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Selbstverwaltung

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AT vertikal<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

7<br />

5<br />

17<br />

3<br />

10<br />

5<br />

10<br />

stark (32.0%)<br />

mittel (12.3%)<br />

keine oder<br />

schwach (55.7%)<br />

nur KO<br />

GL u. KO<br />

KO u. MA<br />

GL u. MA<br />

GL, KO u. MA<br />

Modelle Beschäftigtengruppen<br />

Weil MitarbeiterInnen meistens einen sehr viel kleineren Entscheidungsanteil haben, weisen nur<br />

Betriebe mit diesem Belegschaftsstatus überwiegend starke vertikale Arbeitsteilung auf. In fast<br />

der Hälfte aller Betriebe mit MitarbeiterInnen sind diese formell nicht an innerbetrieblichen Entscheidungsprozessen<br />

beteiligt, bei einem Viertel ist sogar niemand mit diesem Beschäftigtenstatus<br />

wenigstens Rechtsformmitglied und auf dieser grundsätzlichen Ebene mitbestimmungsberechtigt.<br />

Insgesamt hat damit ein knapper Zehntel des ganzen Samples in der Belegschaftsstruktur<br />

einen Status „MitarbeiterInnen“, der rechtlich einem konventionellen Angestelltenstatus ohne<br />

Mitentscheidungsrechte entspricht. Umgekehrt ist in allen untersuchten Betrieben ohne den MitarbeiterInnen-Status<br />

ausnahmslos die ganze Belegschaft – teilweise mit unterschiedlichen Anteilen<br />

– entscheidungsbeteiligt.<br />

7.3.2.6. Horizontale Arbeitsteilung<br />

Im Unterschied zu Ohms Untersuchung von 1981, die in drei Vierteln der analysierten selbstverwalteten<br />

Betriebe feststellte, dass alle Belegschaftsmitglieder alle anfallenden Arbeiten im<br />

Betrieb übernahmen („alle machen alles“), praktiziert in der vorliegenden Untersuchung gerade<br />

noch jeder zwanzigste Betriebe keine Form horizontaler Arbeitsteilung.<br />

Zeitgenössische selbstverwaltete Betriebe sind also mehrheitlich arbeitsteilig organisiert: Bestimmte<br />

Verantwortungs- oder Zuständigkeitsbereiche finden sich bei fast 90% des Samples, bei<br />

mehr als drei Vierteln sind einige oder sogar alle Beschäftigten nur in Teilgebieten tätig und bei<br />

mehr als der Hälfte ist die Betriebstätigkeit in klar separate Arbeitsbereiche gegliedert. Ausserdem<br />

lässt fast die Hälfte des Samples den Buchhaltungsabschluss betriebsextern erstellen und<br />

über ein Drittel hat spezielles Personal nur für Reinigungsarbeiten. Die in der Literatur sich abzeichnende<br />

Entwicklung, dass der Anspruch „ganzheitlich zu arbeiten“ – Polyfunktionalität der<br />

Arbeitskräfte, ohne Trennung von Kopf- und Handarbeit bzw. dispositiven und ausführenden<br />

Tätigkeiten – an Stellenwert verliert, ist nach der vorliegenden Untersuchung weit fortgeschrit-

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