Cybermobbing im Web 2.0 - Gregory Grund Medienpädagoge
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Den Zuschauern müssen Techniken an die Hand gegeben werden, wie sie effektiv in einen<br />
Mobbingfall eingreifen. 421<br />
„Ein erster Schritt zur Intervention ist, andere Personen auf das Problem aufmerksam zu<br />
machen. Nur wenn Eltern und Lehrer wissen, dass ein Kind Opfer von Bullying ist, können sie<br />
gezielt helfen.“ 422 Jedoch wenden sich die Opfer ungern an Erwachsene, wobei die Eltern eher<br />
ins Vertrauen gezogen werden als die Lehrkräfte. Laut Hanewinkel und Knaack (1997) wendet<br />
sich die Hälfte der Betroffenen an die Eltern und ausschließlich etwas weniger als ein Drittel<br />
an die Lehrer. 423 „Dies könnte daran liegen, dass nur 14.4% der von Hanewinkel und Knaack<br />
(1997) befragten Schüler angaben, ihre Lehrer würden oft, sehr oft oder <strong>im</strong>mer bei<br />
Bullyingepisoden dazwischen gehen.“ 424 Folglich nehmen die Schüler an, dass der Lehrer<br />
nicht helfen kann/will. 425 Ebenso kam Kidscape (1999) auf ähnliche Befunde, welche zeigten<br />
„dass nur 8% der Opfer, die um Hilfe der Lehrer gebeten hatten, der Ansicht waren, dies hätte<br />
zu einer Verringerung des Problems geführt. 29% dieser Personen waren hingegen der<br />
Ansicht, sich an eine erwachsene Person zu wenden hätte alles noch schl<strong>im</strong>mer gemacht.“ 426<br />
Wenn ein Mobbing Fall auftritt sollten folgende Fragen abgeklärt werden: „Was ist konkret<br />
vorgefallen?“, „Welche Personen sind beteiligt?“ und „Wie schwer ist das Delikt?“. Der<br />
Pädagoge oder die Lehrkraft sollte, sofern der Täter bekannt ist, mit den Beteiligten sprechen<br />
und eine Lösung/Wiedergutmachung finden. 427 Des Weiteren können Präventionsbeamte der<br />
Polizei kontaktiert werden, um einschätzen zu können, ob rechtliche Maßnahmen eingeleitet<br />
werden sollen oder nicht. Die rechtlichen Maßnahmen sollten allerdings bei schwersten Fällen<br />
(z. B. sexuelle Inhalte) die letzte Lösung sein, da sich ansonsten die Täter-Opfer-Rollen weiter<br />
zuspitzen und die direkte Kommunikation der Beteiligten erschwert wird. Unter diesen<br />
Voraussetzungen ist beispielsweise der „No Blame Approach“, welcher in Gliederungspunkt<br />
12.1.2 dargestellt wird, nicht durchführbar. Außerdem können Schulpsychologen,<br />
Schulsozialarbeiter und Beratungslehrer mit den Beteiligten zusammenarbeiten und<br />
entsprechende Maßnahmen einleiten. 428<br />
421 Vgl. Riebel, 2008, S. 32.<br />
422 Riebel, 2008, S. 31.<br />
423 Vgl. Riebel, 2008, S. 31f.<br />
424 Riebel, 2008, S. 32.<br />
425 Vgl. Riebel, 2008, S. 32.<br />
426 Riebel, 2008, S. 32.<br />
427 Vgl. Rack/Fileccia, 2011, S. 12.<br />
428 Vgl. Rack/Fileccia, 2011, S. 13.<br />
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