PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />
Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />
sein. Jedoch muss trotzdem das Verhältnis von finanzieller zu ärztlichen Leistung in einem<br />
angemessenen Verhältnis zueinander stehen, um den Regeln des Wettbewerbsrechts zu<br />
entsprechen.<br />
Durch die <strong>im</strong> Zuge der Prozesskostenrechnung ermittelten Prozesskostensätze konnte ein<br />
Vergleich mit den vom InEK kalkulierten Kosten für den ärztlichen Dienst erfolgen, um <strong>im</strong><br />
Ergebnis dann die Vergütungskorridore für den Gefäßchirurgen zu best<strong>im</strong>men. Diese sollen<br />
nun, wie zuvor schon angekündigt, mit anderen Vergütungsmethoden verglichen werden.<br />
Die Gründe dafür sowie die Gegenüberstellungen werden <strong>im</strong> nächsten Kapitel ausführlich<br />
dargelegt.<br />
11 Alternative Vergütungsverfahren<br />
Der Vergleich mit den alternativen Vergütungsverfahren erfolgt aus zwei Gründen. Erstens<br />
sollen die Ergebnisse der Prozesskostenrechnung in Bezug auf die Vergütung der Ärzte<br />
eingestuft werden. Und zweitens soll überprüft werden, welches Verfahren am ehesten den<br />
kalkulierten InEK Kosten für den ärztlichen Dienst entspricht, um dieses dann als eventuelle<br />
Grundlage bei Verhandlungen mit weiteren externen Ärzten heranziehen zu können.<br />
Einmal erfolgt der Vergleich mit den Erlösen von ambulanten Operationen, dann als<br />
Belegarzt und zuletzt mit der Gebührenverordnung für Ärzte. Dabei werden nur die Prozesse<br />
berücksichtigt, die auch in der Prozesskostenrechnung berücksichtigt wurden und vom<br />
niedergelassenen Arzt erbracht werden. Dies sind die Operation, die Visite, das Codieren der<br />
DRG und das Schreiben des Operationsberichtes.<br />
Die Rechnung erfolgt <strong>im</strong>mer für einen Fall, der sich gemäß den Wahrscheinlichkeiten der<br />
Operationstypen aus den Leistungsdaten des KIS für 2009 ergibt.<br />
11.1 Ambulantes Operieren<br />
Ambulante Operationen können in Krankenhäusern, OP-Zentren oder entsprechenden<br />
Praxisräumen vorgenommen werden. Das Prinzip des ambulanten Operierens <strong>im</strong><br />
Krankenhaus gemäß § 115 b SGB V (AOP Vertrag) wurde schon in Kapitel 6.3 erwähnt. Dabei<br />
wird die ambulante Leistung vom Krankenhaus erbracht und dieses kann sich grundsätzlich<br />
seit 2010 zur Erbringung der operativen Leistungen neuer Kooperationsformen bedienen<br />
(vgl. AOP Vertrag – Grundsätze). Die Honorare zwischen z.B. dem Honorararzt und dem<br />
Krankenhaus sind dabei frei verhandelbar (MedTech 2010: 1).<br />
In allen drei Fällen werden die operativen sowie die prä-, post- und interoperativen<br />
Leistungen über den EBM abgerechnet, jedoch zu unterschiedlichen Punktewerten.<br />
Grundsätzlich sind <strong>im</strong> EBM alle durchführbaren ambulanten Leistungen aufgeführt und mit<br />
einem Punktewert versehen. Der Punktewert gibt das Verhältnis vom Wert der Leistungen<br />
untereinander wieder. Der Euro-Wert ergibt sich dann aus der Multiplikation der Punkte mit<br />
einem Punktwert. Der Punktwert variiert je nach Region und sollte sich in der Regel nach<br />
dem Orientierungspunktwert richten, der wiederum zwischen der Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung und den Krankenkassen verhandelt wird. Finanziert werden die<br />
gesamten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Leistungen ab dem 1.Juli<br />
2010 durch eine morbiditätsorientierte Gesamtvergütung, die durch die Krankenkassen und<br />
die KVen festgelegt wird (KBV 2010: 7).<br />
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