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Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag

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<strong>Koalitionsvertrag</strong> zwischen CDU, CSU und FDP<br />

Arbeitnehmer sind abzubauen. Der Zugang von ausländischen Hochqualifizierten<br />

und Fachkräften zum deutschen Arbeitsmarkt muss systematisch an den Bedürfnissen<br />

des deutschen Arbeitsmarkts ausgerichtet und nach zusammenhängenden,<br />

klaren, transparenten und gewichteten Kriterien wie beispielsweise Bedarf,<br />

Qualifizierung und Integrationsfähigkeiten gestaltet werden. Darüber hinaus werden<br />

wir Regelungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Arbeitsplatzannahme<br />

für Studenten mit deutschem Hochschulabschluss, für Künstler und Sportler<br />

sowie für Saisonarbeitskräfte überprüfen und Vereinfachungen anstreben. Die<br />

Regelungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften werden auch im Interesse<br />

der Sonderkulturbetriebe vereinfacht.<br />

3.2 Verantwortung für das Unternehmen, Partnerschaft im Betrieb<br />

Wir setzen uns für eine faire Verantwortungskultur in Unternehmen ein. Unternehmer,<br />

Vorstände und Aufsichtsräte stehen in voller Verantwortung zu einer Gesellschaft,<br />

die ihnen Entfaltungsmöglichkeiten und Eigentumsschutz garantiert.<br />

Freies Unternehmertum umschließt dabei Gewinnchancen – aber ebenso Risikohaftung<br />

für Fehlentscheidungen oder nicht vorhergesehene Entwicklung.<br />

Das gilt für Eigentümer, im Prinzip aber auch für Vorstände und Aufsichtsräte.<br />

Deshalb sind die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung weiter<br />

zu entwickeln.<br />

Fehlanreize bei Unternehmen, insbesondere bei Finanzinstituten, müssen beseitigt<br />

werden. Die Vergütungssysteme müssen sich stärker als bisher am langfristigen<br />

Erfolg ihres Unternehmens orientieren. Zu den wichtigen Instrumenten zur<br />

Bewahrung und Stärkung der Finanzmarktstabilität gehören solche Vergütungsstrukturen<br />

für Finanzinstitute, die bei schlechter Geschäftsentwicklung auch Gehaltabzüge<br />

(Malus-Regelungen) enthalten.<br />

Wir werden die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung erweitern. Dabei<br />

gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Die Beschäftigten sollen auch durch<br />

Entgeltumwandlung Anteile an ihren Unternehmen steuerbegünstigt erwerben<br />

können. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollten unternehmerische Mitverantwortung<br />

einschließen.<br />

Wir unterstützen die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. Wir werden das<br />

Mitspracherecht der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte von<br />

Vorstandsvergütungen stärken. Wir wollen eine Mindestwartefrist von zwei Jahren<br />

für ehemalige Vorstandsvorsitzende beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden<br />

desselben börsennotierten Unternehmens – dabei sind allerdings die Besonderheiten<br />

von Familienunternehmen zu berücksichtigen.<br />

Entsprechend den Grundsätzen der Unternehmensführung (Corporate Governance<br />

Codex) werden wir in Gespräche über die Größe von Aufsichtsräten eintreten.<br />

Darüber hinaus soll neben Aufsichtsräten und Vorständen auch ein Ehrenkodex<br />

für Betriebsräte entwickelt werden (z. B. mit einem Recht der Betriebsversammlung<br />

auf Offenlegung der gezahlten Aufwendungen an Betriebsratsmitglieder).<br />

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