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Selbstverwaltung

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173<br />

Anhang 1, Tabelle 46). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass in knapp 60% der<br />

Betriebe die Betriebsführung ausschliesslich von Beschäftigten bestimmt wird oder sich selbst<br />

konstituiert, in einem weiteren Drittel wird die Geschäftsleitung sowohl von Belegschaftsangehörigen<br />

als auch von nicht im Betrieb beschäftigten Rechtsformmitgliedern gewählt, nur in drei<br />

Fällen (7.3%) sind die Beschäftigten an der Wahl der Geschäftsleitung nicht beteiligt.<br />

Tabelle: Wahl der Geschäftsleitung in Betrieben mit Geschäftsleitung<br />

Valid Cum<br />

Value Label Frequency Percent Percent<br />

Kollektiv 16 39.0 39.0<br />

Belegschaftsangehörige 8 19.5 58.5<br />

Belegschaftsangehörige und Externe 14 34.1 92.7<br />

Externe 3 7.3 100.0<br />

------- -------<br />

Total 41 100.0<br />

Valid Cases 41 Missing Cases 0<br />

Grösse des betriebsführenden Kollektivs<br />

In diesem Zusammenhang interessieren jene 20 Betriebe, die von einem Kollektiv geführt werden.<br />

Das kleinste Kollektiv besteht aus drei, das grösste aus 24 Personen.<br />

In drei Vierteln der Betriebe umfasst das Kollektiv höchstens zehn Personen. Ein weiterer Fünftel<br />

der Betriebe hat zwischen elf und 14 Kollektivmitglieder, ein Betrieb hat eine Führungsgruppe<br />

von 24 Kollektivmitglieder (vgl. Tabelle unten, detaillierte Angaben Anhang 1, Tabelle 47).<br />

Tabelle: Grösse des betriebsführenden Kollektivs in Betrieben mit unterschiedlichen<br />

Stellungen<br />

Valid Cum<br />

Value Label Frequency Percent Percent<br />

1 bis 5 Personen 7 35.0 35.0<br />

6 bis 10 Personen 8 40.0 75.0<br />

11 bis 15 Personen 4 20.0 95.0<br />

über 20 Personen 1 5.0 100.0<br />

------- -------<br />

Total 20 100.0<br />

Valid Cases 20 Missing Cases 0<br />

7.1.9.3.2. Übrige Stellungen<br />

Kollektiv in Betrieben mit Geschäftsleitung<br />

Die Frage, ob es neben der Geschäftsleitung noch weitere Belegschaftsangehörige mit massgeblicher<br />

Entscheidungsbeteiligung – nämlich ein Kollektiv – gibt, betrifft wieder nur diejenigen 41<br />

Betriebe, die von einer Geschäftsleitung geführt werden. Es zeigt sich, dass in 24 Betrieben<br />

(58.5%) ein zusätzliches Kollektiv existiert. In 17 Betrieben (41.5%) sind ausser der Geschäftsleitung<br />

nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb tätig und damit keine weiteren Beschäftigten<br />

an wichtigen betrieblichen Entscheidungen beteiligt (vgl. Anhang 1, Tabelle 48).

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