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Selbstverwaltung

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87<br />

wurden noch wenige weitere strukturelle Daten 216 erhoben. 74 Fragebogen konnten in der Folge<br />

ausgewertet werden 217 . In einer zweiten, telefonischen Befragung wurden bei den 18 Betrieben 218 ,<br />

die ein abgestuftes Lohnsystem haben, weitere Informationen zum Lohnsystem und zum Gesamtbetrieb<br />

eingeholt.<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

Mehr als die Hälfte der befragten Kollektive hat als Rechtsform die Genossenschaft gewählt, ein<br />

weiterer Drittel hat sich als Aktien-, als Kollektivgesellschaft, als einfache Gesellschaft oder als<br />

Stiftung organisiert, ein knapper Sechstel ist als Verein eingetragen. Gut die Hälfte der Betriebe<br />

befindet sich in Städten. Die meisten Betriebe sind im Dienstleistungssektor tätig.<br />

Gut 70% der Betriebe haben als Lohnsystem den Einheitslohn 219 gewählt; ein Drittel davon bezahlt<br />

einen reinen Einheitslohn, zwei Drittel einen einheitlichen Grundlohn mit zusätzlichen (Sozial-)Zulagen,<br />

nur in drei Betrieben richtet sich der Lohn rein nach den Bedürfnissen der einzelnen<br />

Beschäftigten. Die übrigen 30% aller Betriebe praktizieren ein abgestuftes Lohnsystem. Etwa<br />

die Hälfte der befragten Kollektive ist mit ihrem derzeitigen Lohnsystem zufrieden. In<br />

knapp der Hälfte der Kollektive – sowohl in Kollektiven mit Einheitslohn als auch in denjenigen<br />

mit abgestuftem Lohnsystem – wird eine Änderung des Lohnsystems diskutiert. Wichtige Diskussionspunkte<br />

sind in diesem Zusammenhang einerseits die Wirtschaftlichkeit des Betriebs,<br />

andererseits die spezielle Honorierung von Verantwortung, aber auch die Entkoppelung von<br />

Verantwortung, Arbeitsleistung und Einkommen. Betriebe mit Einheitslohn begründen die Wahl<br />

ihres Lohnsystems hauptsächlich damit, dass die Arbeit sinngebend sein soll und nicht der<br />

Lohn, Betriebe mit abgestuften Lohnsystemen orientieren sich an den Grundzügen des Marktes<br />

– „Förderung des betriebswirtschaftlichen Denkens“ (Seiler 1996: 180) –, ohne den Anspruch,<br />

alternativ-ökonomisch zu wirtschaften, aufgeben zu wollen.<br />

Bei der telefonischen Nachbefragung der Betriebe mit abgestuftem Lohnsystem kristallisierten<br />

sich vier unterschiedliche Typen des abgestuften Lohnsystems heraus.<br />

Das erste Lohnsystem (Leistungslohn) betont die Professionalität im Arbeitsablauf; für die Höhe<br />

des Lohns sind Ausbildung, Funktion, Erfahrung und Engagement entscheidend. In Kollektiven<br />

mit Leistungslohn haben alle Mitglieder eine berufsspezifische Ausbildung und im Betrieb<br />

spielt Wirtschaftlichkeit eine zentrale Rolle.<br />

Beim zweiten Lohnsystem richtet sich der Lohn nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und<br />

dem Grad der Verantwortungsübernahme; dieses Lohnsystem wird vor allem in Restaurants<br />

praktiziert, der Grossteil der Beschäftigten hat keine berufsspezifische Ausbildung.<br />

216 Erfragt wurden die „Art“ des Betriebs, die Zahl der Beschäftigten, der ungefähre Umsatz, die Anstellungsverhältnisse<br />

der Beschäftigten und die Rechtsform.<br />

217 Der Rücklauf (36%) ist im Gegensatz zu Ohm und Hasler relativ gering: Insgesamt wurden 89 Fragebogen zurückgeschickt,<br />

davon waren sieben Betriebe nicht selbstverwaltet, einer erst in Gründung. Weitere sieben Betriebe zahlten<br />

gar keinen Lohn und wurden deshalb ausgeschieden.<br />

218 Ursprünglich gaben bei der ersten Befragung 21 Betriebe an, ein abgestuftes Lohnsystem zu haben; wie sich bei der<br />

telefonischen Befragung jedoch herausstellte, hatte sich ein Betrieb inzwischen aufgelöst und zwei weitere hatten die<br />

<strong>Selbstverwaltung</strong> aufgegeben.<br />

219 Unter dem Begriff Einheitslohn werden folgende Lohnmodelle zusammengefasst (Seiler 1996: 178): Reiner Einheitslohn<br />

(17 Betriebe), Einheitslohn als Grundlohn plus Sozialzulagen, bei denen die jeweilige soziale Situation der Beschäftigten<br />

berücksichtigt wird, so etwa zusätzliches Kindergeld, Familiengeld, bezahlter Mutter- und Vaterschaftsurlaub,<br />

Kostenbeteiligung bei ärztliche und zahnärztliche Behandlung, der AHV-Beitrag der Beschäftigten wird vom<br />

Betrieb übernommen u.Ä. (33 Betriebe), Bedürfnislohn (3 Betriebe).

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