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PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />

Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />

Dieser Wert liegt fast an der Obergrenze des ermittelten Vergütungskorridors.<br />

Nun kann noch das Veröden der Besenreiser, was häufig bei stationären Patienten<br />

durchgeführt wird, zusätzlich mitberücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um die<br />

Gebührenposition 30501, die mit 265 Punkten bewertet wird und max<strong>im</strong>al fünf Mal pro<br />

Behandlungsfall abgerechnet werden darf. Max<strong>im</strong>al sind es also 1325 Punkte, das entspricht<br />

56,30 €. Dadurch erhöht sich die Pauschale auf 367,73 € und liegt circa 40 € oberhalb des<br />

Korridors.<br />

Unter best<strong>im</strong>mten Annahmen entspricht die Vergütung gemäß den Vorgaben für ambulante<br />

Operationen in etwa den kalkulierten Daten des InEK für die Kosten des ärztlichen Dienstes.<br />

Die durchschnittlichen Vergütungen liegen beide oberhalb des Vergütungskorridors. Die<br />

getroffenen Annahmen bei einseitigen Eingriffen sind ordnungsgemäß, da es be<strong>im</strong> Vergleich<br />

darum geht, die stationären Gegebenheiten abzubilden, um den dann entstehenden Erlös<br />

mit dem InEK Erlös abzugleichen.<br />

11.2 Belegarzt<br />

Die belegärztlichen Leistungen werden auch über den EBM abgerechnet. Dafür wurde eigens<br />

das Kapitel 36 eingeführt. Auch andere Leistungen außerhalb des Kapitels 36 sind<br />

abrechnungsfähig, jedoch in der Regel mit einem geringeren Punktwert. Welche Leistungen<br />

zu welchem Prozentsatz abrechnungsfähig sind, wird regelmäßig <strong>im</strong><br />

Honorarverteilungsvertrag festgelegt.<br />

In der folgenden Tabelle 50 sind die Operationstypen, die Kategorie sowie die dafür<br />

vorgesehenen Gebührenordnungspunkte wiedergegeben.<br />

Tabelle 50 Auszug aus dem Anhang 2 des EBM 2010 für belegärztliche Leistungen<br />

OPS Code Operationstyp Seite Kategorie<br />

93<br />

OP-<br />

Leistung<br />

Post OP<br />

Überwachung<br />

5-385.70 V. saphena magna ↔ K 4 36204 36505<br />

5-385.72 V. saphena parva ↔ K 3 36203 36505<br />

5-385.74<br />

Vv. saphenae magna<br />

et parva<br />

↔ K 5 36205 36506<br />

5-385.96 Seitenastvarizen ↔ K 1 36201 36503<br />

Quelle: nach EBM Chirurg 2010: 465,466<br />

Die obligatorischen Leistungsinhalte der Post OP Überwachung und in der oben nicht<br />

aufgeführten präoperativen Untersuchung werden von der Anästhesiepraxis durchgeführt<br />

und daher hier nicht weiter berücksichtigt.<br />

Für jedes EBM Kapitel gibt es eine Präambel, die die allgemeinen Vergütungsvorschriften der<br />

Gebührenpositionen in diesem Kapitel vorgibt. So auch für das Kapitel 36.2 in dem alle diese<br />

Prozesskostenrechnung betreffenden Operationen aufgeführt sind. Entscheidend ist dabei<br />

der Punkt 8:<br />

„Die Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 36.2 umfassen sämtliche durch den<br />

Operateur am Operationstag erbrachten ärztlichen Leistungen: Untersuchungen, Verbände,<br />

ärztliche Abschlussuntersuchung(en), Dokumentation(en) und Beratung. Zusätzlich umfassen<br />

die Leistungen den Abschlussbericht an den weiterbehandelnden Vertragsarzt und den<br />

Hausarzt. Gibt der Versicherte keinen Hausarzt an, bzw. ist eine Genehmigung zur

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