PDF, 5,6 MB - Fachgebiet Management im Gesundheitswesen - TU ...
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Möglichkeiten der leistungsorientierten Vergütung von nicht angestellten<br />
Ärzten <strong>im</strong> stationären Sektor<br />
Der Fachkräftemangel führt in dem Beispielkrankenhaus in NRW dazu, dass die Stelle<br />
des Gefäßchirurgen nicht durch einen Krankenhausarzt besetzt werden konnte,<br />
sondern die Patienten von eine niedergelassenen Arzt behandelt werden, der<br />
wiederum über einen Kooperationsvertrag mit der Klinik verbunden ist. Das gesamte<br />
Fallbeispiel dieser Arbeit bezieht sich auf das nordrhein-westfälische Krankenhaus,<br />
weshalb dieses <strong>im</strong> folgenden Kapitel kurz vorgestellt wird.<br />
3 Nordrhein-westfälisches Beispielkrankenhaus<br />
Das Beispielkrankenhaus aus NRW ist eine Klinik der Voll- und Regelversorgung mit<br />
unter 200 Betten. Im Jahr 2008 wurden knapp 4.000 vollstationäre Fälle behandelt.<br />
Die Fachabteilungen der Klinik sind Innere Medizin, Akut Geriatrie und allgemeine<br />
Chirurgie.<br />
In dieser Arbeit geht es um das Gefäß- und Wundzentrum, welches von der<br />
naheliegenden Gemeinschaftspraxis für Gefäßmedizin betrieben wird. Das Gefäß-<br />
und Wundzentrum behandelt alle venösen und arteriellen Erkrankungen angefangen<br />
von den klassischen Venenerkrankungen, wie Krampfadern oder Besenreisern, bis<br />
hin zu offenen Beinen (Ulzeration). Die Behandlungen erfolgen sowohl ambulant in<br />
der Praxis als auch stationär oder ambulant <strong>im</strong> Beispielkrankenhaus. Die vor- und<br />
nachstationäre Versorgung findet regelmäßig nur in der Praxis statt.<br />
In dieser Arbeit werden nur die stationären Eingriffe betrachtet und nicht die<br />
ambulanten Operationen in der Klinik, da diese Operationen über die<br />
Kassenärztliche Vereinigung (KV) vergütet werden. Der Vertragsarzt besitzt für die<br />
Behandlung der stationären Patienten einen Honorararztvertrag mit dem<br />
Krankenhaus und bekommt jede Operation mit einem vertraglich festgelegten<br />
Pauschalbetrag vergütet. Dabei kann es sich um einseitige oder beidseitige<br />
Operation an den Varizen handeln weswegen der Pauschalbetrag variieren kann.<br />
Sektorübergreifende Kooperationsvereinbarungen sind seit kurzem vom<br />
Gesetzgeben erwünscht, jedoch herrscht keine Vertragsfreiheit. Es gibt diverse<br />
rechtliche Randbedingungen die bei der Ausarbeitung der Verträge berücksichtigt<br />
werden müssen. Diese sollen in dem nun folgenden Kapitel ausführlich erläutert<br />
werden. Dabei werden nur die für alle neuen Kooperationsmodelle geltenden<br />
Bedingungen erläutert und nicht zusätzlich die für einige Modelle extra geltenden<br />
Vorschriften. Auf diese wird vereinzelt in dem darauf folgenden Kapitel bei der<br />
Vorstellung der häufigsten Kooperationsmodelle eingegangen.<br />
4 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Die Abklärung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist insofern wichtig, da es viele<br />
Jahre lang eine strikte Trennung zwischen dem ambulanten und dem stationären<br />
Sektor gab. Damals wären viele der heute gängigen Kooperationsformen rechtlich<br />
nicht möglich. Diese Trennung wird jedoch <strong>im</strong>mer weiter aufgeweicht, um eine<br />
bestmögliche Behandlung der Patienten über die Sektorgrenzen hinweg zu<br />
gewährleisten und natürlich auch um Kosten einzusparen und die Effizienz zu<br />
steigern.<br />
Vertragsärzte hatten vor dem am 1.1.2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetz<br />
(VÄndG) regelmäßig nur in Form des Beleg- oder Konsiliararztes die<br />
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