18.11.2012 Aufrufe

PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />

Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />

aufweisen, eigenständig über ihre Arbeitskraft entscheiden und frei ihre Arbeitszeit<br />

und ihren Arbeitsort wählen können (Wagener 2008: 14).<br />

Die Haftungsregeln be<strong>im</strong> Honorararzt können unterschiedlicher Ausprägung sein. Die<br />

Musterverträge der DKG zum Honorararztmodell erachten folgende<br />

Haftungsregelung für sinnvoll:<br />

§ 8 Haftung<br />

(1) Der Arzt stellt das Krankenhaus von allen Schadensersatzansprüchen Dritter<br />

aus der Erbringung der ärztlichen Leistungen frei. Er haftet entweder<br />

unmittelbar gegenüber dem Patienten oder erstattet bei einer<br />

Inanspruchnahme des Krankenhauses diesem <strong>im</strong> Innenverhältnis alle in<br />

diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen (Schadensersatz-<br />

summe, Kosten usw.)<br />

(2) Gleichgültig ist, ob er selbst schuldhaft gehandelt hat oder ein Verschulden<br />

eines Erfüllungsgehilfen vorliegt. Mitarbeiter des Krankenhauses, die bei<br />

seinen ärztlichen Leistungen mitwirken oder solche Leistungen erbringen, die<br />

zum Verantwortungsbereich des Arztes gehören, sind insoweit dessen<br />

Erfüllungsgehilfen.<br />

(3) Der Arzt schließt hierfür eine Haftpflichtversicherung mit angemessener<br />

Deckungssumme ab, die auch die Haftung der Erfüllungsgehilfen abdeckt,<br />

und weist die Versicherung dem Krankenhaus nach.<br />

(DKG 2008: 64)<br />

Durch diese Klausel ist das Krankenhaus gegen jede Art des Schadens geschützt,<br />

auch wenn es selbst in Anspruch genommen wird. Generell sind auch abweichende<br />

Klauseln möglich.<br />

Zusätzlich wäre eine Klausel bezüglich der MDK Anfragen sinnvoll, falls der<br />

Honorararzt einen Einfluss auf die Aufnahme der stationären Patienten hat. Ist dies<br />

nicht der Fall, kann der Arzt die Aufnahme der Patienten nicht beeinflussen und kann<br />

daher bei einem negativen Prüfausgang auch nicht zur Rechenschaft gezogen<br />

werden.<br />

Be<strong>im</strong> Rent a Doc Konzept werden die Ärzte durch eine Vermittlungsagentur an einen<br />

Leistungserbringer vermittelt. Die Ärzte arbeiten freiberuflich auf Honorarbasis.<br />

Dadurch können Krankenhäuser Krankheitsausfälle kompensieren, Patientenpeaks<br />

bearbeiten und Operationssäle voll auslasten. Die Vermittlungsagentur erhält dabei<br />

in der Regel eine Provision bzw. Vermittlungsgebühr vom suchenden Krankenhaus.<br />

Die Höhe der Provision ist in den meisten Fällen variabel in Abhängigkeit von<br />

Einsatzlänge und Tagessatz (Konzack 2008 : 1; Schütz 2009:1)<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!