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PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />

Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />

Für 2010 hat die KV Nordrhein einen Punktewert von 3,5048 Cent für den Großteil der<br />

Leistungen festgelegt, womit man sich nach dem bundesweit geltenden Orientierungswert<br />

richtet. Dieser Punktwert gilt grundsätzlich für ambulante Operationen und für alle<br />

Begleitleistungen von Operationen gemäß § 115 b SGB V. Für die stationsersetzenden<br />

Eingriffe gemäß § 115 b SGB V sowie präoperative Leistungen des Kapitels 31.1.1 und<br />

postoperative Leistungen der Kapitel 31.3.2, 31.4.2 und 31.4.3 wird ein Strukturzuschlag von<br />

0,3999 Cent pro Punkt gezahlt, wodurch der Punktewert auf 3,9047 Cent steigt. Die<br />

Teilnehmer des Zentrumsvertrages erhalten einen Zuschlag von 0,7442 Cent, so dass der<br />

Punktewert bei 4,249 Cent liegt (Braun 2010).<br />

Im Zentrumsvertrag sind alle Operationen definiert, die mit einem höheren Punktewert<br />

vergütet werden, um die ambulante Behandlung noch stärker zu fördern. Gemäß<br />

Zentrumsvertrag der KV Nordrhein gehören alle Operationen an den Varizen dazu und<br />

werden daher mit dem höheren Punktwert vergütet (KVNO 2010a: 7). Die Rechnung erfolgt<br />

jedoch für alle drei möglichen Punktewerte, da es sein kann, dass die entsprechenden OPS-<br />

Codes aus dem Zentrumsvertrag gestrichen werden oder die Strukturzuschläge wegfallen.<br />

Im Zuge einer ambulant durchgeführten Varizenoperation können vier Leistungskomplexe<br />

abgerechnet werden. Die Operation selber, die postoperative Versorgung, die<br />

Nachversorgung und die Anästhesie. Die Zuordnung zu den Gebührenordnungspunkten<br />

erfolgt anhand des jeweiligen OPS-Codes. Der für die Varizen entscheidende Teil wird in der<br />

Tabelle 46 wiedergegeben.<br />

Tabelle 46 Auszug aus dem Anhang 2 des EBM 2010 für ambulantes Operieren von Varizenpatienten<br />

OPS Code Seite<br />

Kateg<br />

orie<br />

OP-<br />

Leistung<br />

Anästhesie<br />

Überwachung<br />

89<br />

Nachbehandlung<br />

Überwachung<br />

Nachbehandlung<br />

Operation<br />

Anästhesie<br />

Narkose<br />

5-385.70 ↔ K 4 31204 31505 31634 31635 31824<br />

5-385.72 ↔ K 3 31203 31505 31632 31633 31823<br />

5-385.74 ↔ K 5 31205 31506 31634 31635 31825<br />

5-385.96 ↔ K 1 31201 31503 31630 31631 31821<br />

Quelle: EBM 2010: 465,466<br />

Die Punkte Nachbehandlung Überwachung und Nachbehandlung Operation können nicht<br />

gleichzeitig abgerechnet werden. Sie schließen sich gegenseitig aus. Die Narkose wird in der<br />

Regel von einer Anästhesieklinik durchgeführt, die wiederum eigenständig ihre Leistungen<br />

abrechnet. Die obligatorischen Leistungsinhalte der Überwachung erbringen auch die<br />

Anästhesisten. Der Leistungspunkt Nachbehandlung Operation kann nur vom Operateur<br />

abgerechnet werden, jedoch werden die dort aufgezählten Leistungsinhalte am nächsten<br />

Tag in der Praxis durchgeführt und nicht in der Klinik. Dieser Punkt ist also nicht für die<br />

Rechnung interessant. Für den Vergleich mit den Ergebnissen der Prozesskosten ist<br />

schlussendlich nur der Gebührenordnungspunkt der OP Leistung relevant.<br />

Die Inhalte des Gebührenordnungspunktes OP Leistung für die Operation an der V. saphena<br />

magna (5-385.70) werden beispielhaft auszugsweise wiedergegeben. Für die drei weiteren<br />

OPS-Codes wird darauf verzichtet, die Leistungsbeschreibungen aus dem EBM abzubilden.

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