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Inhaltsverzeichnis WBO-Geschäftsbericht 2002

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17<br />

Österreich<br />

Seit dem 01. April <strong>2002</strong> wurde die österreichische<br />

Umsatzsteuer für die grenzüberschreitende<br />

Personenbeförderung geändert.<br />

1. Ausländische Busunternehmen, deren<br />

Inlandsumsätze Euro 22.000,-- nicht übersteigen,<br />

sind umsatzsteuerbefreit.<br />

2. Ausländische Busunternehmen, deren<br />

Inlandsumsätze Euro 22.000,-- übersteigen,<br />

werden ausnahmslos im Wege der Veranlagung<br />

besteuert. Die Besteuerung erfolgt<br />

dabei über das Finanzamt Graz. Der Steuersatz<br />

beträgt unverändert 10 % aus dem<br />

Umsatz und berechnet sich nach der Formel:<br />

Umsatz Netto x 10% .<br />

Die Umsatzsteuer ist nach dem auf das<br />

Inland entfallenden Teil des Beförderungsentgelts<br />

zu bemessen.<br />

Die Abführung der Umsatzsteuer erfolgt<br />

gemäß beiliegendem Schaubild.<br />

Beispiel:<br />

Reise von Deutschland nach Italien, über Österreich<br />

Gesamtkilometer: 1500 km (100%)<br />

Kilometer BRD: 600 km (40%)<br />

Kilometer Österreich: 400 km (27%)<br />

Kilometer Italien: 500 km (33%)<br />

Damit entfallen 40% des Umsatzes aus der<br />

Beförderungsleistung auf den Deutschen<br />

Streckenanteil, 27% auf den Österreichischen<br />

Streckenanteil und 33% auf den Italienischen<br />

Streckenanteil.<br />

Da in der Regel erst zum Jahresende abzusehen<br />

ist, welche Beträge in Österreich<br />

umgesetzt wurden, ist nur noch die Abgabe<br />

der Jahresmeldung erforderlich.<br />

Der Termin zur Abgabe der Jahressteuererklärung<br />

ist spätestens am 20. März des Folgejahres.<br />

Eine weitere Änderung ergab sich zum 01.<br />

Januar <strong>2002</strong> durch den Entfall, einen Fiskalvertreter<br />

zu bestellen. Ein Wegfall des Zustellungsbevollmächtigten<br />

in Österreich ist nach<br />

Angaben des Finanzamtes derzeit nicht möglich,<br />

da dies umfangreiche EDV-technische<br />

Umstellungen notwendig machen würde. Die<br />

Einführung der automationsunterstützten<br />

Postversendung ins Ausland wird sich nach<br />

135<br />

Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen<br />

in Wien noch verzögern. Hierzu ist anzumerken,<br />

daß seitens des Verbandes Baden-<br />

Württembergischer Omnibusunternehmer<br />

e.V. bereits vor geraumer Zeit interveniert<br />

wurde, um Österreich zu bewegen, auf die<br />

Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten<br />

zu verzichten.<br />

Das Bundesministerium für Finanzen in Wien<br />

hat mitgeteilt, dass diesem Vorschlag jedoch<br />

nicht entsprochen werden kann, da angeblich<br />

die Änderungen von Druckprogrammen beachtliche<br />

Ressourcenbelastungen darstellen<br />

würden. Der Verband geht davon aus, daß<br />

diese Angelegenheit in Österreich noch<br />

geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Es<br />

ist jedoch ganz klar festzuhalten, daß das<br />

Verlangen eines Zustellungsbevollmächtigten<br />

in Österreich - in einem Europa - nur Bürokratie<br />

erzeugt und unverständlich ist, denn die<br />

Angabe des Landeskennzeichens vor der<br />

Postleitzahl wird von jedem Bürger und Steuerzahler<br />

verlangt. Der Verband Baden Württembergischer<br />

Omnibusunternehmer möchte<br />

diesen Galopp der Bürokratie nicht unterstützen,<br />

dass Post ausserhalb nur über einen in<br />

Österreich ansässigen Bürger versandt werden<br />

kann.<br />

Resultierend aus der Änderung des Besteuerungsverfahrens<br />

für ausländische Busunternehmer,<br />

sind von den 327 Unternehmern, die<br />

seither die Dienstleistung wegen dem Fiskalvertreter<br />

in Anspruch genommen haben, nur<br />

noch 25 Unternehmer steuerpflichtig. Deshalb<br />

wird die IGP mit der Abgabe der<br />

Erklärung für das Jahr <strong>2002</strong> das Clearingverfahren<br />

aufgeben. Die Abwicklung der Jahressteuererklärung<br />

<strong>2002</strong> wird also noch, wie bisher,<br />

von der Clearingstelle bei der IGP vorgenommen.<br />

Für die Unternehmer, die aufgrund<br />

der Betragsgrenze von Euro 22.000,-- pro<br />

Jahr weiterhin steuerpflichtig sind, hat unser<br />

Fiskalverteter Dr. Tscheitschonig, Wirtschaftsberatungsgesellschaft<br />

mbH sich bereiterklärt,<br />

direkte Vereinbarungen zu treffen. Sie<br />

sollten aber durchaus versuchen, um Kosten<br />

zu sparen, dem Finanzamt Graz die Steuererklärung<br />

ankündigen, für den Fall, dass man<br />

Ihnen Bescheide auch direkt zustellt.<br />

17.1.3

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