Inhaltsverzeichnis WBO-Geschäftsbericht 2002
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5.6<br />
5<br />
Im Rat zeichnet sich keine einheitliche Meinung<br />
ab, auch die Bundesregierung scheint<br />
nur wenige Eckpunkte festgelegt zu haben,<br />
so z.B. keine Ausnahmen für die Eigenproduktion.<br />
Es fehlen wichtige Punkte wie<br />
z.B. die Forderung nach dem Belassen der<br />
Marktverantwortung bei den Verkehrsunternehmen,<br />
Beschränkung der Kompetenzen<br />
der Aufgabenträger, u.v.a.m..<br />
Die spanische Ratspräsidentschaft hat mit<br />
großem Engagement versucht, das Verfahren<br />
voranzutreiben und sowohl einen Kompromiß<br />
zwischen den Vorstellungen der EU-<br />
Kommission des Europäischen Parlaments,<br />
als auch einen gemeinsamen Standpunkt des<br />
Rates zu finden. Sie hat jedoch keine Einigung<br />
zwischen den Parteien erzielen können.<br />
Die Thematik war auch nicht Gegenstand der<br />
Tagesordnung der Sitzung des EU-Verkehrsministerrates<br />
am 17.06.<strong>2002</strong> in Luxemburg.<br />
Für die dänische Ratspräsidentschaft wie<br />
auch für die nachfolgenden Ratspräsidentschaften<br />
Griechenlands und Italiens ist zu<br />
erwarten, dass sie in dieser Frage keinen<br />
Schwerpunkt sehen, Aus Italien ist bekannt,<br />
dass die ab 2004 bestehende Pflicht zur<br />
generellen Ausschreibung aller ÖPNV-<br />
Leistungen wieder zurückgenommen werden<br />
soll. All dies lässt vermuten, dass es in dieser<br />
Frage über einen längeren Zeitraum ruhiger<br />
werden dürfte.<br />
Am 18. März <strong>2002</strong> fand im Umwelt- und Verkehrsministerium<br />
eine Besprechung mit<br />
Saatssekretär Stefan Mappus, MdL und<br />
Elisabeth Jeggle, MdEP, statt. Die Verkehrsunternehmen<br />
und -verbände sprachen sich<br />
klar gegen den Systemwechsel aus, auch das<br />
Land beurteilt diese Entwicklung skeptisch.<br />
Staatssekretär Mappus kündtigte zwar an,<br />
das Land werde sich beim Bund und bei der<br />
EU gegen diesen Systemwechsel einsetzen,<br />
er befürchtet aber, dass man für das Baden-<br />
Württembergische System nicht genug Unterstützer<br />
finden könne.<br />
Gemeinsam mit einigen großen Kommunalen<br />
Unternehmen hat die Gewerkschaft ver.di<br />
bei RA Dr. Lenz ein Gutachten in Auftrag<br />
50<br />
gegeben, um zu prüfen, ob die EU überhaupt<br />
die Regelungskompetenz für den ÖPNV<br />
besitzt. Nicht überraschend kommt dieses<br />
Gutachten zu dem Ergebnis, dass nach der<br />
Rechtssystematik der EU-Verträge die EU<br />
gar nicht berechtigt sei, so eine Verordnung<br />
zu erlassen. Zudem verstoße die Verordnung<br />
klar gegen das Subsidiaritätsprinzip. Ob sich<br />
die Kommission davon beeindrucken lassen<br />
wird, ist allerdings fraglich.<br />
Die kommunalen Verkehrsunternehmen halten<br />
weiterhin am Ziel fest, ein Eigenproduktionsrecht<br />
für die Kommunen in der EU-<br />
Verordnung zu verankern, um sich selbst vom<br />
Wettbewerb auszunehmen. Unter dem Eindruck<br />
der festgefahrenen Situation in Brüssel<br />
will man mit dem Schlagwort "Wettbewerb<br />
der Wettbewerbssysteme" das Eigenproduktionsrecht<br />
neben die Ausschreibungen<br />
stellen, um Vor- und Nachteile der einzelnen<br />
Systeme zu studieren. Nicht erwähnt wird<br />
dabei, dass es sich bei der kommunalen<br />
Eigenproduktion nicht um ein Wettbewerbssystem<br />
handelt, sondern Wettbewerb damit<br />
gerade verhindert werden soll. Die Kommission<br />
hat mehrfach klar gestellt, dass sie Ausnahmen<br />
vom Wettbewerb für kommunale<br />
Unternehmen nicht mittragen wird.<br />
Vom Europäischen Gerichtshof noch nicht<br />
entschieden ist das sog. "Magdeburg-Urteil"<br />
über die Zulässigkeit staatlicher Beihilfen im<br />
ÖPNV. Der Generalanwalt hatte im Sommer<br />
plädiert, dass Zuschüsse im ÖPNV ohne vorherige<br />
Ausschreibung der Leistung unzu<br />
lässig seien, sofern sie nicht vorher von der<br />
EU-Kommission genehmigt worden sind.<br />
Das hieße, dass alle über die letzten Jahre<br />
gezahlten Subventionen von den Verkehrsunternehmen<br />
zurückgezahlt werden<br />
müssten, was unweigerlich den Konkurs<br />
großer Teile der Branche zur Folge hätte. Es<br />
scheint jedoch, dass die Richter in Luxemburg<br />
dem Plädoyer des Generalanwaltes<br />
nicht folgen werden und sich stattdessen<br />
mehr am sog. "Ferring-Urteil" orientieren<br />
dürften, so dass Zuschüsse im ÖPNV nicht<br />
unter die Beihilferichtlinien der EU fallen würden.<br />
Eine Entscheidung des EuGH wird aber<br />
erst für den Sommer 2003 zu erwarten sein.