PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />
Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />
Dieser Wert liegt fast an der Obergrenze des ermittelten Vergütungskorridors.<br />
Nun kann noch das Veröden der Besenreiser, was häufig bei stationären Patienten<br />
durchgeführt wird, zusätzlich mitberücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um die<br />
Gebührenposition 30501, die mit 265 Punkten bewertet wird und max<strong>im</strong>al fünf Mal pro<br />
Behandlungsfall abgerechnet werden darf. Max<strong>im</strong>al sind es also 1325 Punkte, das entspricht<br />
56,30 €. Dadurch erhöht sich die Pauschale auf 367,73 € und liegt circa 40 € oberhalb des<br />
Korridors.<br />
Unter best<strong>im</strong>mten Annahmen entspricht die Vergütung gemäß den Vorgaben für ambulante<br />
Operationen in etwa den kalkulierten Daten des InEK für die Kosten des ärztlichen Dienstes.<br />
Die durchschnittlichen Vergütungen liegen beide oberhalb des Vergütungskorridors. Die<br />
getroffenen Annahmen bei einseitigen Eingriffen sind ordnungsgemäß, da es be<strong>im</strong> Vergleich<br />
darum geht, die stationären Gegebenheiten abzubilden, um den dann entstehenden Erlös<br />
mit dem InEK Erlös abzugleichen.<br />
11.2 Belegarzt<br />
Die belegärztlichen Leistungen werden auch über den EBM abgerechnet. Dafür wurde eigens<br />
das Kapitel 36 eingeführt. Auch andere Leistungen außerhalb des Kapitels 36 sind<br />
abrechnungsfähig, jedoch in der Regel mit einem geringeren Punktwert. Welche Leistungen<br />
zu welchem Prozentsatz abrechnungsfähig sind, wird regelmäßig <strong>im</strong><br />
Honorarverteilungsvertrag festgelegt.<br />
In der folgenden Tabelle 50 sind die Operationstypen, die Kategorie sowie die dafür<br />
vorgesehenen Gebührenordnungspunkte wiedergegeben.<br />
Tabelle 50 Auszug aus dem Anhang 2 des EBM 2010 für belegärztliche Leistungen<br />
OPS Code Operationstyp Seite Kategorie<br />
93<br />
OP-<br />
Leistung<br />
Post OP<br />
Überwachung<br />
5-385.70 V. saphena magna ↔ K 4 36204 36505<br />
5-385.72 V. saphena parva ↔ K 3 36203 36505<br />
5-385.74<br />
Vv. saphenae magna<br />
et parva<br />
↔ K 5 36205 36506<br />
5-385.96 Seitenastvarizen ↔ K 1 36201 36503<br />
Quelle: nach EBM Chirurg 2010: 465,466<br />
Die obligatorischen Leistungsinhalte der Post OP Überwachung und in der oben nicht<br />
aufgeführten präoperativen Untersuchung werden von der Anästhesiepraxis durchgeführt<br />
und daher hier nicht weiter berücksichtigt.<br />
Für jedes EBM Kapitel gibt es eine Präambel, die die allgemeinen Vergütungsvorschriften der<br />
Gebührenpositionen in diesem Kapitel vorgibt. So auch für das Kapitel 36.2 in dem alle diese<br />
Prozesskostenrechnung betreffenden Operationen aufgeführt sind. Entscheidend ist dabei<br />
der Punkt 8:<br />
„Die Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 36.2 umfassen sämtliche durch den<br />
Operateur am Operationstag erbrachten ärztlichen Leistungen: Untersuchungen, Verbände,<br />
ärztliche Abschlussuntersuchung(en), Dokumentation(en) und Beratung. Zusätzlich umfassen<br />
die Leistungen den Abschlussbericht an den weiterbehandelnden Vertragsarzt und den<br />
Hausarzt. Gibt der Versicherte keinen Hausarzt an, bzw. ist eine Genehmigung zur