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Selbstverwaltung

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und vertikaler Arbeitsteilung nachzuweisen; für diese Hypothese findet sich keine Bestätigung<br />

im Sample.<br />

7.2.3.6. Zusammenfassung und Diskussion<br />

Wenn in Betrieben unterschiedliche Entscheidungsbeteiligungen innerhalb einer Belegschaft festgestellt<br />

werden, wird dies hier als vertikale Arbeitsteilung bezeichnet.<br />

Gemäss Nullhypothese werden in selbstverwalteten Betrieben alle Entscheidungen unter gleichmässiger<br />

und ausschliesslicher Partizipation aller Beschäftigen getroffen, welche formal alle<br />

gleichgestellt sind. Diesen Anspruch erfüllt nur ein knapper Fünftel des gesamten Samples, d.h.<br />

in über 80% der Betriebe ist eine mehr oder weniger differenzierte Entscheidungsbeteiligung der<br />

Belegschaft und der Rechtsformmitglieder etabliert. Dieser Befund erhärtet die in der schweizerischen<br />

Literatur schon für die 1980er Jahre dokumentierte Tendenz, dass in selbstverwalteten<br />

Betrieben unterschiedliche Statusgruppen und Mitentscheidungsanteile vorkommen (vgl. Kapitel<br />

3.7.2.4. und 3.7.3.), was auch aus theoretischem Blickwinkel nahe liegt (vgl. Kapitel 3.6.1.).<br />

Mit den Entscheidungs-Items des Fragebogens wurde ein Index vertikale Arbeitsteilung gebildet,<br />

der den Entscheidungsumfang im Betrieb bestimmt und mit dem sich die relativen Anteile unterschiedlicher<br />

Personengruppen im Betrieb (unterschiedliche Stellungen der Beschäftigten, ev.<br />

Vorstandsgremium mit nicht mitarbeitenden Rechtsformmitgliedern) bemessen lassen.<br />

Insgesamt weisen vom gesamten Sample 56% lediglich schwache oder keine vertikale Arbeitsteilung<br />

auf; der Grossteil davon hat eine gleichgestellte Belegschaft (61 Betriebe), aber immerhin<br />

sieben Fälle haben trotz innerbetrieblich unterschiedlichen Stellungen kaum vertikale Arbeitsteilung<br />

etabliert. Eine mittlere arbeitsteilige Struktur haben 12% des Samples und eine starke Ausprägung<br />

weisen 32% auf; diese Betriebe unterscheiden alle mehrere innerbetriebliche Beschäftigtenstatus.<br />

Fast die Hälfte des Samples hat also eine formal geregelte mittlere bis starke vertikale<br />

Struktur und damit unterschiedliche Entscheidungsbeteiligungen in nicht geringem Ausmass.<br />

Diese Verteilung wurde bisher nicht quantitativ erhoben, obwohl sie eine starke Modifikation<br />

des traditionell zentralen Gleichberechtigungsanspruchs bezüglich Entscheidungen in selbstverwalteten<br />

Betrieben spiegelt.<br />

Da einerseits nur bei einer Minderheit des Samples eine faktische Entscheidungsbeteiligung eines<br />

Vorstandsgremiums festgestellt wurde (gut 40%) und dieses zusätzliche Entscheidungszentrum<br />

sehr heterogen zusammengesetzt ist, andererseits von der Fragestellung dieser Untersuchung her<br />

insbesondere die Partizipationsregelungen unter den Beschäftigten im Zentrum stehen, wurden<br />

die Entscheidungsanteile bzw. -position des Vorstands separat besprochen. Insgesamt hat sich<br />

gezeigt, dass solche Verwaltungen bezüglich Entscheidungen meist eine untergeordnete Rolle<br />

spielen. In knapp zwei Dritteln aller Betriebe mit Vorstandsentscheidungen (N=52) bestimmen<br />

auch sonst nicht mitarbeitende Rechtsformmitglieder in diesem Gremium mit, bei der Hälfte der<br />

Verwaltungen mit Externen weisen diese mehr Entscheidungsbeteiligung auf als gewisse regulär<br />

Beschäftigte mit einem tiefen Entscheidungsstatus. Bei einem einzigen Fall bestimmt allerdings<br />

ein Vorstand aus nur externen Rechtsformmitgliedern mehr als alle regulär Beschäftigten (Ge-

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