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Inhaltsverzeichnis WBO-Geschäftsbericht 2002

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9.1<br />

9.2<br />

9<br />

Personal- und Sozialbereich<br />

Lohntarifverhandlungen <strong>2002</strong><br />

Der im Jahr 1999 abgeschlossene Lohntarifvertrag<br />

für das private Omnibusgewerbe<br />

Baden-Württembergs lief zum 31. März <strong>2002</strong><br />

nach fristgerechter Kündigung durch die<br />

Gewerkschaft aus. Nach den moderaten<br />

Abschlüssen der Vorjahre, gestalteten sich<br />

die diesjährigen Verhandlungen als äußerst<br />

schwierig. Da die Gewerkschaften in der<br />

Bundesrepublik einen stetigen Mitgliederschwund<br />

zu verzeichnen haben und durch die<br />

Fusion der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft,<br />

der Deutschen Postgewerkschaft, der<br />

Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen,<br />

der Industriegewerkschaft<br />

Medien und der Gewerkschaft Öffentliche<br />

Dienste, Transport und Verkehr zu verdi unter<br />

70<br />

massivem Konkurrenzdruck leiden, ging es<br />

bei den diesjährigen Tarifverhandlungen<br />

hauptsächlich um eine Profilierung der<br />

Gewerkschaft ver.di. Ver.di hatte am Freitag,<br />

den 14. Juni <strong>2002</strong>, in sieben Städten Baden-<br />

Württembergs in der Hauptverkehrszeit<br />

zwischen 4:00 Uhr und 8:00 Uhr zu Warnstreiks<br />

aufgerufen, die wegen Nichtankündigung<br />

insbesondere bei den Eltern auf Kritik<br />

gestoßen sind.<br />

Nach drei Verhandlungsrunden einigten sich<br />

die Tarifkommissionen auf eine Lohnerhöhung<br />

mit einer effektiven Belastung in<br />

Höhe von 3,3 %.<br />

<strong>WBO</strong>-Ergänzungstarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge<br />

Der <strong>WBO</strong> hat im März <strong>2002</strong> mit der Gewerkschaft<br />

ver.di einen Ergänzungstarifvertrag<br />

zum <strong>WBO</strong>-Manteltarifvertrag gemacht, damit<br />

alle Arbeitnehmer, die seit dem 01. Januar<br />

<strong>2002</strong> einen Anspruch auf eine zusätzliche<br />

Altersversorgung haben, dies auch mit dem<br />

Betrieb machen können. Die Arbeitnehmer<br />

des privaten Omnibusgewerbes Baden-<br />

Württembergs haben durch diesen Ergänzungstarifvertrag<br />

die Möglichkeit, einen<br />

Teil des tariflichen Entgeltes im Rahmen der<br />

betrieblichen Altersversorge umzuwandeln.<br />

Dem Ergänzungstraifvertrag zu Folge, beträgt<br />

die Höhe der Entgeltumwandlung in der<br />

Regel mindestens 1/160 der Bezugsgröße<br />

nach § 18 Abs. 1 des vierten Sozialgesetzbuches.<br />

Darüber hinaus hat der Unternehmer<br />

als Arbeitgeber das Recht, seinen Mitarbeitern<br />

einen Durchführungsweg anzubieten.<br />

Bietet der Arbeitgeber keinen Durchführungs-<br />

weg an, so erfolgt die betriebliche Altersversorgung<br />

über eine Direktversicherung nach<br />

Wahl des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer<br />

muss beachten, dass er dem Arbeitgeber den<br />

Entschluss zur Entgeltumwandlung mindestens<br />

einen Monat vor Beginn des Monats,<br />

in dem zum ersten Mal Entgeltumwandlung<br />

durchgeführt werden soll, anzuzeigen hat. An<br />

die Entscheidung für einen bestimmten<br />

Durchführungsweg ist der Arbeitnehmer für<br />

12 Monate gebunden.<br />

Der Ergänzungstarifvertrag zum <strong>WBO</strong>-<br />

Manteltarifvertrag ist am 01. April <strong>2002</strong> mit<br />

einer Laufzeit bis 31. Dezember 2008, der<br />

gesetzlich fixierten Frist, binnen derer betriebliche<br />

Altersvorsorge in Form der Riesterrente<br />

auf Bundesebene gefördert wird, in Kraft<br />

getreten.

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