PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />
Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />
Abschließend lässt sich sagen, dass nach Berücksichtigung einiger Besonderheiten der<br />
stationären Patienten innerhalb der Rechnung der Durchschnittserlöse, die Erlöse sich knapp<br />
oberhalb der Vergütungskorridore befinden. Sie scheinen daher eine gute Annäherung an<br />
die vom InEK kalkulierten Kosten zu sein, wenn sich die Vergütung regelmäßig an der<br />
Obergrenze der Korridore orientiert.<br />
Belegabteilungs-DRG<br />
Aus Sicht des Krankenhauses ist es bei belegärztlichen Leistungen wichtig zu wissen, wie viel<br />
das Krankenhaus gegenüber den Versicherungen abrechnen kann. Daraus kann ermittelt<br />
werden, ob es nicht sogar finanzielle Vorteile für die nordrhein-westfälische Klinik bringt,<br />
wenn die Kooperationsform vom Honorararzt zum Belegarztwesen verändert wird. Für das<br />
Belegarztwesen gibt es <strong>im</strong> Fallpauschalenkatalog den Teil B. Da die Anästhesie eigenständig<br />
ihre Leistungen gemäß EBM abrechnet, trifft in diesem Fall die Bewertungsrelationen bei<br />
Belegoperateur und Beleganästhesie zu. Der entsprechende Auszug aus dem<br />
Fallpauschalenkatalog ist in der folgenden Tabelle 52 gezeigt.<br />
Tabelle 52 Auszug aus dem Fallpauschalenkatalog Teil B 2010<br />
DRG<br />
Bewertungs<br />
relation der<br />
Belegabteilu<br />
ng<br />
Mittlere<br />
Verweil<br />
dauer<br />
Untere<br />
Grenzverweildauer<br />
1. Tag mit<br />
Abschlag<br />
Bewertun<br />
gsrelation<br />
/Tag<br />
96<br />
Obere<br />
Grenzverweildauer Externe<br />
1.Tag zu.<br />
Entgelt<br />
Bewertung<br />
srelation/<br />
Tag<br />
Verlegung<br />
Abschlag/Tag<br />
F 39 A 0,627 3,6 1 0,246 10 0,054 0,061<br />
F 39 B 0,536 2,8 1 0,143 5 0,060 0,063<br />
Quelle: InEK 2009b: 88<br />
Der Landesbasisfallwert 2010 für Nordrhein-Westfalen beträgt 2895 €. Für die DRG F 39 A<br />
ergibt sich für Normallieger 2010 ein Erlös von 0,627 * 2895 €, also 1815,17 €. Generell wird<br />
in diesem Abschnitt <strong>im</strong>mer mit zwei OP Schwestern gerechnet, da be<strong>im</strong> Belegarztwesen das<br />
gesamte medizinisch technische Personal und Pflegepersonal vom Krankenhaus gestellt<br />
wird. Dem Erlös steht also ein Prozesskostensatz von 338,44 € (inkl. Materialkosten)<br />
gegenüber. Gänzlich ohne Berücksichtigung der Gemeinkosten liegt der Gewinn bei 1476,73<br />
€. Für diese DRGs liegen keine Kostenmatrizen für Belegabteilungen vor. Grundsätzlich wird<br />
zur Berechnung des Relativgewichtes der Belegabteilung von den Kosten der<br />
Hauptabteilungs-DRG die gesamte erste Kostenartengruppe (Personalkosten ärztlicher<br />
Dienst) abgezogen. Alle anderen Kostenpositionen bleiben unverändert. Daher entspricht<br />
die Gemeinkostensumme der Belegabteilungs-DRG der Summe Hauptabteilungs-DRG. Da in<br />
diesem Fallbeispiel auch die Anästhesie extern erbracht wird, wird die Summe der<br />
Gemeinkosten um den Anteil der Anästhesiegemeinkosten verringert und geht so in die<br />
Berechnung ein. Für die DRG F 39 A des Jahres 2010 liegt der Gemeinkostenanteil bei<br />
Normalliegern bei 677,92 €. Der Gewinn unter der Annahme, dass die kalkulierten<br />
Gemeinkosten den tatsächlichen entsprechen, liegt bei 798,81 €. Damit liegt der Gewinn um<br />
circa 70 € über dem Gewinn be<strong>im</strong> Honorararztmodell, falls die Vergütung den Vorgaben<br />
durch das InEK entspricht.<br />
Dieser Gewinn ist unabhängig von der Vergütung des Gefäßchirurgen, weil dieser die oben<br />
genannten Leistungskomplexe des EBM eigenständig abrechnet.<br />
Die übrigen Berechnungen erfolgen auf der gleichen Basis und werden nur noch tabellarisch<br />
dargestellt.