Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag
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<strong>Koalitionsvertrag</strong> zwischen CDU, CSU und FDP<br />
Arbeitnehmer sind abzubauen. Der Zugang von ausländischen Hochqualifizierten<br />
und Fachkräften zum deutschen Arbeitsmarkt muss systematisch an den Bedürfnissen<br />
des deutschen Arbeitsmarkts ausgerichtet und nach zusammenhängenden,<br />
klaren, transparenten und gewichteten Kriterien wie beispielsweise Bedarf,<br />
Qualifizierung und Integrationsfähigkeiten gestaltet werden. Darüber hinaus werden<br />
wir Regelungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Arbeitsplatzannahme<br />
für Studenten mit deutschem Hochschulabschluss, für Künstler und Sportler<br />
sowie für Saisonarbeitskräfte überprüfen und Vereinfachungen anstreben. Die<br />
Regelungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften werden auch im Interesse<br />
der Sonderkulturbetriebe vereinfacht.<br />
3.2 Verantwortung für das Unternehmen, Partnerschaft im Betrieb<br />
Wir setzen uns für eine faire Verantwortungskultur in Unternehmen ein. Unternehmer,<br />
Vorstände und Aufsichtsräte stehen in voller Verantwortung zu einer Gesellschaft,<br />
die ihnen Entfaltungsmöglichkeiten und Eigentumsschutz garantiert.<br />
Freies Unternehmertum umschließt dabei Gewinnchancen – aber ebenso Risikohaftung<br />
für Fehlentscheidungen oder nicht vorhergesehene Entwicklung.<br />
Das gilt für Eigentümer, im Prinzip aber auch für Vorstände und Aufsichtsräte.<br />
Deshalb sind die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung weiter<br />
zu entwickeln.<br />
Fehlanreize bei Unternehmen, insbesondere bei Finanzinstituten, müssen beseitigt<br />
werden. Die Vergütungssysteme müssen sich stärker als bisher am langfristigen<br />
Erfolg ihres Unternehmens orientieren. Zu den wichtigen Instrumenten zur<br />
Bewahrung und Stärkung der Finanzmarktstabilität gehören solche Vergütungsstrukturen<br />
für Finanzinstitute, die bei schlechter Geschäftsentwicklung auch Gehaltabzüge<br />
(Malus-Regelungen) enthalten.<br />
Wir werden die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung erweitern. Dabei<br />
gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Die Beschäftigten sollen auch durch<br />
Entgeltumwandlung Anteile an ihren Unternehmen steuerbegünstigt erwerben<br />
können. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollten unternehmerische Mitverantwortung<br />
einschließen.<br />
Wir unterstützen die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. Wir werden das<br />
Mitspracherecht der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte von<br />
Vorstandsvergütungen stärken. Wir wollen eine Mindestwartefrist von zwei Jahren<br />
für ehemalige Vorstandsvorsitzende beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden<br />
desselben börsennotierten Unternehmens – dabei sind allerdings die Besonderheiten<br />
von Familienunternehmen zu berücksichtigen.<br />
Entsprechend den Grundsätzen der Unternehmensführung (Corporate Governance<br />
Codex) werden wir in Gespräche über die Größe von Aufsichtsräten eintreten.<br />
Darüber hinaus soll neben Aufsichtsräten und Vorständen auch ein Ehrenkodex<br />
für Betriebsräte entwickelt werden (z. B. mit einem Recht der Betriebsversammlung<br />
auf Offenlegung der gezahlten Aufwendungen an Betriebsratsmitglieder).<br />
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