Inhaltsverzeichnis WBO-Geschäftsbericht 2002
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8.1<br />
8.2<br />
8<br />
Tempolimit in Ungarn<br />
Seit 1. Januar <strong>2002</strong> gilt für Busse auf ungarischen<br />
Autobahnen 100 km/h. Zuvor hatten<br />
zahlreiche Hinweise auf eine Anhebung der<br />
zulässigen Höchstgeschwindigkeit bereits<br />
zum 1. Mai 2001 für Verwirrung gesorgt.<br />
Hintergrund war, dass für alle anderen Fahrzeuge<br />
eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />
seit Inkrafttreten der ent-<br />
Gerade haben die Reiseveranstalter die<br />
Umsatzsteuerrichtlinie 2000 verdaut, da<br />
kommt schon wieder eine unausgegorene<br />
Regelung auf sie zu. Auch in diesem Fall trifft<br />
es die Branche besonders hart, da es nicht<br />
damit getan ist, die eigene Steuernummer wie<br />
in Handel- und Industrie auf Rechnungen und<br />
Gutschriften auszuweisen. Es zeigt sich<br />
wieder einmal, mit wie wenig Augenmass und<br />
Sachverstand immer mehr Bürokratie entsteht.<br />
Die so verursachten Kosten scheinen<br />
niemand zu interessieren.<br />
Die neue Regelung:<br />
Änderung rechtlicher<br />
Vorschriften und Rechtsprechung<br />
Ausweis der Steuernummer auf Rechnungen<br />
Aus Gründen des Umsatzsteuermissbrauchs<br />
ist zu Jahresbeginn das Umsatzsteuergesetz<br />
an vielen Stellen geändert worden. So gehört<br />
der Ausweis der Steuernummer auf jeder<br />
Rechnung ab 01. Juli <strong>2002</strong> zur Pflichtangabe.<br />
Hierbei handelt es sich bei der Neufassung<br />
des § 14 UStG um eine für Jeden verbindliche<br />
gesetzliche Vorschrift. Demnach ist der<br />
leistende Unternehmer verpflichtet, in seinen<br />
Rechnungen die ihm von seinem Finanzamt<br />
erteilte Steuernummer anzugeben. Die hier<br />
anzugebende Steuernummer meint nicht die<br />
Umsatzsteueridentifikationsnummer, die ein<br />
Unternehmer beim Bundesamt für Finanzen<br />
beantragen kann. Es handelt sich vielmehr<br />
um die persönliche Steuernummer, unter der<br />
sämtliche Steuererklärungen beim Beriebsstättenfinanzamt<br />
abgegeben werden.<br />
64<br />
sprechenden Verordnung am 1. Mai 2001<br />
erfolgte. Die Höchstgeschwindigkeit von<br />
100 km/h knüpft sich an die Erfüllung<br />
bestimmter technischer Voraussetzungen.<br />
Hier ist es von besonderer Relevanz, die<br />
Eignung des Fahrzeuges für Tempo 100<br />
durch einen Aufkleber "100" am Fahrzeug<br />
von außen gut sichtbar zu kennzeichnen.<br />
Die Angabe der Steuernummer in Rechnungen<br />
soll, so die Intention der Gesetzesänderung,<br />
der erleichterten und schnelleren<br />
Identifizierung des leistenden Unternehmens<br />
dienen. Dementsprechend müssen grundsätzlich<br />
alle Rechnungen mit der Steuernummer<br />
versehen werden und zwar unabhängig<br />
davon, ob Rechnungen an Geschäftspartner<br />
oder an Privatleute gestellt werden.<br />
Die vom Bundesministerium getroffene Regelung<br />
betrifft auch die als Kundenrechnungen<br />
erstellten Reisebestätigungen und vor allem<br />
Reisebüro-Ausgangsrechnungen. Gerade<br />
diese haben es aber wegen der direkt darauf<br />
ausgewiesenen Provisionsgutschrift in sich.<br />
Laut Abs. 5 muss nämlich auch bei Gutschriften<br />
die Steuernummer des Gutschriftempfängers,<br />
also der Agentur, auf der Gutschrift<br />
verzeichnet sein. Dies bedeutet, dass<br />
man sich von allen Agenturen die Steuernummer<br />
besorgen und diese in den Stammdaten<br />
verwalten müsste.<br />
Sanktionen bei Nichtangabe:<br />
Der Verzicht auf die Angabe der Steuernummer<br />
soll vorläufig sanktionslos bleiben<br />
und die Angabe der Steuernummer des<br />
leistenden Unternehmers in Rechnung oder<br />
Gutschrift soll offenbar keine Voraussetzung<br />
für den Vorsteuerabzug sein, dies ergibt sich<br />
jedenfalls aus der amtlichen Begründung des