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Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag

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SWIFT-Abkommen<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> zwischen CDU, CSU und FDP<br />

Bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen werden wir uns für ein hohes Datenschutzniveau<br />

(strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen<br />

bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen.<br />

Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die<br />

Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund<br />

einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt. Die Menge der zu<br />

übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Das Abkommen ist unter Ratifizierungsvorbehalt<br />

zu stellen.<br />

4. Rechtspolitik<br />

Verstärkter Schutz von Berufsgeheimnisträgern<br />

In § 160a StPO gibt es derzeit eine Differenzierung nach verschiedenen Berufsgeheimnisträgern.<br />

Diese beseitigen wir im Bereich der Anwälte, die wir als einheitliches<br />

Organ der Rechtspflege betrachten. Im Übrigen werden wir gemeinsam prüfen,<br />

ob die Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz<br />

des § 160a Absatz 1 StPO angezeigt und im Hinblick auf die Durchsetzung des<br />

Strafverfolgungsanspruches des Staates vertretbar ist.<br />

Kronzeugenregelung<br />

Wir wollen die Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch so ausgestalten, dass die<br />

Möglichkeit der Strafmilderung nur dann eröffnet werden kann, wenn die Offenbarung<br />

des Täters im Zusammenhang mit seiner eigenen Straftat steht.<br />

Sicherungsverwahrung<br />

Wir wollen eine Harmonisierung der gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen<br />

der Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch, die rechtsstaatlich und europarechtskonform<br />

ist. Dabei wollen wir Schutzlücken im geltenden Recht, wie sie bei<br />

Strafverfahren in jüngster Zeit aufgetreten sind, schließen. Bei der gesetzlichen<br />

Regelung werden wir darauf achten, dass die Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung<br />

des notwendigen Schutzes der Bevölkerung ihren Ausnahmecharakter<br />

behält und auf schwerste Fälle beschränkt bleibt.<br />

Pressefreiheit<br />

Wir stärken die Pressefreiheit. Dazu werden wir insbesondere im Strafgesetzbuch<br />

sicherstellen, dass sich Journalisten künftig nicht mehr der Beihilfe zur Verletzung<br />

eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie ihnen vertraulich zugeleitetes<br />

Material veröffentlichen. Darüber hinaus stärken wir den Beschlagnahmeschutz<br />

für Journalisten. Künftig wird eine Beschlagnahme nur noch bei einem<br />

dringenden Tatverdacht gegen den Journalisten möglich sein.<br />

Bekämpfung von Menschenhandels und Zwangsverheiratung<br />

Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel<br />

und Zwangsverheiratung verbessern. Zwangsverheiratung ist eine Verletzung un-<br />

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