Inhaltsverzeichnis WBO-Geschäftsbericht 2002
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9.1<br />
9.2<br />
9<br />
Personal- und Sozialbereich<br />
Lohntarifverhandlungen <strong>2002</strong><br />
Der im Jahr 1999 abgeschlossene Lohntarifvertrag<br />
für das private Omnibusgewerbe<br />
Baden-Württembergs lief zum 31. März <strong>2002</strong><br />
nach fristgerechter Kündigung durch die<br />
Gewerkschaft aus. Nach den moderaten<br />
Abschlüssen der Vorjahre, gestalteten sich<br />
die diesjährigen Verhandlungen als äußerst<br />
schwierig. Da die Gewerkschaften in der<br />
Bundesrepublik einen stetigen Mitgliederschwund<br />
zu verzeichnen haben und durch die<br />
Fusion der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft,<br />
der Deutschen Postgewerkschaft, der<br />
Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen,<br />
der Industriegewerkschaft<br />
Medien und der Gewerkschaft Öffentliche<br />
Dienste, Transport und Verkehr zu verdi unter<br />
70<br />
massivem Konkurrenzdruck leiden, ging es<br />
bei den diesjährigen Tarifverhandlungen<br />
hauptsächlich um eine Profilierung der<br />
Gewerkschaft ver.di. Ver.di hatte am Freitag,<br />
den 14. Juni <strong>2002</strong>, in sieben Städten Baden-<br />
Württembergs in der Hauptverkehrszeit<br />
zwischen 4:00 Uhr und 8:00 Uhr zu Warnstreiks<br />
aufgerufen, die wegen Nichtankündigung<br />
insbesondere bei den Eltern auf Kritik<br />
gestoßen sind.<br />
Nach drei Verhandlungsrunden einigten sich<br />
die Tarifkommissionen auf eine Lohnerhöhung<br />
mit einer effektiven Belastung in<br />
Höhe von 3,3 %.<br />
<strong>WBO</strong>-Ergänzungstarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge<br />
Der <strong>WBO</strong> hat im März <strong>2002</strong> mit der Gewerkschaft<br />
ver.di einen Ergänzungstarifvertrag<br />
zum <strong>WBO</strong>-Manteltarifvertrag gemacht, damit<br />
alle Arbeitnehmer, die seit dem 01. Januar<br />
<strong>2002</strong> einen Anspruch auf eine zusätzliche<br />
Altersversorgung haben, dies auch mit dem<br />
Betrieb machen können. Die Arbeitnehmer<br />
des privaten Omnibusgewerbes Baden-<br />
Württembergs haben durch diesen Ergänzungstarifvertrag<br />
die Möglichkeit, einen<br />
Teil des tariflichen Entgeltes im Rahmen der<br />
betrieblichen Altersversorge umzuwandeln.<br />
Dem Ergänzungstraifvertrag zu Folge, beträgt<br />
die Höhe der Entgeltumwandlung in der<br />
Regel mindestens 1/160 der Bezugsgröße<br />
nach § 18 Abs. 1 des vierten Sozialgesetzbuches.<br />
Darüber hinaus hat der Unternehmer<br />
als Arbeitgeber das Recht, seinen Mitarbeitern<br />
einen Durchführungsweg anzubieten.<br />
Bietet der Arbeitgeber keinen Durchführungs-<br />
weg an, so erfolgt die betriebliche Altersversorgung<br />
über eine Direktversicherung nach<br />
Wahl des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer<br />
muss beachten, dass er dem Arbeitgeber den<br />
Entschluss zur Entgeltumwandlung mindestens<br />
einen Monat vor Beginn des Monats,<br />
in dem zum ersten Mal Entgeltumwandlung<br />
durchgeführt werden soll, anzuzeigen hat. An<br />
die Entscheidung für einen bestimmten<br />
Durchführungsweg ist der Arbeitnehmer für<br />
12 Monate gebunden.<br />
Der Ergänzungstarifvertrag zum <strong>WBO</strong>-<br />
Manteltarifvertrag ist am 01. April <strong>2002</strong> mit<br />
einer Laufzeit bis 31. Dezember 2008, der<br />
gesetzlich fixierten Frist, binnen derer betriebliche<br />
Altersvorsorge in Form der Riesterrente<br />
auf Bundesebene gefördert wird, in Kraft<br />
getreten.