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Inhaltsverzeichnis WBO-Geschäftsbericht 2002

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5.6<br />

5<br />

Im Rat zeichnet sich keine einheitliche Meinung<br />

ab, auch die Bundesregierung scheint<br />

nur wenige Eckpunkte festgelegt zu haben,<br />

so z.B. keine Ausnahmen für die Eigenproduktion.<br />

Es fehlen wichtige Punkte wie<br />

z.B. die Forderung nach dem Belassen der<br />

Marktverantwortung bei den Verkehrsunternehmen,<br />

Beschränkung der Kompetenzen<br />

der Aufgabenträger, u.v.a.m..<br />

Die spanische Ratspräsidentschaft hat mit<br />

großem Engagement versucht, das Verfahren<br />

voranzutreiben und sowohl einen Kompromiß<br />

zwischen den Vorstellungen der EU-<br />

Kommission des Europäischen Parlaments,<br />

als auch einen gemeinsamen Standpunkt des<br />

Rates zu finden. Sie hat jedoch keine Einigung<br />

zwischen den Parteien erzielen können.<br />

Die Thematik war auch nicht Gegenstand der<br />

Tagesordnung der Sitzung des EU-Verkehrsministerrates<br />

am 17.06.<strong>2002</strong> in Luxemburg.<br />

Für die dänische Ratspräsidentschaft wie<br />

auch für die nachfolgenden Ratspräsidentschaften<br />

Griechenlands und Italiens ist zu<br />

erwarten, dass sie in dieser Frage keinen<br />

Schwerpunkt sehen, Aus Italien ist bekannt,<br />

dass die ab 2004 bestehende Pflicht zur<br />

generellen Ausschreibung aller ÖPNV-<br />

Leistungen wieder zurückgenommen werden<br />

soll. All dies lässt vermuten, dass es in dieser<br />

Frage über einen längeren Zeitraum ruhiger<br />

werden dürfte.<br />

Am 18. März <strong>2002</strong> fand im Umwelt- und Verkehrsministerium<br />

eine Besprechung mit<br />

Saatssekretär Stefan Mappus, MdL und<br />

Elisabeth Jeggle, MdEP, statt. Die Verkehrsunternehmen<br />

und -verbände sprachen sich<br />

klar gegen den Systemwechsel aus, auch das<br />

Land beurteilt diese Entwicklung skeptisch.<br />

Staatssekretär Mappus kündtigte zwar an,<br />

das Land werde sich beim Bund und bei der<br />

EU gegen diesen Systemwechsel einsetzen,<br />

er befürchtet aber, dass man für das Baden-<br />

Württembergische System nicht genug Unterstützer<br />

finden könne.<br />

Gemeinsam mit einigen großen Kommunalen<br />

Unternehmen hat die Gewerkschaft ver.di<br />

bei RA Dr. Lenz ein Gutachten in Auftrag<br />

50<br />

gegeben, um zu prüfen, ob die EU überhaupt<br />

die Regelungskompetenz für den ÖPNV<br />

besitzt. Nicht überraschend kommt dieses<br />

Gutachten zu dem Ergebnis, dass nach der<br />

Rechtssystematik der EU-Verträge die EU<br />

gar nicht berechtigt sei, so eine Verordnung<br />

zu erlassen. Zudem verstoße die Verordnung<br />

klar gegen das Subsidiaritätsprinzip. Ob sich<br />

die Kommission davon beeindrucken lassen<br />

wird, ist allerdings fraglich.<br />

Die kommunalen Verkehrsunternehmen halten<br />

weiterhin am Ziel fest, ein Eigenproduktionsrecht<br />

für die Kommunen in der EU-<br />

Verordnung zu verankern, um sich selbst vom<br />

Wettbewerb auszunehmen. Unter dem Eindruck<br />

der festgefahrenen Situation in Brüssel<br />

will man mit dem Schlagwort "Wettbewerb<br />

der Wettbewerbssysteme" das Eigenproduktionsrecht<br />

neben die Ausschreibungen<br />

stellen, um Vor- und Nachteile der einzelnen<br />

Systeme zu studieren. Nicht erwähnt wird<br />

dabei, dass es sich bei der kommunalen<br />

Eigenproduktion nicht um ein Wettbewerbssystem<br />

handelt, sondern Wettbewerb damit<br />

gerade verhindert werden soll. Die Kommission<br />

hat mehrfach klar gestellt, dass sie Ausnahmen<br />

vom Wettbewerb für kommunale<br />

Unternehmen nicht mittragen wird.<br />

Vom Europäischen Gerichtshof noch nicht<br />

entschieden ist das sog. "Magdeburg-Urteil"<br />

über die Zulässigkeit staatlicher Beihilfen im<br />

ÖPNV. Der Generalanwalt hatte im Sommer<br />

plädiert, dass Zuschüsse im ÖPNV ohne vorherige<br />

Ausschreibung der Leistung unzu<br />

lässig seien, sofern sie nicht vorher von der<br />

EU-Kommission genehmigt worden sind.<br />

Das hieße, dass alle über die letzten Jahre<br />

gezahlten Subventionen von den Verkehrsunternehmen<br />

zurückgezahlt werden<br />

müssten, was unweigerlich den Konkurs<br />

großer Teile der Branche zur Folge hätte. Es<br />

scheint jedoch, dass die Richter in Luxemburg<br />

dem Plädoyer des Generalanwaltes<br />

nicht folgen werden und sich stattdessen<br />

mehr am sog. "Ferring-Urteil" orientieren<br />

dürften, so dass Zuschüsse im ÖPNV nicht<br />

unter die Beihilferichtlinien der EU fallen würden.<br />

Eine Entscheidung des EuGH wird aber<br />

erst für den Sommer 2003 zu erwarten sein.

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