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PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />

Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />

Hinzu kommen noch durchschnittliche Materialkosten in Höhe von 165,84 € pro DRG und<br />

Verpflegungskosten in Höhe von 12,50 € pro Tag. Bezogen auf die Wahrscheinlichkeiten für<br />

die Aufenthaltslänge bedeutet dies folgende zusätzliche Verpflegungskosten:<br />

Verpflegung<br />

0,<br />

00175*<br />

15<br />

_ F39A<br />

= 12,<br />

50€<br />

/ Tag<br />

* 1<br />

Tage * 12,<br />

50€<br />

/ Tag = 18,<br />

97 €<br />

Tag +<br />

0,<br />

4911*<br />

1<br />

77<br />

Tag * 12,<br />

50€<br />

/ Tag +<br />

Die Verpflegung ist gemäß der InEK Kalkulation dem Punkt nicht medizinische Infrastruktur<br />

zugeordnet.<br />

Für 2009 ergab sich für die DRG F 39 A ein Case Mix (CM) von 41,428, dies führt bei 57 Fällen<br />

zu einem durchschnittlichen effektiven Relativgewicht bzw. ein Case Mix Index (CMI) von<br />

0,727. Der Gesamterlös errechnet sich durch die Multiplikation des CM mit dem<br />

Landesbasisfallwert für Nordrhein-Westfalen 2009.<br />

Gesamterlös<br />

= 117.<br />

967,<br />

06 €<br />

F39A<br />

2009 = CM * Landesbasisfallwert<br />

NRW 2009 = 41,<br />

428*<br />

2847,<br />

52 €<br />

Dies entspricht einem durchschnittlichen Erlös von 2069,60 € pro Fall unter Berücksichtigung<br />

aller Zu- und Abschläge für das über bzw. unterschreiten der oberen bzw. unteren<br />

Grenzverweildauer. Die InEK Kostenmatrix ist auf Normallieger ausgelegt, daher müssen die<br />

Kostendaten nochmals an das effektive Relativgewicht des Hauses angepasst werden (Bitsch<br />

2007: 12). Die Reduzierung erfolgt für alle Kostenstellen- und Kostenartengruppen<br />

gleichermaßen.<br />

F 39 A wurde 2009 mit einem Relativgewicht von 0,854 bewertet. Zur Anpassung der<br />

Kostendaten an des effektive Relativgewicht 2009 des Krankenhauses in NRW muss ein<br />

Korrekturfaktor berechnet werden. Dieser ergibt sich aus der Division des CMI der Klinik<br />

durch das Relativgewicht der DRG.<br />

CMI des Hauses 2009 F39A<br />

0,<br />

727<br />

Faktor 2009 F39<br />

A =<br />

= = 0,<br />

8513<br />

Re lativgewicht<br />

2009 F39A<br />

0,<br />

854<br />

Durch die Anpassung der InEK Daten, zum einen an Nordrhein-Westfalen und zum anderen<br />

an den CMI der Klinik, entspricht der Gesamterlös dem oben errechneten durchschnittlichen<br />

Erlös der DRG F 39 A (Abweichungen entstehen durch Rundungen, siehe Anhang 18). Zum<br />

Vergleich mit dem Prozesskostensatz müssen die Gemeinkosten, hier Infrastruktur,<br />

abgezogen werden, da diese nicht in die Prozesskostenrechnung eingegangen sind. Des<br />

Weiteren können die medizinischen Sachkosten den ermittelten Materialkosten<br />

gegenübergestellt werden. Die Personalkosten für den Pflegedienst und den medizinisch<br />

technischen Dienst können dem, <strong>im</strong> Zuge der Prozesskostenrechnung ermittelten,<br />

Personalkostensatz gegenübergestellt werden. Die durchschnittlichen Arbeitsminuten des<br />

Arztes werden mit dem gesamten Kostenbetrag für die Personalkosten des ärztlichen<br />

Dienstes verglichen. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass nur die Personalkosten des<br />

ärztlichen Dienstes von der Normalstation und dem OP Bereich berücksichtigt werden, da<br />

alle anderen Bereiche von anderen Ärzten in der Klinik abgedeckt werden. Die kalkulierten<br />

Kosten für die Anästhesie werden aus den Prozesskostensätzen ausgegliedert und gesondert<br />

betrachtet. Ansonsten wäre ein Vergleich der Daten nicht möglich, da in der InEK<br />

Kostenmatrix die Anästhesie eine eigene Kostenstellengruppe ist, der wiederum allen<br />

Kostenarten zugeordnet wurden. Innerhalb der Prozesskostenrechnung wurde der<br />

Pauschalbetrag für die Anästhesie jedoch als Teilprozess des Hauptprozesses 2 <strong>im</strong><br />

Prozesskostensatz verrechnet. Der Aufwand kann aber nicht einer Kostenart, z.B.

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