PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />
Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />
Für 2010 hat die KV Nordrhein einen Punktewert von 3,5048 Cent für den Großteil der<br />
Leistungen festgelegt, womit man sich nach dem bundesweit geltenden Orientierungswert<br />
richtet. Dieser Punktwert gilt grundsätzlich für ambulante Operationen und für alle<br />
Begleitleistungen von Operationen gemäß § 115 b SGB V. Für die stationsersetzenden<br />
Eingriffe gemäß § 115 b SGB V sowie präoperative Leistungen des Kapitels 31.1.1 und<br />
postoperative Leistungen der Kapitel 31.3.2, 31.4.2 und 31.4.3 wird ein Strukturzuschlag von<br />
0,3999 Cent pro Punkt gezahlt, wodurch der Punktewert auf 3,9047 Cent steigt. Die<br />
Teilnehmer des Zentrumsvertrages erhalten einen Zuschlag von 0,7442 Cent, so dass der<br />
Punktewert bei 4,249 Cent liegt (Braun 2010).<br />
Im Zentrumsvertrag sind alle Operationen definiert, die mit einem höheren Punktewert<br />
vergütet werden, um die ambulante Behandlung noch stärker zu fördern. Gemäß<br />
Zentrumsvertrag der KV Nordrhein gehören alle Operationen an den Varizen dazu und<br />
werden daher mit dem höheren Punktwert vergütet (KVNO 2010a: 7). Die Rechnung erfolgt<br />
jedoch für alle drei möglichen Punktewerte, da es sein kann, dass die entsprechenden OPS-<br />
Codes aus dem Zentrumsvertrag gestrichen werden oder die Strukturzuschläge wegfallen.<br />
Im Zuge einer ambulant durchgeführten Varizenoperation können vier Leistungskomplexe<br />
abgerechnet werden. Die Operation selber, die postoperative Versorgung, die<br />
Nachversorgung und die Anästhesie. Die Zuordnung zu den Gebührenordnungspunkten<br />
erfolgt anhand des jeweiligen OPS-Codes. Der für die Varizen entscheidende Teil wird in der<br />
Tabelle 46 wiedergegeben.<br />
Tabelle 46 Auszug aus dem Anhang 2 des EBM 2010 für ambulantes Operieren von Varizenpatienten<br />
OPS Code Seite<br />
Kateg<br />
orie<br />
OP-<br />
Leistung<br />
Anästhesie<br />
Überwachung<br />
89<br />
Nachbehandlung<br />
Überwachung<br />
Nachbehandlung<br />
Operation<br />
Anästhesie<br />
Narkose<br />
5-385.70 ↔ K 4 31204 31505 31634 31635 31824<br />
5-385.72 ↔ K 3 31203 31505 31632 31633 31823<br />
5-385.74 ↔ K 5 31205 31506 31634 31635 31825<br />
5-385.96 ↔ K 1 31201 31503 31630 31631 31821<br />
Quelle: EBM 2010: 465,466<br />
Die Punkte Nachbehandlung Überwachung und Nachbehandlung Operation können nicht<br />
gleichzeitig abgerechnet werden. Sie schließen sich gegenseitig aus. Die Narkose wird in der<br />
Regel von einer Anästhesieklinik durchgeführt, die wiederum eigenständig ihre Leistungen<br />
abrechnet. Die obligatorischen Leistungsinhalte der Überwachung erbringen auch die<br />
Anästhesisten. Der Leistungspunkt Nachbehandlung Operation kann nur vom Operateur<br />
abgerechnet werden, jedoch werden die dort aufgezählten Leistungsinhalte am nächsten<br />
Tag in der Praxis durchgeführt und nicht in der Klinik. Dieser Punkt ist also nicht für die<br />
Rechnung interessant. Für den Vergleich mit den Ergebnissen der Prozesskosten ist<br />
schlussendlich nur der Gebührenordnungspunkt der OP Leistung relevant.<br />
Die Inhalte des Gebührenordnungspunktes OP Leistung für die Operation an der V. saphena<br />
magna (5-385.70) werden beispielhaft auszugsweise wiedergegeben. Für die drei weiteren<br />
OPS-Codes wird darauf verzichtet, die Leistungsbeschreibungen aus dem EBM abzubilden.