Inhaltsverzeichnis WBO-Geschäftsbericht 2002
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17.1.3<br />
Umsatzsteuer - Clearing<br />
Busunternehmen, die im Reiseverkehr Personen<br />
im Ausland befördern, sind grundsätzlich<br />
gemäß den jeweilig vor Ort geltenden nationalen<br />
Steuergesetzen verpflichtet, die Mehrwertsteuer<br />
auf die erbrachte Beförderungsleistung<br />
in das jeweilige Transit- oder Reiseland<br />
abzuführen. Einige Länder wie Großbritannien,<br />
Irland, Italien oder Luxemburg haben darauf<br />
verzichtet, auf die Beförderungsleistungen<br />
ausländischer Verkehrsunternehmen<br />
Umsatzsteuer zu erheben. Die in vielen Ländern<br />
vorgeschriebene Steuerabführung<br />
gestaltet sich für einzelne Betriebe aufgrund<br />
des komplizierten Steuerrechts und der auftretenden<br />
Sprachprobleme teilweise sehr<br />
schwierig. In einigen Ländern ist für diesen<br />
Vorgang zusätzlich ein Fiskalvertreter vorgeschrieben,<br />
der zwischen Steuerzahler und<br />
Staat geschaltet ist. Für Österreich wurde<br />
zum 01.04.<strong>2002</strong> eine Änderung von Richtlinien<br />
der EG umgesetzt. Hier wurde eine<br />
Innerhalb der EU gelten folgende Regelungen:<br />
134<br />
Bagatellgrenze eingeführt, die geeignet ist,<br />
den Verwaltungsaufwand zu minimieren.<br />
Die IGP Clearingstelle versucht den organisatorischen<br />
und finanziellen Aufwand der Unternehmen<br />
zu minimieren, indem sie die Rolle<br />
des Vermittlers für die Abführung der Steuern<br />
in Frankreich übernimmt und Gruppenverträge<br />
mit dem Fiskalvertereter in Frankreich<br />
abschließt. Durch die Gruppenverträge sind<br />
vom Fiskalvertreter auch feste Abgabetermine<br />
vorgeschrieben.<br />
Schließt ein Busunternehmen einen Vertrag<br />
mit der IGP-Clearingstelle ab, so bleibt ihm<br />
ein wesentlicher bürokratischer und finanzieller<br />
Aufwand erspart. Die Mitarbeiter der IGP-<br />
Clearingstelle stehen für alle Fragen zur<br />
Steuererklärung zur Verfügung, und geben<br />
die notwendige Hilfestellung.<br />
EU-Staat Steuersatz für Fiskalvertreter<br />
Beförderungsleistungen erforderlich<br />
Belgien 6 % (Ja)<br />
(Ausnahme für<br />
Busunternehmer auf Antrag)<br />
Bundesrepublik 16% (7%) Nein<br />
Dänemark 25% Ja<br />
(pauschal 0,05 DKr/PKm) (ab einer gewissen<br />
Fahrtenhäufigkeit)<br />
Finnland noch nicht geklärt,<br />
bisher steuerfrei<br />
–<br />
Frankreich 5,5%<br />
(Transit mit mehr als 10<br />
Personen steuerfrei)<br />
Ja<br />
Griechenland 8% Ja<br />
Großbritannien steuerfrei Nein, aber möglich<br />
Irland steuerfrei Ja<br />
Italien steuerfrei Ja<br />
Luxemburg 3% Ja<br />
Niederlande 6% Nein, aber möglich<br />
Österreich 10% Nicht mehr verbindlich vorgeschrieben<br />
Portugal 5% Ja<br />
Schweden noch nicht geklärt,<br />
bisher steuerfrei<br />
–<br />
Spanien 6% Ja