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PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />

Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />

sein. Jedoch muss trotzdem das Verhältnis von finanzieller zu ärztlichen Leistung in einem<br />

angemessenen Verhältnis zueinander stehen, um den Regeln des Wettbewerbsrechts zu<br />

entsprechen.<br />

Durch die <strong>im</strong> Zuge der Prozesskostenrechnung ermittelten Prozesskostensätze konnte ein<br />

Vergleich mit den vom InEK kalkulierten Kosten für den ärztlichen Dienst erfolgen, um <strong>im</strong><br />

Ergebnis dann die Vergütungskorridore für den Gefäßchirurgen zu best<strong>im</strong>men. Diese sollen<br />

nun, wie zuvor schon angekündigt, mit anderen Vergütungsmethoden verglichen werden.<br />

Die Gründe dafür sowie die Gegenüberstellungen werden <strong>im</strong> nächsten Kapitel ausführlich<br />

dargelegt.<br />

11 Alternative Vergütungsverfahren<br />

Der Vergleich mit den alternativen Vergütungsverfahren erfolgt aus zwei Gründen. Erstens<br />

sollen die Ergebnisse der Prozesskostenrechnung in Bezug auf die Vergütung der Ärzte<br />

eingestuft werden. Und zweitens soll überprüft werden, welches Verfahren am ehesten den<br />

kalkulierten InEK Kosten für den ärztlichen Dienst entspricht, um dieses dann als eventuelle<br />

Grundlage bei Verhandlungen mit weiteren externen Ärzten heranziehen zu können.<br />

Einmal erfolgt der Vergleich mit den Erlösen von ambulanten Operationen, dann als<br />

Belegarzt und zuletzt mit der Gebührenverordnung für Ärzte. Dabei werden nur die Prozesse<br />

berücksichtigt, die auch in der Prozesskostenrechnung berücksichtigt wurden und vom<br />

niedergelassenen Arzt erbracht werden. Dies sind die Operation, die Visite, das Codieren der<br />

DRG und das Schreiben des Operationsberichtes.<br />

Die Rechnung erfolgt <strong>im</strong>mer für einen Fall, der sich gemäß den Wahrscheinlichkeiten der<br />

Operationstypen aus den Leistungsdaten des KIS für 2009 ergibt.<br />

11.1 Ambulantes Operieren<br />

Ambulante Operationen können in Krankenhäusern, OP-Zentren oder entsprechenden<br />

Praxisräumen vorgenommen werden. Das Prinzip des ambulanten Operierens <strong>im</strong><br />

Krankenhaus gemäß § 115 b SGB V (AOP Vertrag) wurde schon in Kapitel 6.3 erwähnt. Dabei<br />

wird die ambulante Leistung vom Krankenhaus erbracht und dieses kann sich grundsätzlich<br />

seit 2010 zur Erbringung der operativen Leistungen neuer Kooperationsformen bedienen<br />

(vgl. AOP Vertrag – Grundsätze). Die Honorare zwischen z.B. dem Honorararzt und dem<br />

Krankenhaus sind dabei frei verhandelbar (MedTech 2010: 1).<br />

In allen drei Fällen werden die operativen sowie die prä-, post- und interoperativen<br />

Leistungen über den EBM abgerechnet, jedoch zu unterschiedlichen Punktewerten.<br />

Grundsätzlich sind <strong>im</strong> EBM alle durchführbaren ambulanten Leistungen aufgeführt und mit<br />

einem Punktewert versehen. Der Punktewert gibt das Verhältnis vom Wert der Leistungen<br />

untereinander wieder. Der Euro-Wert ergibt sich dann aus der Multiplikation der Punkte mit<br />

einem Punktwert. Der Punktwert variiert je nach Region und sollte sich in der Regel nach<br />

dem Orientierungspunktwert richten, der wiederum zwischen der Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung und den Krankenkassen verhandelt wird. Finanziert werden die<br />

gesamten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Leistungen ab dem 1.Juli<br />

2010 durch eine morbiditätsorientierte Gesamtvergütung, die durch die Krankenkassen und<br />

die KVen festgelegt wird (KBV 2010: 7).<br />

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