Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag
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<strong>Koalitionsvertrag</strong> zwischen CDU, CSU und FDP<br />
die allen Ländern eine faire Chance geben, die Integration der Entwicklungsländer<br />
in die Weltwirtschaft fördern und zur nachhaltigen Rohstoffversorgung beitragen.<br />
Der Königsweg für die weitere Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen<br />
liegt im multilateralen Ansatz der WTO. Ein zügiger und ehrgeiziger<br />
Abschluss der Doha-Welthandelsrunde hat absoluten Vorrang. Gerade dem deutschen<br />
Mittelstand, der traditionell auf den Auslandsmärkten besonders aktiv ist,<br />
erleichtern wir so die Teilhabe am Welthandel. Die WTO-Regeln müssen weiter<br />
ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine Effektivierung des<br />
Streitschlichtungsmechanismus unter Beteiligung des WTO-Generalsekretärs anzustreben.<br />
Ergänzend hierzu setzen wir uns für bilaterale Freihandelsabkommen mit den dynamischen<br />
Ländern und Regionen ein, die als sog. WTO-plus-Abkommen insbesondere<br />
auch den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse und die Einbeziehung<br />
weiterer handelsbezogener Themen wie Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen<br />
zum Ziel haben und die – WTO-konform – als Wegbereiter möglicher<br />
späterer Erweiterungen des Welthandelssystems ausgestaltet werden.<br />
Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit müssen besser aufeinander<br />
aufbauen und optimal ineinander greifen. Entwicklungspolitische Entscheidungen<br />
müssen die Interessen der deutschen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes,<br />
angemessen berücksichtigen. Bei Auftragsvergabe sollen die Auslandshandelskammern<br />
über die Aufträge der Entwicklungsorganisationen rechtzeitig informiert<br />
werden.<br />
Deutschland ist auf Investitionen aus dem Ausland angewiesen. Investoren aus<br />
aller Welt sind uns sehr willkommen. Darum werden wir unser Investitionsmarketing<br />
verstärken. Die zuletzt geschaffene Änderung des AWG wird nur im Ausnahmefall<br />
angewandt und insgesamt nach einem Jahr im Hinblick auf seine Wirkung<br />
überprüft.<br />
Die Entscheidungsverfahren für die Garantien für Exportkredite, Investitionen und<br />
ungebundene Finanzkredite werden beschleunigt und vorrangig an der Sicherung<br />
des Standortes Deutschland und der Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung<br />
im Inland ausgerichtet. Einzelentscheidungen und Deckungspolitik werden an den<br />
international vereinbarten Regeln und Leitlinien ausgerichtet. Diese werden zur<br />
Sicherung fairer Bedingungen im internationalen Wettbewerb weiterentwickelt. Für<br />
den Umweltbereich sind die OECD-Umweltleitlinien alleiniger Maßstab bei der<br />
Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien.<br />
Das Außenwirtschaftsrecht (Außenwirtschaftsgesetz [AWG] und Außenwirtschaftsverordnung<br />
[AWV]) wird entschlackt und übersichtlicher ausgestaltet. Es<br />
werden Vorschriften gestrichen, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen<br />
Konkurrenten benachteiligen. Bei der Anwendung des Außenwirtschaftsrechts<br />
muss der internationalen Wettbewerbssituation der deutschen Wirtschaft<br />
mehr als bisher Rechnung getragen werden. Es wird hier ein „level-playing-field“<br />
geschaffen.<br />
Es bleibt bei der verantwortungsbewussten Genehmigungspolitik für die Ausfuhr<br />
von Rüstungsgütern. Um faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Wirtschaft<br />
zu gewährleisten, wird eine Harmonisierung mit der Genehmigungspolitik<br />
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