Selbstverwaltung
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7.1.11.7. Zusammenfassung und Diskussion<br />
In einem Drittel der untersuchten Betriebe haben alle Beschäftigten eine Ausbildung oder zumindest<br />
langjährige Erfahrung, in den restlichen Betrieben hat meist mindestens ein Teil der Belegschaft<br />
eine Qualifikation. Werden die einzelnen Beschäftigtengruppen gesondert betrachtet,<br />
zeigt sich, dass in gut drei Vierteln der Betriebe, in denen alle gleichgestellt sind, mindestens der<br />
grössere Teil der Kollektivmitglieder eine Qualifikation hat. In Betrieben mit unterschiedlichen<br />
Stellungen hat in der Mehrheit der Betriebe mindestens der grössere Teil der Geschäftsleitung<br />
und des Kollektivs eine Qualifikation für die Arbeit im Betrieb. In gut der Hälfte der Betriebe<br />
mit MitarbeiterInnen verfügt dagegen höchstens der kleinere Teil dieser MitarbeiterInnen über<br />
eine entsprechende Ausbildung oder Erfahrung.<br />
Wird die betriebsführende Gruppe gesondert betrachtet, zeigt sich, dass in der grossen Mehrheit<br />
der Betriebe mindestens der grössere Teil der betriebsführenden Gruppe über eine dem Betrieb<br />
entsprechende Qualifikation verfügt; dabei ist der Anteil bei den Betrieben mit unterschiedlichen<br />
Stellungen etwas höher als bei denjenigen Betrieben, in denen alle Beschäftigten gleichgestellt<br />
sind. Dies ist auf den relativ hohen Anteil an Geschäftsleitungen, in denen alle Mitglieder<br />
eine Qualifikation aufweisen, zurückzuführen.<br />
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Beschäftigten in den untersuchten Betrieben<br />
insgesamt über eine gute Qualifikation verfügen. Zu einem vergleichbaren Ergebnis kommen<br />
auch bundesdeutsche Studien. Dies lässt auf eine professionellen Arbeitsweise in den untersuchten<br />
selbstverwalteten Betrieben schliessen. Der in der neueren Literatur beschriebene<br />
Anspruch auf Professionalität kann aufgrund dieser Ergebnisse bestätigt werden.<br />
7.1.12. Arbeitsteilung<br />
7.1.12.1. Einleitung<br />
Während Anfang der 70er Jahre noch der Anspruch bestand, dass alle im Betrieb Beschäftigten<br />
alle anfallenden Arbeiten erledigen, zeichnet sich im Laufe der Zeit sowohl in der schweizerischen<br />
als auch deutschen Literatur eine zunehmende Segmentierung in Form von Arbeitsbereichen<br />
ab. Zum einen wird damit der individuellen Qualifikation und Spezialisierung der Beschäftigten<br />
Rechnung getragen, zum andern können wenig geliebte Tätigkeiten (Putzen) oder Aufgaben,<br />
die ein gewisses Expertenwissen erfordern (Buchhaltungsabschluss), an spezifisch dafür<br />
angestellte Personen delegiert werden. Gerade die Delegation dieser Arbeiten wäre in den Anfängen<br />
der <strong>Selbstverwaltung</strong> aufgrund der Forderung nach Aufhebung der Trennung von Kopfund<br />
Handarbeit noch undenkbar gewesen.<br />
Im Folgenden werden die Ergebnisse zu Aspekten der Arbeitsteilung wie etwa Arbeits- und<br />
Verantwortungsbereiche, Grad der Arbeitsteilung vorgestellt. Ausserdem wird dargestellt, inwieweit<br />
besondere Aufgaben wie Putzarbeiten oder der Jahresabschluss von eigens dafür beauftragten<br />
Personen übernommen werden. Abschliessend erfolgt eine kurze Zusammenfassung und<br />
Diskussion der Ergebnisse.