Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag
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SWIFT-Abkommen<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> zwischen CDU, CSU und FDP<br />
Bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen werden wir uns für ein hohes Datenschutzniveau<br />
(strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen<br />
bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen.<br />
Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die<br />
Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund<br />
einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt. Die Menge der zu<br />
übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Das Abkommen ist unter Ratifizierungsvorbehalt<br />
zu stellen.<br />
4. Rechtspolitik<br />
Verstärkter Schutz von Berufsgeheimnisträgern<br />
In § 160a StPO gibt es derzeit eine Differenzierung nach verschiedenen Berufsgeheimnisträgern.<br />
Diese beseitigen wir im Bereich der Anwälte, die wir als einheitliches<br />
Organ der Rechtspflege betrachten. Im Übrigen werden wir gemeinsam prüfen,<br />
ob die Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz<br />
des § 160a Absatz 1 StPO angezeigt und im Hinblick auf die Durchsetzung des<br />
Strafverfolgungsanspruches des Staates vertretbar ist.<br />
Kronzeugenregelung<br />
Wir wollen die Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch so ausgestalten, dass die<br />
Möglichkeit der Strafmilderung nur dann eröffnet werden kann, wenn die Offenbarung<br />
des Täters im Zusammenhang mit seiner eigenen Straftat steht.<br />
Sicherungsverwahrung<br />
Wir wollen eine Harmonisierung der gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen<br />
der Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch, die rechtsstaatlich und europarechtskonform<br />
ist. Dabei wollen wir Schutzlücken im geltenden Recht, wie sie bei<br />
Strafverfahren in jüngster Zeit aufgetreten sind, schließen. Bei der gesetzlichen<br />
Regelung werden wir darauf achten, dass die Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung<br />
des notwendigen Schutzes der Bevölkerung ihren Ausnahmecharakter<br />
behält und auf schwerste Fälle beschränkt bleibt.<br />
Pressefreiheit<br />
Wir stärken die Pressefreiheit. Dazu werden wir insbesondere im Strafgesetzbuch<br />
sicherstellen, dass sich Journalisten künftig nicht mehr der Beihilfe zur Verletzung<br />
eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie ihnen vertraulich zugeleitetes<br />
Material veröffentlichen. Darüber hinaus stärken wir den Beschlagnahmeschutz<br />
für Journalisten. Künftig wird eine Beschlagnahme nur noch bei einem<br />
dringenden Tatverdacht gegen den Journalisten möglich sein.<br />
Bekämpfung von Menschenhandels und Zwangsverheiratung<br />
Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel<br />
und Zwangsverheiratung verbessern. Zwangsverheiratung ist eine Verletzung un-<br />
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