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Selbstverwaltung

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gleichzeitig einen praktischen Nutzen und sozialreformerische Ziele 204 . Er will „entscheidungsrelevantes<br />

Material zur Verfügung stellen, welches selbstverwalteten Kollektiven die Organisation<br />

ihrer Unternehmung (insbesondere in der Gründungsphase) erleichtern kann“ (Schärli 1983:<br />

8).<br />

Für die ökonomische Analyse der Institution selbstverwalteter Betrieb wird die „Theorie der<br />

Handlungsrechte (Property Rights Approach)“ angewendet (Schärli 1983: 17ff.), welche die<br />

Grundsätze des Methodologischen Individualismus für die Bewertung von Transaktionskosten<br />

und wirtschaftlicher Effizienz einbezieht. Der Orientierungspunkt ist demnach die Nutzenmaximierung<br />

aller am Unternehmen beteiligten Personen, wobei auch individuelle Motivationen<br />

und immaterielle Präferenzen der Mitarbeitenden einbezogen sind. Das Untersuchungsinstrumentarium<br />

der neoklassischen Ökonomie hält Schärli für reformbedürftig, da es unternehmerische<br />

Effizienz zu einseitig als objektive, materielle Gewinnmaximierung auffasst.<br />

Die konstitutiven Merkmale einer kleinen selbstverwalteten Unternehmung, die „nicht als variabel<br />

angenommen werden dürfen“ (Schärli 1983: 9ff.), entsprechen den Prinzipien, die für Produktivgenossenschaften<br />

traditionell sind: Es handelt sich um einen freiwilligen Zusammenschluss<br />

von Personen für gemeinsame erwerbswirtschaftliche Tätigkeit zur Existenzsicherung;<br />

alle Beteiligten bringen sowohl ihre Arbeitskraft als auch Vermögen in ein Unternehmen ein, das<br />

sie nach demokratischen Regeln verwalten, „unter Verzicht auf institutionalisierte hierarchische<br />

Strukturen“. Schärlis zusätzliches Kriterium der Kleinheit des Betriebs bezieht sich einerseits<br />

auf Ohms empirischen Befund von 1981, andererseits begünstigt das Merkmal die Umsetzung<br />

der anderen genannten Kriterien: betriebswirtschaftlich führt es zu einfachen Informations- und<br />

Kontrollsystemen, geringen Konsensfindungskosten, aber auch zu jener geringen Marktmacht<br />

und Finanzkraft, wie sie für <strong>Selbstverwaltung</strong>sbetriebe in der Schweiz typisch sind.<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

Schärli streicht das positive Potential selbstverwalteter Arbeitsformen hervor und entwickelt<br />

daraus praxisorientierte institutionelle Betriebsorganisationsmodelle, welche Wettbewerbsvorteile<br />

gegenüber konventionellen Unternehmen bieten. Als „Gefährdungen“ für die Ansprüche an<br />

selbstverwaltete Arbeit und die Umsetzung der entsprechenden Ziele beschreibt er detailliert<br />

zahlreiche betriebsinterne 205 wie -externe Faktoren 206 und verweist diesbezüglich auf entsprechend<br />

günstige institutionelle Massnahmen.<br />

Der Beitrag hat dank seiner ökonomischen und juristischen Analysen stellenweise den Charakter<br />

eines praxisorientierten Ratgebers, der insbesondere die eigentumsrechtlichen Aspekte fokussiert<br />

und geeignete – je nach Ansprüchen von Betrieb und Mitarbeitenden verschiedene –<br />

204 Mit Bezug auf Erich Fromm und Karl Marx – Entfremdungserfahrungen in Produktionsabläufen, funktionale und<br />

unnatürliche Trennung von Kapital und Arbeit – und auf aktuelle arbeitsgesellschaftliche Krisenerscheinungen fordert<br />

Schärli eine grundsätzliche „Neuüberdenkung der Art der Eingliederung des Menschen in seine Arbeit“: Die<br />

Beziehung zum Arbeitsplatz sei so zu gestalten, dass die Arbeit als sinnvolles Tun erlebt werde, wozu sich dezentrale<br />

<strong>Selbstverwaltung</strong>smodelle gut eigneten (Schärli 1983: 7).<br />

205 Schärli (1983: 33ff.) bezeichnet als ersten internen Faktor die „Gefährdung durch die Veränderung der Bedürfnisstruktur“<br />

der MitarbeiterInnen in Bezug auf den „qualitativen und quantitativen Arbeitseinsatz“, auf „Einkommensbedürfnisse“,<br />

auf die „personelle Zusammensetzung von Arbeitsgruppen“ und auf die „Sicherheit des Arbeitsplatzes“.<br />

Als zweiter interner Faktor gilt die „Gefährdung durch die unternehmensinterne Handlungsrechtsordnung“,<br />

d.h. durch eine Unternehmensverfassung, welche „die effiziente Einbringung individueller Bedürfnisse<br />

und/oder die effiziente Übertragung wirtschaftlicher Markterfordernisse nicht gewährleisten kann“.<br />

206 Als ersten externen Faktor beschreibt Schärli (1983: 43ff.) die „Gefährdung durch den Markt“ mit den Aspekten<br />

„Gütermarkt“, „Arbeitsmarkt“, „Kapitalmarkt“; als zweiten externen Faktor die „Gefährdung durch die staatliche<br />

Handlungsrechtsordnung“, also durch die politisch und juristisch möglichen Organisations- und Rechtsformen.

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