PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />
Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />
aufweisen, eigenständig über ihre Arbeitskraft entscheiden und frei ihre Arbeitszeit<br />
und ihren Arbeitsort wählen können (Wagener 2008: 14).<br />
Die Haftungsregeln be<strong>im</strong> Honorararzt können unterschiedlicher Ausprägung sein. Die<br />
Musterverträge der DKG zum Honorararztmodell erachten folgende<br />
Haftungsregelung für sinnvoll:<br />
§ 8 Haftung<br />
(1) Der Arzt stellt das Krankenhaus von allen Schadensersatzansprüchen Dritter<br />
aus der Erbringung der ärztlichen Leistungen frei. Er haftet entweder<br />
unmittelbar gegenüber dem Patienten oder erstattet bei einer<br />
Inanspruchnahme des Krankenhauses diesem <strong>im</strong> Innenverhältnis alle in<br />
diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen (Schadensersatz-<br />
summe, Kosten usw.)<br />
(2) Gleichgültig ist, ob er selbst schuldhaft gehandelt hat oder ein Verschulden<br />
eines Erfüllungsgehilfen vorliegt. Mitarbeiter des Krankenhauses, die bei<br />
seinen ärztlichen Leistungen mitwirken oder solche Leistungen erbringen, die<br />
zum Verantwortungsbereich des Arztes gehören, sind insoweit dessen<br />
Erfüllungsgehilfen.<br />
(3) Der Arzt schließt hierfür eine Haftpflichtversicherung mit angemessener<br />
Deckungssumme ab, die auch die Haftung der Erfüllungsgehilfen abdeckt,<br />
und weist die Versicherung dem Krankenhaus nach.<br />
(DKG 2008: 64)<br />
Durch diese Klausel ist das Krankenhaus gegen jede Art des Schadens geschützt,<br />
auch wenn es selbst in Anspruch genommen wird. Generell sind auch abweichende<br />
Klauseln möglich.<br />
Zusätzlich wäre eine Klausel bezüglich der MDK Anfragen sinnvoll, falls der<br />
Honorararzt einen Einfluss auf die Aufnahme der stationären Patienten hat. Ist dies<br />
nicht der Fall, kann der Arzt die Aufnahme der Patienten nicht beeinflussen und kann<br />
daher bei einem negativen Prüfausgang auch nicht zur Rechenschaft gezogen<br />
werden.<br />
Be<strong>im</strong> Rent a Doc Konzept werden die Ärzte durch eine Vermittlungsagentur an einen<br />
Leistungserbringer vermittelt. Die Ärzte arbeiten freiberuflich auf Honorarbasis.<br />
Dadurch können Krankenhäuser Krankheitsausfälle kompensieren, Patientenpeaks<br />
bearbeiten und Operationssäle voll auslasten. Die Vermittlungsagentur erhält dabei<br />
in der Regel eine Provision bzw. Vermittlungsgebühr vom suchenden Krankenhaus.<br />
Die Höhe der Provision ist in den meisten Fällen variabel in Abhängigkeit von<br />
Einsatzlänge und Tagessatz (Konzack 2008 : 1; Schütz 2009:1)<br />
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