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Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag

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<strong>Koalitionsvertrag</strong> zwischen CDU, CSU und FDP<br />

die allen Ländern eine faire Chance geben, die Integration der Entwicklungsländer<br />

in die Weltwirtschaft fördern und zur nachhaltigen Rohstoffversorgung beitragen.<br />

Der Königsweg für die weitere Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen<br />

liegt im multilateralen Ansatz der WTO. Ein zügiger und ehrgeiziger<br />

Abschluss der Doha-Welthandelsrunde hat absoluten Vorrang. Gerade dem deutschen<br />

Mittelstand, der traditionell auf den Auslandsmärkten besonders aktiv ist,<br />

erleichtern wir so die Teilhabe am Welthandel. Die WTO-Regeln müssen weiter<br />

ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine Effektivierung des<br />

Streitschlichtungsmechanismus unter Beteiligung des WTO-Generalsekretärs anzustreben.<br />

Ergänzend hierzu setzen wir uns für bilaterale Freihandelsabkommen mit den dynamischen<br />

Ländern und Regionen ein, die als sog. WTO-plus-Abkommen insbesondere<br />

auch den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse und die Einbeziehung<br />

weiterer handelsbezogener Themen wie Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen<br />

zum Ziel haben und die – WTO-konform – als Wegbereiter möglicher<br />

späterer Erweiterungen des Welthandelssystems ausgestaltet werden.<br />

Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit müssen besser aufeinander<br />

aufbauen und optimal ineinander greifen. Entwicklungspolitische Entscheidungen<br />

müssen die Interessen der deutschen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes,<br />

angemessen berücksichtigen. Bei Auftragsvergabe sollen die Auslandshandelskammern<br />

über die Aufträge der Entwicklungsorganisationen rechtzeitig informiert<br />

werden.<br />

Deutschland ist auf Investitionen aus dem Ausland angewiesen. Investoren aus<br />

aller Welt sind uns sehr willkommen. Darum werden wir unser Investitionsmarketing<br />

verstärken. Die zuletzt geschaffene Änderung des AWG wird nur im Ausnahmefall<br />

angewandt und insgesamt nach einem Jahr im Hinblick auf seine Wirkung<br />

überprüft.<br />

Die Entscheidungsverfahren für die Garantien für Exportkredite, Investitionen und<br />

ungebundene Finanzkredite werden beschleunigt und vorrangig an der Sicherung<br />

des Standortes Deutschland und der Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung<br />

im Inland ausgerichtet. Einzelentscheidungen und Deckungspolitik werden an den<br />

international vereinbarten Regeln und Leitlinien ausgerichtet. Diese werden zur<br />

Sicherung fairer Bedingungen im internationalen Wettbewerb weiterentwickelt. Für<br />

den Umweltbereich sind die OECD-Umweltleitlinien alleiniger Maßstab bei der<br />

Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien.<br />

Das Außenwirtschaftsrecht (Außenwirtschaftsgesetz [AWG] und Außenwirtschaftsverordnung<br />

[AWV]) wird entschlackt und übersichtlicher ausgestaltet. Es<br />

werden Vorschriften gestrichen, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen<br />

Konkurrenten benachteiligen. Bei der Anwendung des Außenwirtschaftsrechts<br />

muss der internationalen Wettbewerbssituation der deutschen Wirtschaft<br />

mehr als bisher Rechnung getragen werden. Es wird hier ein „level-playing-field“<br />

geschaffen.<br />

Es bleibt bei der verantwortungsbewussten Genehmigungspolitik für die Ausfuhr<br />

von Rüstungsgütern. Um faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Wirtschaft<br />

zu gewährleisten, wird eine Harmonisierung mit der Genehmigungspolitik<br />

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