PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />
Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />
Auf Basis des AOP-Katalogs lässt sich schlussfolgern, dass generell beidseitige Eingriffe,<br />
Crossektomie und Stripping der V. saphena parva, Crossektomie und Stripping der Vv.<br />
saphenae parva et magna und rezidive Eingriffe, ausgenommen Seitenastvarizen, stationär<br />
durchgeführt werden können. Aber auch wenn sich strikt an den AOP-Katalog gehalten<br />
wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass vom MDK Prüfungen durchgeführt werden.<br />
Es gibt auch Fälle, die trotz der Vorgabe der stationären Behandlung ambulant hätten<br />
durchgeführt werden können. Der Ersteingriff an der V. saphena magna und reine<br />
Seitenastvarizenoperationen sollten in der Regel nicht stationär erfolgen. Wird der Eingriff<br />
trotzdem stationär durchgeführt, gilt es, die Gründe genau zu dokumentieren, da sonst <strong>im</strong><br />
Prüfungsfall die Fallpauschale nicht vollständig gezahlt wird.<br />
Aus den Erfahrungen des Krankenhauses lässt sich ableiten, dass in der Regel jeder Fall mit<br />
einem <strong>im</strong> AOP-Katalog genannten OPS-Code durch den MDK geprüft wird. In dem<br />
betroffenen Krankenhaus gab es 2009 für die Gefäßchirurgie 302 Patienten und 120 MDK<br />
Anfragen, in der Regel für die DRG F 39 B (Mitarbeiter des Krankenhauses in NRW 2010).<br />
Die Grundlage für die Prüfung durch den MDK und das daraus mögliche Recht der<br />
Rückerstattung basiert auf den Regelungen des § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB V. Darin ist<br />
festgelegt, dass eine stationäre Aufnahme nur erfolgen darf, wenn dies zwingend nötig ist.<br />
Ist der Aufenthalt nicht zwingend nötig, ist das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Absatz 1<br />
SGB V nicht erfüllt und es entsteht ein Rückerstattungsanspruch der Krankenversicherung<br />
gegenüber dem Krankenhaus.<br />
Der AOP-Katalog wurde mit dem Ziel erstellt, mehr Eingriffe vom stationären in den<br />
ambulanten Bereich zu verschieben, um dadurch die Gesamtkosten der Behandlungen zu<br />
senken. Die direkten Kosten der Venenerkrankungen (Hauptdiagnosen I80 bis I89 =<br />
Krankheiten der Venen, der Lymphgefäße und der Lymphknoten) für das<br />
Gesundheitssystem sanken von 2002 bis 2006 von 2.41 Mrd. € auf 2.18 Mrd. €. Diese<br />
Einsparung ist größtenteils auf den stationären Sektor zurückzuführen, da die<br />
Krankenhauskosten der Varizenpatienten von 871 Mio. € auf 600 Mio. € gesunken sind.<br />
Werden nur die Patienten mit Varizen an den unteren Extremitäten (I83) berücksichtigt<br />
sanken die Kosten von 1.015 Mrd. € auf 808 Mio. €. Die stationären Kosten sanken von 449<br />
Mio. € auf 284 Mio. €. Dieses Ergebnis korrespondiert mit der durch den AOP-Katalog<br />
veranlassten Verringerung der stationären Eingriffe (siehe Kapitel 6.4, Tabelle 11). (Rabe et<br />
al 2009: 25-26).<br />
6.4 Kennzahlen<br />
Durch eine Prozesskostenrechnung sollen die Kosten für einen <strong>im</strong> Vorfeld definierten<br />
Prozess best<strong>im</strong>mt werden. In diesem Fall ist dieser Gesamtprozess die Behandlung eines<br />
Patienten einer best<strong>im</strong>mten DRG. Da die dazugehörigen Prozesse nicht homogen sind,<br />
sondern in ihrem Aufwand und damit auch in ihren Kosten variieren, müssen die Tätigkeiten<br />
mehrfach beobachtet werden, um so die durchschnittlichen Kosten ermitteln zu können.<br />
Die Stichprobe sollte also ausreichend groß sein, damit der Durchschnittswert eine<br />
genügende Aussagekraft hat und um unanfällig gegenüber Ausreißer zu sein. Aufgrund der<br />
Häufigkeit der Fallzahlen des Krankenhauses, können nur die Fälle, die in die DRG F39A oder<br />
F39B fallen, <strong>im</strong> Zuge der Prozesskostenrechnung betrachtet werden. Die sonstigen für die<br />
Gefäßchirurgie maßgeblichen DRGs haben eine zu niedrige Fallzahl (Fallzahl < 30 / Jahr), um<br />
in einer Diplomarbeit die nötigen Kosten erheben zu können. In den beiden folgenden<br />
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