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diplomarbeit die ambulante nachsorge nierentransplantierter ...

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psychische und soziale Konsequenzen zu evaluieren genauso wie <strong>die</strong> Eignung des<br />

entsprechenden Organs für <strong>die</strong> potenzielle Organempfängerin bzw. den potenzi-<br />

ellen Organempfänger.<br />

• Die Bereitschaft zur Lebendspende kann nicht als alleinige Voraussetzung zur<br />

Organspende herangezogen werden. Medizinischen Kriterien sind ein zumindest<br />

ebenso großes Gewicht in der Abwägung der Sinnhaftigkeit einer etwaigen Le-<br />

bendspende beizumessen.<br />

• Die potenzielle Spenderin bzw. der potenzielle Spender sind zu informieren über<br />

– <strong>die</strong> durchzuführenden Untersuchungen,<br />

– <strong>die</strong> Ergebnisse der Untersuchungen,<br />

– <strong>die</strong> Risiken der Organentnahme und <strong>die</strong> möglichen gesundheitlichen und<br />

sozialen Konsequenzen,<br />

– das zu erwartende Ergebnis der Transplantation,<br />

– alternative Behandlungsformen, <strong>die</strong> der Empfängerin bzw. dem Empfänger<br />

zur Verfügung stehen und<br />

– über weitere spezifische spender- und empfängerbezogene Umstände, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Entscheidung zur Lebendspende beeinflussen können,<br />

• Die potenzielle Spenderin bzw. der potenzielle Spender müssen in der Lage sein,<br />

<strong>die</strong> ihm zur Verfügung gestellten Informationen zu verstehen.<br />

• Die Entscheidung zur Lebendspende muss freiwillig sein, wobei <strong>die</strong> Einwilligungs-<br />

erklärung frei, ernstlich, bestimmt und verständlich sowie frei von Irrtum erfolgen<br />

muss. Sie darf nicht durch List, Furcht oder Versprechen irgendwelcher Gegenleis-<br />

tungen veranlasst werden. Die Einwilligungserklärung der Organspenderin bzw.<br />

des Organspenders muss zudem ausdrücklich und in eigener Person - also höchst-<br />

persönlich - erteilt werden.<br />

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass<br />

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