PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />
Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />
Bei einseitigen Operationen liegt der Betrag des Regelhöchstsatze knapp oberhalb des<br />
ermittelten Korridors (Obergrenze circa 330 €) und kann daher der tatsächlichen Vergütung<br />
entsprechen. Für die beidseitigen Eingriffe ist die Vergütung auf Basis der GOÄ generell zu<br />
hoch <strong>im</strong> Vergleich zu den vom InEK kalkulierten Daten. Der Wert liegt circa 200 € oberhalb<br />
des Korridors.<br />
Der Abgleich der Ergebnisse anhand der GOÄ und dem ermittelten Korridor hat gezeigt, dass<br />
eine Annäherung für einseitige Eingriffe möglich ist, für beidseitige jedoch nicht.<br />
11.4 Fazit der alternativen Vergütungsverfahren<br />
Die Rechnungen haben ergeben, dass die Abrechnung be<strong>im</strong> Belegarztwesen und für<br />
ambulante Eingriffe des Zentrumsvertrages, unter best<strong>im</strong>mten Annahmen, eine Annäherung<br />
an die vom InEK kalkulierten Kosten für den ärztlichen Dienst <strong>im</strong> Krankenhaus sein können,<br />
wobei die Beträge leicht oberhalb des Vergütungskorridors liegen. Zusätzlich konnte be<strong>im</strong><br />
Belegarztwesen durch die Prozesskostenrechnung auch der mögliche Gewinn je Fall auf<br />
einer Belegstation ermittelt werden. Grundlegend kann es sich für das Krankenhaus lohnen,<br />
die Patienten der Gefäßchirurgie in Belegbetten zu behandeln. Inwieweit jedoch auch die<br />
Gefäßchirurgen diesem Wandel des Kooperationsverhältnisses zust<strong>im</strong>men ist fraglich, da ihr<br />
Erlös wahrscheinlich geringer ausfällt und mehr Verpflichtungen, z.B. Bereitschaftsdienst, auf<br />
den Arzt zukommen.<br />
Bei beiden Vergütungsmethoden müssen jedoch bei den einseitigen Eingriffen Annahmen<br />
getroffen werden, die zwar grundlegend richtig sind, da sie auf die meisten stationären<br />
Patienten zutreffen, aber deren Häufigkeit konnte <strong>im</strong> Zuge dieser Diplomarbeit nicht<br />
ermittelt werden.<br />
Die GOÄ hingegen sind nur für einseitige Eingriffe eine gute Annäherung, für beidseitig<br />
jedoch viel zu hoch. Dieses Ergebnis war zu erwarten, da die Vergütung der privaten<br />
Versicherungen generell über der der gesetzlichen Versicherungen liegt und bei beidseitigen<br />
Eingriffen keine Synergieeffekte berücksichtigt werden.<br />
Grundsätzlichen können die Vergütungsinstrumente aus dem ambulanten Bereich unter<br />
best<strong>im</strong>mten Bedingungen als Grundlage für Vergütungsvereinbarungen herangezogen<br />
werden. Jedoch muss <strong>im</strong>mer geprüft werden, ob es best<strong>im</strong>mte Annahmen bezüglich der<br />
Eigenschaft von stationären Eingriffen gibt, die in der Berechnung berücksichtig werden<br />
müssen.<br />
Außerdem sollte durch diesen Vergleich überprüft werden, ob die Vergütung anhand der<br />
vom InEK kalkulierten Kosten für den ärztlichen Dienst in einem adäquaten Verhältnis zur<br />
ärztlichen Leistung steht. Da die Vergütungen regelmäßig knapp oberhalb des ermittelten<br />
Korridors liegen, scheint eine Vergütung innerhalb des Korridors oder sogar etwas über der<br />
Obergrenze angemessen zu sein, soweit die hier getroffenen Annahmen auf den Groß der<br />
stationären Patienten zutreffen.<br />
Es sollte jedoch jeder Einzelfall geprüft werden, da diese Aussage nur auf zwei DRGs zutrifft<br />
und es daher keine repräsentative Stichprobe ist.<br />
Im Anschluss an diesen letzten Vergleich erfolgen nun eine Zusammenfassung der gesamten<br />
Arbeit sowie ein Ausblick.<br />
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