PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />
Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />
OPS Code 5-385.70<br />
31204 Eingriff am Gefäßsystem der Kategorie K4 (8485 Punkte)<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Chirurgischer Eingriff am Gefäßsystem der Kategorie K4 entsprechend Anhang 2<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
- Ein postoperativer Arzt-Patienten-Kontakt<br />
In der nun folgenden Tabelle sind alle Operationstypen inklusive OPS Code, Punktewert und<br />
resultierender Eurowert, mit und ohne Zentrumsvertrag, wiedergegeben. Die Operation der<br />
Vv. saphenae magna et parva ist nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. In der Praxis wird<br />
diese Operation selten weder ambulant noch stationär am Referenzkrankenhaus erbracht.<br />
Tabelle 47 Eurowerte für ambulante Leistungen<br />
Operation<br />
V. saphena magna<br />
3-385.70<br />
V. saphena parva<br />
3-385.72<br />
Seitenäste<br />
3-385.96<br />
Vv. saphenae magna<br />
et parva<br />
3-385.74<br />
Punkte gemäß<br />
GOP<br />
ZV= Zentrumsvertrag, GOP= Gebührenordnungspunkt<br />
Ambulante<br />
Operation (3,5048<br />
Cent)<br />
90<br />
Eurowert AOP<br />
ohne ZV<br />
(3,9047 Cent)<br />
Eurowert mit ZV<br />
(4,249 Cent)<br />
8485 297,38 € 331,26 € 360,52 €<br />
6315 221,33 € 246,54 € 268,32 €<br />
3515 123,19 € 137,23 € 149,35 €<br />
11575 405,68 € 451,90 € 491,82 €<br />
Bei stationsersetzenden Eingriffen gemäß § 115 b SBG V beinhaltet diese Vergütung nicht die<br />
Kosten für Sachmittel, diese werden generell vom Krankenhaus gestellt. Das Krankenhaus<br />
rechnet die Sachkosten eigenständig gegenüber den Krankenversicherungen ab.<br />
Ausgenommen davon ist der Praxisbedarf (z.B. Einmalhandschuhe). Gibt es Sachmittel, die<br />
nicht in eine der beiden Abrechnungskriterien fallen, so wird ein Pauschalbetrag von 7 % auf<br />
das Honorar aufgeschlagen. Des Weiteren kann das Krankenhaus alle zusätzlich erbrachten<br />
prä-, inter- und postoperativen Leistungen gemäß EBM abrechnen. Dazu müssen die<br />
Regelungen §§ 4,5 und 6 AOP-Vertrag Berücksichtigung finden (vgl. § 9 AOP-Vertrag).<br />
Für den Vergleich müssen noch einige Randbedingungen festgelegt werden:<br />
• Sachmittel werden extra vergütet und werden daher nicht berücksichtigt.<br />
• Die Visite wird mit einem Punktwert von 3,5048 Cent in die Rechnungen mit<br />
eingehen.<br />
• Bei allen ambulanten Eingriffen gibt es Kosten die durch die Vorhaltung der Opera-<br />
tionssäle entstehen und zusätzliche Personalkosten. Da diese nicht genau kalkuliert<br />
werden können, werden die Pauschalen herangezogen, die der Gefäßchirurg an die