: Prozentualer Anteil der externen Rechtsformmitglieder in Bezug auf<br />

die Gesamtanzahl Mitglieder in Betrieben mit kapitalreformierter<br />

Rechtsform<br />

Valid Cum<br />

Value Label Frequency Percent Percent<br />

mehr als 75.01% Externe 41 44.6 44.6<br />

50.01% bis 75.00% Externe 19 20.7 65.2<br />

50.00% Externe 1 1.1 66.3<br />

25.01% bis 49.99% Externe 5 5.4 71.7<br />

bis 25.00% Externe 5 5.4 77.2<br />

keine Externen 21 22.8 100.0<br />

------- -------<br />

Total 92 100.0<br />

Valid Cases 92 Missing Cases 0<br />

7.1.7.4.3. Betriebsinterne Rechtsformmitglieder<br />

Nicht in allen untersuchten Betrieben sind alle Beschäftigten auch Mitglied der jeweiligen<br />

Rechtsform; in insgesamt 41% der Betriebe arbeiten auch Personen, die nicht Mitglieder der jeweiligen<br />

Rechtsform sind (vgl. Anhang 1, Tabelle 34). In 14% der Betriebe ist höchstens die<br />

Hälfte der Beschäftigten auch Mitglied der Rechtsform. In weiteren 27% der Betriebe sind zwischen<br />

51% und 99% der Belegschaft Mitglied. In den übrigen 59% der Betriebe dagegen sind alle<br />

Beschäftigten auch Mitglieder der Rechtsform (vgl. Tabelle unten).<br />

Tabelle: Prozentualer Anteil der Beschäftigten als Mitglieder der Rechtsform<br />

in Bezug auf die Gesamtanzahl Mitglieder<br />

Valid Cum<br />

Value Label Frequency Percent Percent<br />

bis 25.00% Beschäftigte 4 3.3 3.3<br />

25.01% bis 49.99% Beschäftigte 11 9.0 12.3<br />

50.00% Beschäftigte 2 1.6 13.9<br />

50.01% bis 74.99% Beschäftigte 18 14.8 28.7<br />

75.00% bis 99.99% Beschäftigte 15 12.3 41.0<br />

100.00% (alle Beschäftigten) 72 59.0 100.0<br />

------- -------<br />

Total 122 100.0<br />

Valid Cases 122 Missing Cases 0<br />

7.1.7.5. Zusammenfassung und Diskussion<br />

Gut 60% der untersuchten Betriebe sind als Genossenschaft, weitere 14% als Aktiengesellschaft<br />

organisiert; die Rechtsformen Verein und Kollektivgesellschaft wurden von je 6% der Betriebe<br />

gewählt. Andere Rechtsformen spielen eine untergeordnete Rolle. Für die in der Literatur diskutierte<br />

Variante der Kombination unterschiedlicher Rechtsformen (vgl. Schärli 1983) haben sich<br />

nur fünf Betriebe entschieden. Es zeigt sich, dass die Rechtsformen GmbH, Kollektivgesellschaft<br />

und der Zusammenschluss diverser Einzelfirmen – alles Rechtsformen ohne gesetzliches Pro-

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