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Inhaltsverzeichnis WBO-Geschäftsbericht 2002

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5.4<br />

5.5<br />

Landverkehrsabkommen mit der Schweiz<br />

Zwischen der Europäischen Gemeinschaft<br />

und der Schweizer Eidgenossenschaft ist ein<br />

Abkommen über den Güter- und Personenverkehr<br />

auf Schiene und Straße mit Wirkung<br />

zum 01. Juni <strong>2002</strong> als Landverkehrsabkommen<br />

in Kraft getreten.<br />

Ziel dieses Abkommens ist es, einerseits den<br />

Zugang der Vertragsparteien zum Güter- und<br />

Personenverkehrsmarkt auf der Straße und<br />

der Schiene zu liberalisieren und andererseits<br />

soll es die Bedingungen für eine abgestimmte<br />

Verkehrspolitik festlegen.<br />

Maße und Gewichte im europäischen Kontext<br />

Insbesondere durch die massiven Kontrollen<br />

und Bestrafungen in Österreich, ist in den<br />

vergangenen Monaten das Thema Achslasten<br />

sowie das zulässige Fahrzeuggesamtgewicht<br />

bei Reisebussen erneut innerhalb der<br />

Busbranche heftig in die Diskussion gekommen.<br />

Bei Kontrollen waren zum Teil erhebliche<br />

Überladungen registriert und Busse an<br />

der Weiterfahrt gehindert worden. Aber selbst<br />

bei leichten Überschreitungen des zulässigen<br />

Gesamtgewichts wurde ebenfalls ein Teil der<br />

Reisegäste gezwungen auf österreichische<br />

Beförderungsunternehmer auszuweichen.<br />

Der <strong>WBO</strong> wurde darüber informiert, dass es<br />

bei den durchgeführten Kontrollen zu chaotischen<br />

und erheblichen Problemen gekommen<br />

ist. So war ein Mitgliedsunternehmen,<br />

mit einem 4-Sterne-Bus mit 46 Fahrgastplätzen<br />

und 2 Reiseleiterplätzen durch Österreich<br />

auf dem Weg nach Italien. An Bord<br />

waren 39 Fahrgäste, die als Geschäftsreisende<br />

wenig Gepäck dabei hatten. Der<br />

Bus kam in eine Verkehrskontrolle, bei der<br />

das zulässige Gesamtgewicht kontrolliert<br />

wurde. Bei der Kontrolle wurde festgestellt,<br />

dass der Reisebus mit 39 Fahrgästen ein<br />

Mehrgewicht von 720 kg hatte. Ein Teil der<br />

48<br />

Ab diesem Zeitpunkt gelten im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr zwischen der Schweiz<br />

und der EU die gleichen Regelungen wie im<br />

grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der<br />

Europäischen Gemeinschaft. Das heißt, dass<br />

zukünftig Leereinfahrten und Verkehre<br />

zwischen der EU und der Schweiz keiner<br />

Genehmigung mehr bedürfen. Lediglich<br />

Kabotageverkehre (Verkehre nur innerhalb<br />

der Schweiz) bleiben genehmigungspflichtig.<br />

Für Fahrten in die Schweiz sind zukünftig<br />

die EU-Gemeinschaftslizenz und das<br />

EU-Fahrtenblatt mitzuführen.<br />

Fahrgäste wurde darauf hin mit bereits bereitstehenden<br />

Taxen bis zum Brennersee gefahren<br />

und danach durften die Reisegäste wieder<br />

gemeinsam mit dem Reisebus weiterfahren.<br />

Zu den oben genannten Überladungen<br />

kommt es dadurch, dass sich allein in den<br />

vergangenen Jahren durch zusätzliche<br />

Sicherheits-, Umwelt- und Komforteinbauten<br />

wie neue Fahrgastsitze und stabilere Fahrgastzellen,<br />

Sicherheitsgurte, umweltfreundlichere<br />

Motoren wie Euro III, Klimaanlagen,<br />

Retarder, etc. die Leergewichte um 500 bis<br />

600 kg erhöht haben.<br />

Zugleich sind die gesetzlichen Bestimmungen<br />

unverändert geblieben. Bei der Ermittlung der<br />

zulässigen Beladung gehen die Behörden<br />

gesetzeskonform von einem durchschnittlichen<br />

Personengewicht von bisher 68 kg<br />

(künftig nach EU-Vorschrift 71 kg) pro Fahrgast<br />

aus sowie 100 kg. Gepäck je m³ Fahrzeugvolumen.<br />

In Kenntnis der Problematik haben die Hersteller<br />

ihrerseits bereits eine ganze Reihe<br />

Maßnahmen zur Gewichtsreduzierung und<br />

zur Verbesserung der Achslastverteilung

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