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PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...

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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />

Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />

Der Fachkräftemangel führt in dem Beispielkrankenhaus in NRW dazu, dass die Stelle<br />

des Gefäßchirurgen nicht durch einen Krankenhausarzt besetzt werden konnte,<br />

sondern die Patienten von eine niedergelassenen Arzt behandelt werden, der<br />

wiederum über einen Kooperationsvertrag mit der Klinik verbunden ist. Das gesamte<br />

Fallbeispiel dieser Arbeit bezieht sich auf das nordrhein-westfälische Krankenhaus,<br />

weshalb dieses <strong>im</strong> folgenden Kapitel kurz vorgestellt wird.<br />

3 Nordrhein-westfälisches Beispielkrankenhaus<br />

Das Beispielkrankenhaus aus NRW ist eine Klinik der Voll- und Regelversorgung mit<br />

unter 200 Betten. Im Jahr 2008 wurden knapp 4.000 vollstationäre Fälle behandelt.<br />

Die Fachabteilungen der Klinik sind Innere Medizin, Akut Geriatrie und allgemeine<br />

Chirurgie.<br />

In dieser Arbeit geht es um das Gefäß- und Wundzentrum, welches von der<br />

naheliegenden Gemeinschaftspraxis für Gefäßmedizin betrieben wird. Das Gefäß-<br />

und Wundzentrum behandelt alle venösen und arteriellen Erkrankungen angefangen<br />

von den klassischen Venenerkrankungen, wie Krampfadern oder Besenreisern, bis<br />

hin zu offenen Beinen (Ulzeration). Die Behandlungen erfolgen sowohl ambulant in<br />

der Praxis als auch stationär oder ambulant <strong>im</strong> Beispielkrankenhaus. Die vor- und<br />

nachstationäre Versorgung findet regelmäßig nur in der Praxis statt.<br />

In dieser Arbeit werden nur die stationären Eingriffe betrachtet und nicht die<br />

ambulanten Operationen in der Klinik, da diese Operationen über die<br />

Kassenärztliche Vereinigung (KV) vergütet werden. Der Vertragsarzt besitzt für die<br />

Behandlung der stationären Patienten einen Honorararztvertrag mit dem<br />

Krankenhaus und bekommt jede Operation mit einem vertraglich festgelegten<br />

Pauschalbetrag vergütet. Dabei kann es sich um einseitige oder beidseitige<br />

Operation an den Varizen handeln weswegen der Pauschalbetrag variieren kann.<br />

Sektorübergreifende Kooperationsvereinbarungen sind seit kurzem vom<br />

Gesetzgeben erwünscht, jedoch herrscht keine Vertragsfreiheit. Es gibt diverse<br />

rechtliche Randbedingungen die bei der Ausarbeitung der Verträge berücksichtigt<br />

werden müssen. Diese sollen in dem nun folgenden Kapitel ausführlich erläutert<br />

werden. Dabei werden nur die für alle neuen Kooperationsmodelle geltenden<br />

Bedingungen erläutert und nicht zusätzlich die für einige Modelle extra geltenden<br />

Vorschriften. Auf diese wird vereinzelt in dem darauf folgenden Kapitel bei der<br />

Vorstellung der häufigsten Kooperationsmodelle eingegangen.<br />

4 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Die Abklärung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist insofern wichtig, da es viele<br />

Jahre lang eine strikte Trennung zwischen dem ambulanten und dem stationären<br />

Sektor gab. Damals wären viele der heute gängigen Kooperationsformen rechtlich<br />

nicht möglich. Diese Trennung wird jedoch <strong>im</strong>mer weiter aufgeweicht, um eine<br />

bestmögliche Behandlung der Patienten über die Sektorgrenzen hinweg zu<br />

gewährleisten und natürlich auch um Kosten einzusparen und die Effizienz zu<br />

steigern.<br />

Vertragsärzte hatten vor dem am 1.1.2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetz<br />

(VÄndG) regelmäßig nur in Form des Beleg- oder Konsiliararztes die<br />

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