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Inhaltsverzeichnis WBO-Geschäftsbericht 2002

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8.1<br />

8.2<br />

8<br />

Tempolimit in Ungarn<br />

Seit 1. Januar <strong>2002</strong> gilt für Busse auf ungarischen<br />

Autobahnen 100 km/h. Zuvor hatten<br />

zahlreiche Hinweise auf eine Anhebung der<br />

zulässigen Höchstgeschwindigkeit bereits<br />

zum 1. Mai 2001 für Verwirrung gesorgt.<br />

Hintergrund war, dass für alle anderen Fahrzeuge<br />

eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

seit Inkrafttreten der ent-<br />

Gerade haben die Reiseveranstalter die<br />

Umsatzsteuerrichtlinie 2000 verdaut, da<br />

kommt schon wieder eine unausgegorene<br />

Regelung auf sie zu. Auch in diesem Fall trifft<br />

es die Branche besonders hart, da es nicht<br />

damit getan ist, die eigene Steuernummer wie<br />

in Handel- und Industrie auf Rechnungen und<br />

Gutschriften auszuweisen. Es zeigt sich<br />

wieder einmal, mit wie wenig Augenmass und<br />

Sachverstand immer mehr Bürokratie entsteht.<br />

Die so verursachten Kosten scheinen<br />

niemand zu interessieren.<br />

Die neue Regelung:<br />

Änderung rechtlicher<br />

Vorschriften und Rechtsprechung<br />

Ausweis der Steuernummer auf Rechnungen<br />

Aus Gründen des Umsatzsteuermissbrauchs<br />

ist zu Jahresbeginn das Umsatzsteuergesetz<br />

an vielen Stellen geändert worden. So gehört<br />

der Ausweis der Steuernummer auf jeder<br />

Rechnung ab 01. Juli <strong>2002</strong> zur Pflichtangabe.<br />

Hierbei handelt es sich bei der Neufassung<br />

des § 14 UStG um eine für Jeden verbindliche<br />

gesetzliche Vorschrift. Demnach ist der<br />

leistende Unternehmer verpflichtet, in seinen<br />

Rechnungen die ihm von seinem Finanzamt<br />

erteilte Steuernummer anzugeben. Die hier<br />

anzugebende Steuernummer meint nicht die<br />

Umsatzsteueridentifikationsnummer, die ein<br />

Unternehmer beim Bundesamt für Finanzen<br />

beantragen kann. Es handelt sich vielmehr<br />

um die persönliche Steuernummer, unter der<br />

sämtliche Steuererklärungen beim Beriebsstättenfinanzamt<br />

abgegeben werden.<br />

64<br />

sprechenden Verordnung am 1. Mai 2001<br />

erfolgte. Die Höchstgeschwindigkeit von<br />

100 km/h knüpft sich an die Erfüllung<br />

bestimmter technischer Voraussetzungen.<br />

Hier ist es von besonderer Relevanz, die<br />

Eignung des Fahrzeuges für Tempo 100<br />

durch einen Aufkleber "100" am Fahrzeug<br />

von außen gut sichtbar zu kennzeichnen.<br />

Die Angabe der Steuernummer in Rechnungen<br />

soll, so die Intention der Gesetzesänderung,<br />

der erleichterten und schnelleren<br />

Identifizierung des leistenden Unternehmens<br />

dienen. Dementsprechend müssen grundsätzlich<br />

alle Rechnungen mit der Steuernummer<br />

versehen werden und zwar unabhängig<br />

davon, ob Rechnungen an Geschäftspartner<br />

oder an Privatleute gestellt werden.<br />

Die vom Bundesministerium getroffene Regelung<br />

betrifft auch die als Kundenrechnungen<br />

erstellten Reisebestätigungen und vor allem<br />

Reisebüro-Ausgangsrechnungen. Gerade<br />

diese haben es aber wegen der direkt darauf<br />

ausgewiesenen Provisionsgutschrift in sich.<br />

Laut Abs. 5 muss nämlich auch bei Gutschriften<br />

die Steuernummer des Gutschriftempfängers,<br />

also der Agentur, auf der Gutschrift<br />

verzeichnet sein. Dies bedeutet, dass<br />

man sich von allen Agenturen die Steuernummer<br />

besorgen und diese in den Stammdaten<br />

verwalten müsste.<br />

Sanktionen bei Nichtangabe:<br />

Der Verzicht auf die Angabe der Steuernummer<br />

soll vorläufig sanktionslos bleiben<br />

und die Angabe der Steuernummer des<br />

leistenden Unternehmers in Rechnung oder<br />

Gutschrift soll offenbar keine Voraussetzung<br />

für den Vorsteuerabzug sein, dies ergibt sich<br />

jedenfalls aus der amtlichen Begründung des

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