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PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />

Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />

Bei einseitigen Operationen liegt der Betrag des Regelhöchstsatze knapp oberhalb des<br />

ermittelten Korridors (Obergrenze circa 330 €) und kann daher der tatsächlichen Vergütung<br />

entsprechen. Für die beidseitigen Eingriffe ist die Vergütung auf Basis der GOÄ generell zu<br />

hoch <strong>im</strong> Vergleich zu den vom InEK kalkulierten Daten. Der Wert liegt circa 200 € oberhalb<br />

des Korridors.<br />

Der Abgleich der Ergebnisse anhand der GOÄ und dem ermittelten Korridor hat gezeigt, dass<br />

eine Annäherung für einseitige Eingriffe möglich ist, für beidseitige jedoch nicht.<br />

11.4 Fazit der alternativen Vergütungsverfahren<br />

Die Rechnungen haben ergeben, dass die Abrechnung be<strong>im</strong> Belegarztwesen und für<br />

ambulante Eingriffe des Zentrumsvertrages, unter best<strong>im</strong>mten Annahmen, eine Annäherung<br />

an die vom InEK kalkulierten Kosten für den ärztlichen Dienst <strong>im</strong> Krankenhaus sein können,<br />

wobei die Beträge leicht oberhalb des Vergütungskorridors liegen. Zusätzlich konnte be<strong>im</strong><br />

Belegarztwesen durch die Prozesskostenrechnung auch der mögliche Gewinn je Fall auf<br />

einer Belegstation ermittelt werden. Grundlegend kann es sich für das Krankenhaus lohnen,<br />

die Patienten der Gefäßchirurgie in Belegbetten zu behandeln. Inwieweit jedoch auch die<br />

Gefäßchirurgen diesem Wandel des Kooperationsverhältnisses zust<strong>im</strong>men ist fraglich, da ihr<br />

Erlös wahrscheinlich geringer ausfällt und mehr Verpflichtungen, z.B. Bereitschaftsdienst, auf<br />

den Arzt zukommen.<br />

Bei beiden Vergütungsmethoden müssen jedoch bei den einseitigen Eingriffen Annahmen<br />

getroffen werden, die zwar grundlegend richtig sind, da sie auf die meisten stationären<br />

Patienten zutreffen, aber deren Häufigkeit konnte <strong>im</strong> Zuge dieser Diplomarbeit nicht<br />

ermittelt werden.<br />

Die GOÄ hingegen sind nur für einseitige Eingriffe eine gute Annäherung, für beidseitig<br />

jedoch viel zu hoch. Dieses Ergebnis war zu erwarten, da die Vergütung der privaten<br />

Versicherungen generell über der der gesetzlichen Versicherungen liegt und bei beidseitigen<br />

Eingriffen keine Synergieeffekte berücksichtigt werden.<br />

Grundsätzlichen können die Vergütungsinstrumente aus dem ambulanten Bereich unter<br />

best<strong>im</strong>mten Bedingungen als Grundlage für Vergütungsvereinbarungen herangezogen<br />

werden. Jedoch muss <strong>im</strong>mer geprüft werden, ob es best<strong>im</strong>mte Annahmen bezüglich der<br />

Eigenschaft von stationären Eingriffen gibt, die in der Berechnung berücksichtig werden<br />

müssen.<br />

Außerdem sollte durch diesen Vergleich überprüft werden, ob die Vergütung anhand der<br />

vom InEK kalkulierten Kosten für den ärztlichen Dienst in einem adäquaten Verhältnis zur<br />

ärztlichen Leistung steht. Da die Vergütungen regelmäßig knapp oberhalb des ermittelten<br />

Korridors liegen, scheint eine Vergütung innerhalb des Korridors oder sogar etwas über der<br />

Obergrenze angemessen zu sein, soweit die hier getroffenen Annahmen auf den Groß der<br />

stationären Patienten zutreffen.<br />

Es sollte jedoch jeder Einzelfall geprüft werden, da diese Aussage nur auf zwei DRGs zutrifft<br />

und es daher keine repräsentative Stichprobe ist.<br />

Im Anschluss an diesen letzten Vergleich erfolgen nun eine Zusammenfassung der gesamten<br />

Arbeit sowie ein Ausblick.<br />

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