Cybermobbing im Web 2.0 - Gregory Grund Medienpädagoge
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In diesem Zusammenhang ist es bereits Prävention, wenn darauf hingewiesen wird, dass ohne<br />
die Erlaubnis der abgebildeten Person keine Bilder gemacht und veröffentlicht werden dürfen.<br />
Ein fiktives Beispiel, weshalb die Polizei aufgesucht werden kann, ist folgendes: Ein Schüler<br />
stellt von seiner Mitschülerin, welche sich in einer Umkleidekabine befindet, unbefugt<br />
Bildaufnahmen her und macht diese Dritten zugänglich, indem die Fotografien auf einer<br />
Homepage veröffentlicht werden. Folglich verstößt der Täter gegen § 201a StGB und § 22<br />
KunstUrhG Recht am eigenen Bild.<br />
13.1.2 Verleumdung<br />
Die Verleumdung (§ 187 StGB) ist eine Form der Beleidigung, „die nicht gegenüber der<br />
anvisierten Person, sondern gegenüber einer oder mehreren dritten Person(en) geäußert<br />
wird.“ 493 Dem Täter ist die Unwahrheit der ehrverletzende Tatsachenbehauptung bekannt. 494<br />
Bei der Verleumdung ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe<br />
vorgesehen. 495<br />
„Um eine Verleumdung handelt es sich beispielsweise, wenn eine Schülerin <strong>im</strong> Netz die<br />
unwahre Behauptung verbreitet, der Sportlehrer hätte sie während des Unterrichts sexuell<br />
belästigt.“ 496<br />
Folglich ist der Hinweis, keine unwahren Tatsachen zu behaupten und zu verbreiten, bereits<br />
Prävention.<br />
14. Fazit<br />
Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigte sich mit dem Thema „Cyber-Mobbing <strong>im</strong> <strong>Web</strong><br />
<strong>2.0</strong>“. Zu Beginn wurde der Unterschied zwischen dem „<strong>Web</strong> 1.0“ und dem „<strong>Web</strong> <strong>2.0</strong>“<br />
vorgestellt, um <strong>im</strong> weiteren Verlauf darzustellen, was unter „<strong>Web</strong> <strong>2.0</strong>“ zu verstehen ist und<br />
welche Merkmale es aufweist. Es wurde bereits deutlich, dass das „Mitmach-Netz“ eine<br />
<strong>Grund</strong>lage für Cyber-Mobbing darstellt und die Anwendungen des „<strong>Web</strong> <strong>2.0</strong>“ für das<br />
mediengestützte Mobbing missbraucht werden. Ebenso wurde aufgezeigt, dass die<br />
493 www.lehrer-online.de/fall-des-monats-01-10.php<br />
494 Vgl. www.lehrer-online.de/fall-des-monats-01-10.php<br />
495 Vgl. www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-<strong>im</strong>-internet/cybermobbing/folgen-fuer-taeter.html<br />
496 www.lehrer-online.de/fall-des-monats-01-10.php<br />
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