Selbstverwaltung
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Der Anteil an Betrieben mit Aushilfen ist bei Gleichstellungsbetrieben und solchen mit unterschiedlichen<br />
Stellungen etwa gleich hoch (vgl. Anhang 1, Tabelle 54).<br />
7.1.9.4.2. Anzahl Aushilfen<br />
In diesem Zusammenhang interessieren die 68 Betriebe, die Aushilfen/SpringerInnen beschäftigen:<br />
In 60% dieser Betriebe wurden bis zu drei, in einem weiteren Drittel zwischen vier und zehn<br />
Aushilfen beschäftigt. In den verbleibenden 7% der Betriebe war die Zahl der Aushilfen deutlich<br />
grösser; hier wurden zwischen 15 und 50 Personen beigezogen (vgl. Anhang 1, Tabelle 55).<br />
7.1.9.4.3. Umfang der von Aushilfen erbrachten Arbeitsleistung<br />
Insgesamt arbeiteten die Aushilfen 28‘629 Arbeitsstunden im Vorjahr der Untersuchung. Die<br />
von den Aushilfen erbrachte Arbeitsleistung variierte stark: Sie reichte von jährlich 20 bis zu<br />
5‘000 Jahresstunden. In der Hälfte der Betriebe arbeiteten die Aushilfen maximal 160 Stunden<br />
– dies entspricht etwa einem wöchentlichen Arbeitspensum von dreieinhalb Stunden. In weiteren<br />
40% der Betriebe wurden zwischen 200 und 900 Stunden erbracht. Nur in vier Betrieben lag<br />
die Arbeitsleistung der Aushilfen über 1‘000 Jahresstunden (vgl. Anhang 1, Tabelle 56).<br />
Wird das Verhältnis der von den Aushilfen geleisteten Arbeitsstunden zu der Gesamtzahl der<br />
im Betrieb erbrachten Stunden betrachtet, zeigt sich, dass in drei Vierteln der Betriebe der Anteil<br />
der von Aushilfen geleisteten Arbeit bei maximal 4% lag, in einem weiteren knappen Fünftel war<br />
sie zwischen 5% und 9%, nur in drei Betrieben (5%) machte sie zwischen 11% und 15% aus. In<br />
einem Betrieb erbrachten die Aushilfen allerdings 30% der gesamten Arbeitsstunden 342 (vgl. Anhang<br />
1, Tabelle 57).<br />
7.1.9.5. Zusammenfassung und Diskussion<br />
In exakt der Hälfte der untersuchten Betriebe gibt es nur eine Gruppe von Beschäftigten, das<br />
Kollektiv, in den andern 61 Betrieben haben die Belegschaftsangehörigen unterschiedliche Status<br />
inne. In den 61 Betrieben mit unterschiedlichen Stellungen, wird der Betrieb in 20 Fällen von<br />
einem Kollektiv und in weiteren 41 von einer Geschäftsleitung geführt. In knapp 60% der Betriebe<br />
mit einer Geschäftsleitung wird diese ausschliesslich intern bestimmt, d.h. sie wird von Belegschaftsmitgliedern<br />
gewählt oder konstituiert sich selbst. In einem weiteren guten Drittel sind<br />
sowohl Beschäftigte als auch Externe an der Wahl beteiligt, und in drei Fällen setzen externe<br />
Vorstandsmitglieder die Geschäftsleitung ein. In der Hälfte der Betriebe mit Geschäftsleitung<br />
existiert zudem ein Kollektiv, das an massgeblichen Entscheidungen mitbeteiligt ist. In 77% der<br />
Betriebe mit unterschiedlichen Status sind Beschäftigte angestellt, die über wenig oder kein formales<br />
Mitspracherecht verfügen, so genannte MitarbeiterInnen. Die unten stehende Tabelle zeigt<br />
die Häufigkeit der festgestellten Kombinationen in Bezug auf alle untersuchten Betriebe:<br />
342 Die vier Betriebe, in denen die Aushilfen über 10% der gesamtbetrieblichen Arbeitsleistung erbrachten sind im<br />
Handel (1), Gastgewerbe (1) und im verarbeitenden Gewerbe (2) tätig.