Inhaltsverzeichnis WBO-Geschäftsbericht 2002
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5.4<br />
5.5<br />
Landverkehrsabkommen mit der Schweiz<br />
Zwischen der Europäischen Gemeinschaft<br />
und der Schweizer Eidgenossenschaft ist ein<br />
Abkommen über den Güter- und Personenverkehr<br />
auf Schiene und Straße mit Wirkung<br />
zum 01. Juni <strong>2002</strong> als Landverkehrsabkommen<br />
in Kraft getreten.<br />
Ziel dieses Abkommens ist es, einerseits den<br />
Zugang der Vertragsparteien zum Güter- und<br />
Personenverkehrsmarkt auf der Straße und<br />
der Schiene zu liberalisieren und andererseits<br />
soll es die Bedingungen für eine abgestimmte<br />
Verkehrspolitik festlegen.<br />
Maße und Gewichte im europäischen Kontext<br />
Insbesondere durch die massiven Kontrollen<br />
und Bestrafungen in Österreich, ist in den<br />
vergangenen Monaten das Thema Achslasten<br />
sowie das zulässige Fahrzeuggesamtgewicht<br />
bei Reisebussen erneut innerhalb der<br />
Busbranche heftig in die Diskussion gekommen.<br />
Bei Kontrollen waren zum Teil erhebliche<br />
Überladungen registriert und Busse an<br />
der Weiterfahrt gehindert worden. Aber selbst<br />
bei leichten Überschreitungen des zulässigen<br />
Gesamtgewichts wurde ebenfalls ein Teil der<br />
Reisegäste gezwungen auf österreichische<br />
Beförderungsunternehmer auszuweichen.<br />
Der <strong>WBO</strong> wurde darüber informiert, dass es<br />
bei den durchgeführten Kontrollen zu chaotischen<br />
und erheblichen Problemen gekommen<br />
ist. So war ein Mitgliedsunternehmen,<br />
mit einem 4-Sterne-Bus mit 46 Fahrgastplätzen<br />
und 2 Reiseleiterplätzen durch Österreich<br />
auf dem Weg nach Italien. An Bord<br />
waren 39 Fahrgäste, die als Geschäftsreisende<br />
wenig Gepäck dabei hatten. Der<br />
Bus kam in eine Verkehrskontrolle, bei der<br />
das zulässige Gesamtgewicht kontrolliert<br />
wurde. Bei der Kontrolle wurde festgestellt,<br />
dass der Reisebus mit 39 Fahrgästen ein<br />
Mehrgewicht von 720 kg hatte. Ein Teil der<br />
48<br />
Ab diesem Zeitpunkt gelten im grenzüberschreitenden<br />
Verkehr zwischen der Schweiz<br />
und der EU die gleichen Regelungen wie im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der<br />
Europäischen Gemeinschaft. Das heißt, dass<br />
zukünftig Leereinfahrten und Verkehre<br />
zwischen der EU und der Schweiz keiner<br />
Genehmigung mehr bedürfen. Lediglich<br />
Kabotageverkehre (Verkehre nur innerhalb<br />
der Schweiz) bleiben genehmigungspflichtig.<br />
Für Fahrten in die Schweiz sind zukünftig<br />
die EU-Gemeinschaftslizenz und das<br />
EU-Fahrtenblatt mitzuführen.<br />
Fahrgäste wurde darauf hin mit bereits bereitstehenden<br />
Taxen bis zum Brennersee gefahren<br />
und danach durften die Reisegäste wieder<br />
gemeinsam mit dem Reisebus weiterfahren.<br />
Zu den oben genannten Überladungen<br />
kommt es dadurch, dass sich allein in den<br />
vergangenen Jahren durch zusätzliche<br />
Sicherheits-, Umwelt- und Komforteinbauten<br />
wie neue Fahrgastsitze und stabilere Fahrgastzellen,<br />
Sicherheitsgurte, umweltfreundlichere<br />
Motoren wie Euro III, Klimaanlagen,<br />
Retarder, etc. die Leergewichte um 500 bis<br />
600 kg erhöht haben.<br />
Zugleich sind die gesetzlichen Bestimmungen<br />
unverändert geblieben. Bei der Ermittlung der<br />
zulässigen Beladung gehen die Behörden<br />
gesetzeskonform von einem durchschnittlichen<br />
Personengewicht von bisher 68 kg<br />
(künftig nach EU-Vorschrift 71 kg) pro Fahrgast<br />
aus sowie 100 kg. Gepäck je m³ Fahrzeugvolumen.<br />
In Kenntnis der Problematik haben die Hersteller<br />
ihrerseits bereits eine ganze Reihe<br />
Maßnahmen zur Gewichtsreduzierung und<br />
zur Verbesserung der Achslastverteilung