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Cybermobbing im Web 2.0 - Gregory Grund Medienpädagoge

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In diesem Zusammenhang ist es bereits Prävention, wenn darauf hingewiesen wird, dass ohne<br />

die Erlaubnis der abgebildeten Person keine Bilder gemacht und veröffentlicht werden dürfen.<br />

Ein fiktives Beispiel, weshalb die Polizei aufgesucht werden kann, ist folgendes: Ein Schüler<br />

stellt von seiner Mitschülerin, welche sich in einer Umkleidekabine befindet, unbefugt<br />

Bildaufnahmen her und macht diese Dritten zugänglich, indem die Fotografien auf einer<br />

Homepage veröffentlicht werden. Folglich verstößt der Täter gegen § 201a StGB und § 22<br />

KunstUrhG Recht am eigenen Bild.<br />

13.1.2 Verleumdung<br />

Die Verleumdung (§ 187 StGB) ist eine Form der Beleidigung, „die nicht gegenüber der<br />

anvisierten Person, sondern gegenüber einer oder mehreren dritten Person(en) geäußert<br />

wird.“ 493 Dem Täter ist die Unwahrheit der ehrverletzende Tatsachenbehauptung bekannt. 494<br />

Bei der Verleumdung ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe<br />

vorgesehen. 495<br />

„Um eine Verleumdung handelt es sich beispielsweise, wenn eine Schülerin <strong>im</strong> Netz die<br />

unwahre Behauptung verbreitet, der Sportlehrer hätte sie während des Unterrichts sexuell<br />

belästigt.“ 496<br />

Folglich ist der Hinweis, keine unwahren Tatsachen zu behaupten und zu verbreiten, bereits<br />

Prävention.<br />

14. Fazit<br />

Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigte sich mit dem Thema „Cyber-Mobbing <strong>im</strong> <strong>Web</strong><br />

<strong>2.0</strong>“. Zu Beginn wurde der Unterschied zwischen dem „<strong>Web</strong> 1.0“ und dem „<strong>Web</strong> <strong>2.0</strong>“<br />

vorgestellt, um <strong>im</strong> weiteren Verlauf darzustellen, was unter „<strong>Web</strong> <strong>2.0</strong>“ zu verstehen ist und<br />

welche Merkmale es aufweist. Es wurde bereits deutlich, dass das „Mitmach-Netz“ eine<br />

<strong>Grund</strong>lage für Cyber-Mobbing darstellt und die Anwendungen des „<strong>Web</strong> <strong>2.0</strong>“ für das<br />

mediengestützte Mobbing missbraucht werden. Ebenso wurde aufgezeigt, dass die<br />

493 www.lehrer-online.de/fall-des-monats-01-10.php<br />

494 Vgl. www.lehrer-online.de/fall-des-monats-01-10.php<br />

495 Vgl. www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-<strong>im</strong>-internet/cybermobbing/folgen-fuer-taeter.html<br />

496 www.lehrer-online.de/fall-des-monats-01-10.php<br />

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