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PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />

Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />

Tabelle 53 Gewinn bei einer Belegabteilung<br />

DRG<br />

F 39 A KL<br />

F 39 B NL<br />

F 39 B KL<br />

Belegabteilungserlös<br />

[€/Fall]<br />

1103<br />

(=(0,627-0,246)*2895)<br />

1551,72<br />

(= 0,536*2895)<br />

1137,74<br />

(=(0,536-0,143)*2895)<br />

Gemeinkosten<br />

gemäß<br />

Hauptabteilungs-<br />

DRG [€/Fall]<br />

97<br />

PKS inkl.<br />

Material und<br />

2 OP<br />

Schwestern<br />

[€/Fall]<br />

Gewinn<br />

ohne<br />

Gemeinkosten<br />

[€/Fall]<br />

Gewinn der<br />

Hauptabteilungs-<br />

DRG<br />

[€/Fall]<br />

451,16 330,98 320,89 263,30<br />

558,97 232,82 759,93 572,29<br />

429,00 230,30 478,44 311,86<br />

Die Gewinne bei der Belegabteilungs-DRG liegen regelmäßig über denen der<br />

Hauptabteilungs-DRG, wenn die kalkulierten Gemeinkosten den tatsächlichen entsprechen.<br />

Ob das für die betroffene Klinik zutrifft, kann nicht beurteilt werden, da keine Kosten der<br />

medizinischen und nicht medizinischen Infrastruktur aufgenommen wurden. Dieses Ergebnis<br />

würde die Schlussfolgerung zulassen, dass der Gewinn der Klinik noch gesteigert werden<br />

könnte, wenn die stationären Patienten in einer Belegabteilung behandelt werden würden.<br />

Dazu müsste einerseits das Krankenhaus Belegbetten bei der KV Nordrhein melden und<br />

andererseits müsste der Gefäßchirurg als Belegarzt von der KV für dieses Krankenhaus<br />

zugelassen sein. Einige weiteren Regelungen und Vorschriften für das Belegarztwesen<br />

wurden schon in Kapitel 5.1 angesprochen und können abschließend in den dafür<br />

zutreffenden Gesetzen nachgelesen werden (vor allem KHEntgG, SGB V,<br />

Bundespflegesatzverordnung und BMV-Ä).<br />

Bei der Vorstellung der Kooperationsmodelle wurde auch das Modell der Honorarverträge<br />

für die Belegabteilungen vorgestellt. Werden die Belegpatienten durch einen Honorararzt<br />

behandelt, können 80 % der Hauptabteilungs-DRG abgerechnet werden, jedoch muss davon<br />

auch der Honorararzt bezahlt werden. Ob dies eventuell einen noch größeren finanziellen<br />

Vorteil bringt, soll anhand eines kurzen Vergleichs der Erlöse überprüft werden. Dabei wird<br />

mit dem Landesbasisfallwert von Nordrhein-Westfalen und den Relativgewichten des Jahres<br />

2010 gerechnet.<br />

Tabelle 54 Erlösvergleich eines Normalliegers der Belegabteilung mit dem Erlös bei einer Belegabteilung mit<br />

Honorararztvertrag<br />

DRG<br />

Erlös<br />

Hauptabteilungs-<br />

DRG<br />

80 % des Erlöses<br />

der<br />

Hauptabteilungs-<br />

DRG<br />

Erlös<br />

Belegabteilungs-<br />

DRG<br />

Differenz<br />

F 39 A 2501,82 € 2001,02 € 1815,17 € 185,85 €<br />

F 39 B 2029,40 € 1623,52 € 1551,72 € 71,80 €<br />

Aus der sich ergebenen Differenz müsste die Pauschale des Honorararztes gezahlt werden.<br />

Beide Werte liegen deutlich unterhalb des <strong>im</strong> Zuge der Prozesskostenrechnung ermittelten<br />

Korridors. Die Vergütung kann dementsprechend nicht aus der Differenz finanziert werden,

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