Inhaltsverzeichnis WBO-Geschäftsbericht 2002
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17<br />
Österreich<br />
Seit dem 01. April <strong>2002</strong> wurde die österreichische<br />
Umsatzsteuer für die grenzüberschreitende<br />
Personenbeförderung geändert.<br />
1. Ausländische Busunternehmen, deren<br />
Inlandsumsätze Euro 22.000,-- nicht übersteigen,<br />
sind umsatzsteuerbefreit.<br />
2. Ausländische Busunternehmen, deren<br />
Inlandsumsätze Euro 22.000,-- übersteigen,<br />
werden ausnahmslos im Wege der Veranlagung<br />
besteuert. Die Besteuerung erfolgt<br />
dabei über das Finanzamt Graz. Der Steuersatz<br />
beträgt unverändert 10 % aus dem<br />
Umsatz und berechnet sich nach der Formel:<br />
Umsatz Netto x 10% .<br />
Die Umsatzsteuer ist nach dem auf das<br />
Inland entfallenden Teil des Beförderungsentgelts<br />
zu bemessen.<br />
Die Abführung der Umsatzsteuer erfolgt<br />
gemäß beiliegendem Schaubild.<br />
Beispiel:<br />
Reise von Deutschland nach Italien, über Österreich<br />
Gesamtkilometer: 1500 km (100%)<br />
Kilometer BRD: 600 km (40%)<br />
Kilometer Österreich: 400 km (27%)<br />
Kilometer Italien: 500 km (33%)<br />
Damit entfallen 40% des Umsatzes aus der<br />
Beförderungsleistung auf den Deutschen<br />
Streckenanteil, 27% auf den Österreichischen<br />
Streckenanteil und 33% auf den Italienischen<br />
Streckenanteil.<br />
Da in der Regel erst zum Jahresende abzusehen<br />
ist, welche Beträge in Österreich<br />
umgesetzt wurden, ist nur noch die Abgabe<br />
der Jahresmeldung erforderlich.<br />
Der Termin zur Abgabe der Jahressteuererklärung<br />
ist spätestens am 20. März des Folgejahres.<br />
Eine weitere Änderung ergab sich zum 01.<br />
Januar <strong>2002</strong> durch den Entfall, einen Fiskalvertreter<br />
zu bestellen. Ein Wegfall des Zustellungsbevollmächtigten<br />
in Österreich ist nach<br />
Angaben des Finanzamtes derzeit nicht möglich,<br />
da dies umfangreiche EDV-technische<br />
Umstellungen notwendig machen würde. Die<br />
Einführung der automationsunterstützten<br />
Postversendung ins Ausland wird sich nach<br />
135<br />
Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen<br />
in Wien noch verzögern. Hierzu ist anzumerken,<br />
daß seitens des Verbandes Baden-<br />
Württembergischer Omnibusunternehmer<br />
e.V. bereits vor geraumer Zeit interveniert<br />
wurde, um Österreich zu bewegen, auf die<br />
Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten<br />
zu verzichten.<br />
Das Bundesministerium für Finanzen in Wien<br />
hat mitgeteilt, dass diesem Vorschlag jedoch<br />
nicht entsprochen werden kann, da angeblich<br />
die Änderungen von Druckprogrammen beachtliche<br />
Ressourcenbelastungen darstellen<br />
würden. Der Verband geht davon aus, daß<br />
diese Angelegenheit in Österreich noch<br />
geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Es<br />
ist jedoch ganz klar festzuhalten, daß das<br />
Verlangen eines Zustellungsbevollmächtigten<br />
in Österreich - in einem Europa - nur Bürokratie<br />
erzeugt und unverständlich ist, denn die<br />
Angabe des Landeskennzeichens vor der<br />
Postleitzahl wird von jedem Bürger und Steuerzahler<br />
verlangt. Der Verband Baden Württembergischer<br />
Omnibusunternehmer möchte<br />
diesen Galopp der Bürokratie nicht unterstützen,<br />
dass Post ausserhalb nur über einen in<br />
Österreich ansässigen Bürger versandt werden<br />
kann.<br />
Resultierend aus der Änderung des Besteuerungsverfahrens<br />
für ausländische Busunternehmer,<br />
sind von den 327 Unternehmern, die<br />
seither die Dienstleistung wegen dem Fiskalvertreter<br />
in Anspruch genommen haben, nur<br />
noch 25 Unternehmer steuerpflichtig. Deshalb<br />
wird die IGP mit der Abgabe der<br />
Erklärung für das Jahr <strong>2002</strong> das Clearingverfahren<br />
aufgeben. Die Abwicklung der Jahressteuererklärung<br />
<strong>2002</strong> wird also noch, wie bisher,<br />
von der Clearingstelle bei der IGP vorgenommen.<br />
Für die Unternehmer, die aufgrund<br />
der Betragsgrenze von Euro 22.000,-- pro<br />
Jahr weiterhin steuerpflichtig sind, hat unser<br />
Fiskalverteter Dr. Tscheitschonig, Wirtschaftsberatungsgesellschaft<br />
mbH sich bereiterklärt,<br />
direkte Vereinbarungen zu treffen. Sie<br />
sollten aber durchaus versuchen, um Kosten<br />
zu sparen, dem Finanzamt Graz die Steuererklärung<br />
ankündigen, für den Fall, dass man<br />
Ihnen Bescheide auch direkt zustellt.<br />
17.1.3