14.05.2015 Aufrufe

Selbstverwaltung

Selbstverwaltung

Selbstverwaltung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

276<br />

7.3.3.4. Einkommen: Partizipation am Betriebsertrag<br />

Arbeitsteilung: Bei der Lohnverteilung haben sich ähnliche Zusammenhänge mit der horizontalen<br />

und der vertikalen Arbeitsteilung gezeigt wie bei der Pensenverteilung. Obwohl sich im gesamten<br />

Sample sowohl bei der Belegschaftsgrösse als auch bei der horizontalen und der vertikalen<br />

Arbeitsteilung ein hochsignifikanter Zusammenhang mit der Wahl einer egalitären oder<br />

differenzierten Einkommensverteilung zeigt, beeinflussen in erster Linie unterschiedliche Entscheidungsanteile<br />

das Lohnsystem. Betriebe mit unterschiedlichen Stellungen haben – ganz unabhängig<br />

von der Belegschaftsgrösse – weit überwiegend auch unterschiedliche Löhne, wozu<br />

eine ausgeprägtere horizontale Arbeitsteilung deutlich weniger beiträgt als eine stärkere vertikale.<br />

Bei den Gleichstellungsbetrieben dominiert hingegen Lohngleichheit klar, wobei auch hier die<br />

Belegschaftsgrösse kaum Einfluss auf das Lohnsystem hat; in diesen gleichgestellten Kollektiven<br />

bestehen jedoch tendenziell mit zunehmender horizontaler Arbeitsteilung eher Lohnunterschiede.<br />

Qualifikation: Ein Zusammenhang zwischen der Wahl von egalitärem oder abgestuftem Stundenlohn<br />

mit dem Qualifikationsniveau im Betrieb konnte nur für das Teilsample mit unterschiedlichen<br />

Stellungen der Beschäftigten nachgewiesen werden, wo fast 90% der Fälle mit hoch<br />

qualifizierten Beschäftigten Lohnunterschiede haben, während diejenigen mit wenig Qualifikation<br />

mehrheitlich Lohngleichheit praktizieren. Bei den Gleichstellungsbetrieben haben in allen<br />

Qualifikationsgraden zwei Drittel Lohngleichheit.<br />

Lohnniveau: Kein Zusammenhang fand sich zwischen der Wahl des betrieblichen Verteilungssystems<br />

und der Einkommenshöhe. Erwartet worden war, dass bei höherem Lohnniveau eher<br />

eine Einkommensdifferenzierung vorgenommen wird als wenn die Ansätze ohnehin tief sind.<br />

Belegschaften mit bzw. ohne Lohnunterschied fanden sich jedoch quasi zu gleichen Teilen bei<br />

hohem, mittlerem und tiefem Lohnniveau. Ebenfalls nicht bestätigt werden konnte die Hypothese,<br />

dass selbstverwaltete Betriebe mit höherem Qualifikationsniveau ein höheres Lohnniveau<br />

erreichen. Im vorliegenden Sample wurde lediglich ausgewiesen, dass bei wenig qualifizierter<br />

Belegschaft meistens auch tiefe Löhne vorliegen. Von den besser ausgebildeten bzw. erfahreneren<br />

Belegschaften erreichte jedoch nur eine Minderheit eine entsprechende Lohnhöhe, auch hohe<br />

Qualifikation ist oft mit tiefem Lohnniveau verbunden.<br />

Branche: Ein deutlicher Zusammenhang fand sich wieder zwischen der Branchentätigkeit und<br />

der Einkommenshöhe. Auch in selbstverwalteten Gastgewerbe- und (Detail-)Handelsbetrieben –<br />

notorische Tieflohnbranchen, in denen zudem un- bzw. angelerntes Personal verbreitet ist –<br />

wird weniger Lohn bezahlt als in andern Branchen: Drei Viertel aller Fälle aus Gastgewerbe und<br />

Handel bezahlen Nettostundenlöhne unter Fr. 25.–, während vom übrigen Sample nur eine kleine<br />

Minderheit so tiefe Ansätze hat.<br />

Insgesamt hat sich bei der Einkommensverteilung – wie bei den Arbeitspensen – erneut gezeigt,<br />

dass der Arbeitsteilungsgrad, besonders in vertikaler Hinsicht, entscheidend ist für weitere differenzierte<br />

Partizipationsregelungen. Wenn das untersuchte Sample teilweise auch schwach<br />

arbeitsteilige Betriebe mit Lohnunterschieden aufweist, ist dennoch eine funktionale Differenzierung<br />

der Belegschaft hinsichtlich ihrer Tätigkeits- und insbesondere ihrer Entscheidungspartizi-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!