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Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag

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<strong>Koalitionsvertrag</strong> zwischen CDU, CSU und FDP<br />

In der Informationsgesellschaft liegen große Chancen auch für die öffentliche<br />

Verwaltung. Wir werden daher E-Government weiter fördern und dazu wo und soweit<br />

notwendig, rechtliche Regelungen anpassen (E-Government-Gesetz). Besonderes<br />

Augenmerk werden wir dabei auf die Schaffung der Voraussetzungen<br />

für sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgen sowie Unternehmen<br />

mit der Verwaltung legen.<br />

Die in der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten<br />

mit Behörden sehen wir als große Chance für einen Modernisierungsschub<br />

in der Verwaltung an. Wir werden so schnell als möglich die Voraussetzungen<br />

im Verwaltungsverfahrensrecht schaffen, um rechtsverbindliche<br />

elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten.<br />

Dabei setzen wir mit Blick auf eine verbesserte Akzeptanz bei den Bürgerinnen<br />

und Bürgern auf die anwenderfreundliche Weiterentwicklung am Markt entwickelter<br />

sicherer elektronischer Kommunikation und Identifikation in neuen Medien. Dabei<br />

kann der freiwillige Identitätsnachweis mit dem elektronischen Personalausweis<br />

eine Möglichkeit darstellen.<br />

Wir werden ein De-Mail-Gesetz verabschieden und dabei die Erfahrungen aus<br />

dem Pilotprojekt und die Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten des Bundes<br />

und der Länder berücksichtigen. Hierdurch wollen wir den Unternehmen die<br />

Möglichkeit geben, Geschäftsprozesse elektronisch abzuwickeln.<br />

Bei eGovernment-Projekten sind Datenschutz und Datensparsamkeit wichtige Bestandteile<br />

jedes Vorhabens.<br />

Die Informationstechnik des Bundes bedarf der Konzentration, Standardisierung<br />

und Effizienzsteigerung sowie Bündelung vorhandener Ressourcen. Wir werden<br />

hierzu den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik stärken. Wir<br />

prüfen, wie die IT des Bundes sich zukünftig an offenen Standards orientieren und<br />

dabei auch Open-Source-Lösungen berücksichtigen kann.<br />

Wir werden uns für eine Stärkung der IT-Sicherheit im öffentlichen und nichtöffentlichen<br />

Bereich einsetzen, um vor allem kritische IT-Systeme vor Angriffen zu<br />

schützen. Hierzu wollen wir insbesondere durch Aufklärung und Sensibilisierung<br />

der Öffentlichkeit die Menschen zu mehr Selbstschutz und die Nutzung sicherer<br />

IT-Produkte anzuregen. Da Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />

werden wir mit dieser Zielrichtung stärken.<br />

Die Risiken der Digitalisierung, die es ermöglicht, quasi auf Knopfdruck Daten zusammenzuführen<br />

und durch die Auswertung digitaler Spuren umfassende Persönlichkeitsprofile<br />

zu bilden, dürfen nicht durch staatliches Handeln verstärkt werden.<br />

Wir werden daher das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf die<br />

Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme<br />

bei der gesetzlichen Ausgestaltung der IT beachten. Wir lehnen eine generelle<br />

Überwachung des Internetdatenverkehrs ab.<br />

Eine vertrauenswürdige, leistungsfähige und sichere Informations- und Kommunikationstechnik<br />

ist für unser Hochtechnologieland und den Wirtschaftsstandort<br />

Deutschland unverzichtbar. Wir werden die IT gegen innere und äußere Gefahren<br />

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