PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />
Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />
dem entsprechenden Basisfallwert den zu erstattenden Wert für die Behandlung ergibt.<br />
Außerdem können noch andere Zuschläge erstattungsfähig sein, wie zum Beispiel teure<br />
Medikamente oder Implantate.<br />
Die Weiterentwicklung und Pflege des DRG Fallpauschalenkatalogs obliegt dem Institut für<br />
Entgeltabrechnung <strong>im</strong> Krankenhaus. Dieses wurde 2001 gegründet und besteht aus<br />
Mitgliedern des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen (heute GKV<br />
Spitzenverband), Vertretern der privaten Krankenversicherungen sowie der deutschen<br />
Krankenhausgesellschaft. Das InEK kalkuliert auf der Basis der Kostendaten aus circa 250<br />
Kalkulationskrankenhäusern die Relativgewichte sowie die Zu- und Abschläge (InEK 2009a:<br />
11) und erstellt eine Kostenmatrix für jede DRG. In dieser Kostenmatrix sind die<br />
durchschnittlichen Kosten aller Kalkulationskrankenhäuser aufgeschlüsselt nach<br />
Kostenstellen- und Kostenartengruppen für einen Normallieger abgebildet.<br />
Damit die dem InEK zugesandten Daten einheitlich sind, hat das InEK ein Kalkulationshandbuch<br />
veröffentlich. Das Handbuch legt fest, wie die Kalkulationskrankenhäuser ihre<br />
Kostendaten kalkulieren und aufbereiten müssen, damit diese dann als Basis für die<br />
Berechnung der Relativgewichte genutzt werden können. Im nachfolgenden Kapitel soll kurz<br />
die Kalkulationsvorgehensweise vorgestellt werden.<br />
9.1 Vorgehensweise<br />
Die Kalkulationsvorgaben des InEK sind sehr ausführlich und haben viele Besonderheiten<br />
und Ausnahmen. Daher soll nur kurz und relativ oberflächlich auf das Kalkulationsverfahren<br />
eingegangen werden.<br />
Das Prinzip der Kalkulation ist eine Vollkostenrechnung auf Ist-Kostenbasis. Dabei werden<br />
nur die Kosten- und Leistungsanteile berücksichtigt, die DRG relevant sind. Dies wird durch §<br />
17 b KHG definiert. Dazu gehören alle voll- und teilstationären Fälle sowie die stationäre Vor-<br />
und Nachversorgung.<br />
Ausgangspunkt der Kalkulation ist die Kostenstellenrechnung. Wobei die Kosten der<br />
indirekten Kostenstellen über eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung an die direkten<br />
Kostenstellen verteilt werden. Dies erfolgt verursachungsgerecht und mit Hilfe vorgegebener<br />
Verrechnungsschlüssel. Die Kosten der direkten Kostenstellen werden <strong>im</strong> Anschluss durch<br />
die Kostenträgerrechnung den Patienten zugeordnet. Die Einzelkosten für teure Sachmittel<br />
werden aus der fallbezogenen Verbrauchsdokumentation abgeleitet. Die Gemeinkosten<br />
wiederum werden mit Kalkulationssätzen je Leistungseinheit für die vorgegebenen<br />
Bezugsgrößen verrechnet. Die Bezugsgröße ist dabei <strong>im</strong>mer ein Fall, da schlussendlich die<br />
durchschnittlichen Kosten je Fall für eine best<strong>im</strong>mte DRG kalkuliert werden sollen (InEK<br />
2007: 2-6).<br />
Im Kalkulationshandbuch sind alle Informationen sowie Rechenschritte detailliert<br />
wiedergegeben.<br />
Vorgegeben sind auf der einen Seite folgende elf direkte Kostenstellengruppen:<br />
• Normalstation<br />
• Intensivstation<br />
• Dialyseabteilung<br />
• OP-Bereich<br />
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