Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag
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<strong>Koalitionsvertrag</strong> zwischen CDU, CSU und FDP<br />
In der Informationsgesellschaft liegen große Chancen auch für die öffentliche<br />
Verwaltung. Wir werden daher E-Government weiter fördern und dazu wo und soweit<br />
notwendig, rechtliche Regelungen anpassen (E-Government-Gesetz). Besonderes<br />
Augenmerk werden wir dabei auf die Schaffung der Voraussetzungen<br />
für sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgen sowie Unternehmen<br />
mit der Verwaltung legen.<br />
Die in der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten<br />
mit Behörden sehen wir als große Chance für einen Modernisierungsschub<br />
in der Verwaltung an. Wir werden so schnell als möglich die Voraussetzungen<br />
im Verwaltungsverfahrensrecht schaffen, um rechtsverbindliche<br />
elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten.<br />
Dabei setzen wir mit Blick auf eine verbesserte Akzeptanz bei den Bürgerinnen<br />
und Bürgern auf die anwenderfreundliche Weiterentwicklung am Markt entwickelter<br />
sicherer elektronischer Kommunikation und Identifikation in neuen Medien. Dabei<br />
kann der freiwillige Identitätsnachweis mit dem elektronischen Personalausweis<br />
eine Möglichkeit darstellen.<br />
Wir werden ein De-Mail-Gesetz verabschieden und dabei die Erfahrungen aus<br />
dem Pilotprojekt und die Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten des Bundes<br />
und der Länder berücksichtigen. Hierdurch wollen wir den Unternehmen die<br />
Möglichkeit geben, Geschäftsprozesse elektronisch abzuwickeln.<br />
Bei eGovernment-Projekten sind Datenschutz und Datensparsamkeit wichtige Bestandteile<br />
jedes Vorhabens.<br />
Die Informationstechnik des Bundes bedarf der Konzentration, Standardisierung<br />
und Effizienzsteigerung sowie Bündelung vorhandener Ressourcen. Wir werden<br />
hierzu den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik stärken. Wir<br />
prüfen, wie die IT des Bundes sich zukünftig an offenen Standards orientieren und<br />
dabei auch Open-Source-Lösungen berücksichtigen kann.<br />
Wir werden uns für eine Stärkung der IT-Sicherheit im öffentlichen und nichtöffentlichen<br />
Bereich einsetzen, um vor allem kritische IT-Systeme vor Angriffen zu<br />
schützen. Hierzu wollen wir insbesondere durch Aufklärung und Sensibilisierung<br />
der Öffentlichkeit die Menschen zu mehr Selbstschutz und die Nutzung sicherer<br />
IT-Produkte anzuregen. Da Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />
werden wir mit dieser Zielrichtung stärken.<br />
Die Risiken der Digitalisierung, die es ermöglicht, quasi auf Knopfdruck Daten zusammenzuführen<br />
und durch die Auswertung digitaler Spuren umfassende Persönlichkeitsprofile<br />
zu bilden, dürfen nicht durch staatliches Handeln verstärkt werden.<br />
Wir werden daher das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf die<br />
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme<br />
bei der gesetzlichen Ausgestaltung der IT beachten. Wir lehnen eine generelle<br />
Überwachung des Internetdatenverkehrs ab.<br />
Eine vertrauenswürdige, leistungsfähige und sichere Informations- und Kommunikationstechnik<br />
ist für unser Hochtechnologieland und den Wirtschaftsstandort<br />
Deutschland unverzichtbar. Wir werden die IT gegen innere und äußere Gefahren<br />
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