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PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />

Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />

12 Zusammenfassung und Ausblick<br />

Ziel dieser Arbeit war es, einen Korridor für die Vergütung des an der nordrheinwestfälischen<br />

Klinik operierenden Gefäßchirurgen zu best<strong>im</strong>men.<br />

Zuerst jedoch wurde das Thema der sich verändernden Arbeitsstrukturen <strong>im</strong> Ärztesektor<br />

ausführlich diskutiert, da dadurch ein Mangel an medizinischen Fachkräften entsteht, der<br />

vielerorts zu offenen Stellen führt. Dieser Bedarf kann zum Teil durch Kooperationen<br />

zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern befriedigt werden. Eine langfristige und<br />

flächendeckende Lösung gegen den Mangel an Fachkräften ist dies jedoch nicht. Nur die sich<br />

ergebenden Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen können als positive Entwicklung<br />

gesehen werden und sollten auch weiterhin gefördert werden. An der betroffenen Klinik<br />

konnte die Stelle des Gefäßchirurgen über eine längere Zeit nicht besetzt werden, weshalb<br />

ein Kooperationsvertrag mit der städtischen Gemeinschaftspraxis für Gefäßchirurgie<br />

geschlossen wurde. Der Vertragsarzt operiert seitdem auf Honorararztbasis die stationären<br />

Patienten der Klinik, wodurch diese ihr Leistungsangebot aufrecht erhalten kann. Rechtlich<br />

ist dies in Nordrhein-Westfalen, wie auch in allen anderen Bundesländern, durch die<br />

Änderung der Zulassungsverordnung der Ärzte möglich geworden. Diese erlaubt es<br />

Vertragsärzten unter Beachtung gewisser Restriktionen nun auch an Krankenhäusern tätig zu<br />

sein. Die Restriktionen beziehen sich auf die zeitliche Ausweitung der Arbeit, das<br />

Leistungsspektrum und die Vergütung. Werden diese Punkte innerhalb der rechtlichen<br />

Rahmenanforderungen erfüllt, so steht einer Kooperation über die Sektorengrenzen hinweg<br />

nichts mehr <strong>im</strong> Wege.<br />

Anschließend wurden die wesentlichsten Kooperationsformen die zwischen einem<br />

Krankenhaus und einem Vertragsarzt möglich sind, vorgestellt und bewertet. Prinzipiell sind<br />

aus Sicht der Klinik drei Kooperationsmodelle möglich. Der Honorararzt, die Teilanstellung<br />

und der Belegarzt. Der Honorararzt ist dabei wohl die unkomplizierteste Zusammenarbeit,<br />

da, unter Berücksichtigung der oben genannten grundsätzlichen gesetzlichen Restriktionen,<br />

Vertragsfreiheit herrscht. Im Vergleich zur Teilanstellung gelten für den Honorararzt keine<br />

Arbeitgeberschutzgesetze und es müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden. Der Nachteil<br />

besteht in der relativ losen vertraglichen Bindung, die schnell von beiden Seiten<br />

aufgekündigt werden kann. Der Belegarzt ist auch eine mögliche Alternative jedoch sind die<br />

Vertragsgegebenheiten durch viele gesetzliche Regelungen und die<br />

Vergütungsvoraussetzungen von der kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem InEK<br />

vorgeschrieben. Inwieweit dennoch ein finanzieller Vorteil für die Klinik aus dem<br />

Belegarztwesen gezogen werden könnte, kann nach der Prozesskostenrechung und dem<br />

Abgleich mit den Erlösen aus dem Belegarztwesen beziffert werden. Eine<br />

Konsiliararztvereinbarung oder aber das Rent a doc Prinzip kann die Anforderungen an die<br />

Zusammenarbeit nicht erfüllen. Be<strong>im</strong> Konsiliararzt geht es, in seiner ursprünglichen Form,<br />

nur um eine rein beratende Tätigkeit. Die Hauptaufgabe des Kooperationspartners liegt<br />

jedoch <strong>im</strong> Operieren. Da die Verbindung schon besteht und es sich um keine kurzfristige,<br />

aushelfende Tätigkeit handelt, ist das Rent a doc Prinzip ebenfalls nicht sinnvoll anwendbar.<br />

Im weiteren Verlauf der Arbeit wurde davon ausgegangen, dass, wie <strong>im</strong> tatsächlichen<br />

Verhältnis zwischen Klinik und externem Arzt auch, eine Honorararztvereinbarung vorliegt,<br />

für die ein opt<strong>im</strong>aler Vergütungskorridor über eine Prozesskostenrechnung best<strong>im</strong>mt<br />

werden soll.<br />

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