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PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />

Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />

Auf Basis des AOP-Katalogs lässt sich schlussfolgern, dass generell beidseitige Eingriffe,<br />

Crossektomie und Stripping der V. saphena parva, Crossektomie und Stripping der Vv.<br />

saphenae parva et magna und rezidive Eingriffe, ausgenommen Seitenastvarizen, stationär<br />

durchgeführt werden können. Aber auch wenn sich strikt an den AOP-Katalog gehalten<br />

wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass vom MDK Prüfungen durchgeführt werden.<br />

Es gibt auch Fälle, die trotz der Vorgabe der stationären Behandlung ambulant hätten<br />

durchgeführt werden können. Der Ersteingriff an der V. saphena magna und reine<br />

Seitenastvarizenoperationen sollten in der Regel nicht stationär erfolgen. Wird der Eingriff<br />

trotzdem stationär durchgeführt, gilt es, die Gründe genau zu dokumentieren, da sonst <strong>im</strong><br />

Prüfungsfall die Fallpauschale nicht vollständig gezahlt wird.<br />

Aus den Erfahrungen des Krankenhauses lässt sich ableiten, dass in der Regel jeder Fall mit<br />

einem <strong>im</strong> AOP-Katalog genannten OPS-Code durch den MDK geprüft wird. In dem<br />

betroffenen Krankenhaus gab es 2009 für die Gefäßchirurgie 302 Patienten und 120 MDK<br />

Anfragen, in der Regel für die DRG F 39 B (Mitarbeiter des Krankenhauses in NRW 2010).<br />

Die Grundlage für die Prüfung durch den MDK und das daraus mögliche Recht der<br />

Rückerstattung basiert auf den Regelungen des § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB V. Darin ist<br />

festgelegt, dass eine stationäre Aufnahme nur erfolgen darf, wenn dies zwingend nötig ist.<br />

Ist der Aufenthalt nicht zwingend nötig, ist das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Absatz 1<br />

SGB V nicht erfüllt und es entsteht ein Rückerstattungsanspruch der Krankenversicherung<br />

gegenüber dem Krankenhaus.<br />

Der AOP-Katalog wurde mit dem Ziel erstellt, mehr Eingriffe vom stationären in den<br />

ambulanten Bereich zu verschieben, um dadurch die Gesamtkosten der Behandlungen zu<br />

senken. Die direkten Kosten der Venenerkrankungen (Hauptdiagnosen I80 bis I89 =<br />

Krankheiten der Venen, der Lymphgefäße und der Lymphknoten) für das<br />

Gesundheitssystem sanken von 2002 bis 2006 von 2.41 Mrd. € auf 2.18 Mrd. €. Diese<br />

Einsparung ist größtenteils auf den stationären Sektor zurückzuführen, da die<br />

Krankenhauskosten der Varizenpatienten von 871 Mio. € auf 600 Mio. € gesunken sind.<br />

Werden nur die Patienten mit Varizen an den unteren Extremitäten (I83) berücksichtigt<br />

sanken die Kosten von 1.015 Mrd. € auf 808 Mio. €. Die stationären Kosten sanken von 449<br />

Mio. € auf 284 Mio. €. Dieses Ergebnis korrespondiert mit der durch den AOP-Katalog<br />

veranlassten Verringerung der stationären Eingriffe (siehe Kapitel 6.4, Tabelle 11). (Rabe et<br />

al 2009: 25-26).<br />

6.4 Kennzahlen<br />

Durch eine Prozesskostenrechnung sollen die Kosten für einen <strong>im</strong> Vorfeld definierten<br />

Prozess best<strong>im</strong>mt werden. In diesem Fall ist dieser Gesamtprozess die Behandlung eines<br />

Patienten einer best<strong>im</strong>mten DRG. Da die dazugehörigen Prozesse nicht homogen sind,<br />

sondern in ihrem Aufwand und damit auch in ihren Kosten variieren, müssen die Tätigkeiten<br />

mehrfach beobachtet werden, um so die durchschnittlichen Kosten ermitteln zu können.<br />

Die Stichprobe sollte also ausreichend groß sein, damit der Durchschnittswert eine<br />

genügende Aussagekraft hat und um unanfällig gegenüber Ausreißer zu sein. Aufgrund der<br />

Häufigkeit der Fallzahlen des Krankenhauses, können nur die Fälle, die in die DRG F39A oder<br />

F39B fallen, <strong>im</strong> Zuge der Prozesskostenrechnung betrachtet werden. Die sonstigen für die<br />

Gefäßchirurgie maßgeblichen DRGs haben eine zu niedrige Fallzahl (Fallzahl < 30 / Jahr), um<br />

in einer Diplomarbeit die nötigen Kosten erheben zu können. In den beiden folgenden<br />

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