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diplomarbeit die ambulante nachsorge nierentransplantierter ...

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– <strong>die</strong> potenzielle Spenderin bzw. der potenzielle Spender über <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

eines jederzeitigen Widerrufs ihrer/seiner Einwilligung in Kenntnis gesetzt<br />

wird, und<br />

– medizinische oder persönliche Gründe, von einer Spende abzusehen, vertrau-<br />

lich behandelt werden.<br />

• Bei der Durchführung der Transplantation wird im Hinblick auf <strong>die</strong> Vermei-<br />

dung von Interessenkonflikten empfohlen, dass Entnahme und Transplantation<br />

von zwei unabhängigen chirurgischen Teams durchgeführt werden.<br />

• Nach erfolgter Lebendspende ist das Transplantationszentrum zuständig für<br />

– <strong>die</strong> Beaufsichtigung des postoperativen Genesungsprozesses bis zur Gene-<br />

sung der Spenderin bzw. des Spenders,<br />

– <strong>die</strong> Bereitstellung langfristiger Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkei-<br />

ten, <strong>die</strong> im Zusammenhang mit der Lebendspende erforderlich werden, sowie<br />

– <strong>die</strong> Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Gesundheitswesens<br />

zur Sicherstellung der optimalen Versorgung bzw. gesundheitlichen Über-<br />

wachung der Lebendspenderin bzw. des Lebendspenders.<br />

• Analog zur Organspende von Verstorbenen (gem. § 62a (4) KAKuG) und zur in-<br />

ternationalen Praxis dürfen Organe auch bei der Lebendspende nicht Gegenstand<br />

von Rechtsgeschäften sein.<br />

• Es soll ein internationales Register zur Lebendspende eingerichtet werden. Da-<br />

durch sollen zukünftig langfristige Auswirkungen für <strong>die</strong> Spenderin bzw. den<br />

Spender nach der Organentnahme dokumentiert werden, um Kenntnis über et-<br />

waig gesteigerte Gesundheitsrisiken für Lebendspenderinnen bzw. Lebendspender<br />

zu erlangen.<br />

• Pro Transplantationszentrum wird <strong>die</strong> Einrichtung eines sogenannten Spenderan-<br />

waltes für potenzielle Lebendspenderinnen bzw. Lebendspender vorgeschlagen.<br />

Ein solcher Spenderanwalt soll unbürokratisch <strong>die</strong> Freiheit der Entscheidung der<br />

potenziellen Lebendspenderin bzw. des potenziellen Lebendspenders überprüfen.<br />

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