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Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag

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<strong>Koalitionsvertrag</strong> zwischen CDU, CSU und FDP<br />

Der wesentliche Teil der zusätzlich generierten Gewinne aus der Laufzeitverlängerung<br />

der Kernenergie soll von der öffentlichen Hand vereinnahmt werden. Mit diesen<br />

Einnahmen wollen wir auch eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung<br />

und -nutzung, z. B. die Erforschung von Speichertechnologien für erneuerbare<br />

Energien, oder stärkere Energieeffizienz fördern. Unabhängig davon<br />

streben wir eine angemessene Beteiligung der Betreiber an den Sanierungskosten<br />

für die Schachtanlage Asse II an.<br />

Alle Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Emissionszertifikaten stehen dem <strong>Gesamt</strong>haushalt<br />

zur Verfügung. Bei der Erlösverwendung sind die steuerlichen Mindereinnahmen<br />

aufgrund des Betriebsausgabenabzugs über alle Ebenen und die<br />

laufenden, aus den CO2-Erlösen finanzierten Klimaschutzmaßnahmen in Rechnung<br />

zu stellen. Ab 2013 sind zusätzlich die angekündigten Kompensationszahlungen<br />

für indirekte Preiseffekte des Emissionshandels sowie in Aussicht gestellte<br />

Maßnahmen für den Bau effizienter fossiler Kraftwerke zu berücksichtigen.<br />

Die Finanzagentur Deutschland soll unter Berücksichtigung der haushalterischen<br />

Belange des Bundes so wenig wie möglich mit Kreditinstituten in Wettbewerb treten.<br />

3. Arbeitschancen für alle<br />

3.1 Arbeitsmarkt<br />

Tarifautonomie/gesetzlicher Mindestlohn<br />

CDU, CSU und FDP bekennen sich zur Tarifautonomie. Sie ist ein hohes Gut, gehört<br />

unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft und hat<br />

Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn<br />

lehnen wir ab.<br />

Daher wollen wir den Tarifausschuss stärken, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

gemeinsam in der Pflicht zur Lohnfindung sind. Allgemeinverbindlicherklärungen<br />

von Tarifverträgen auf dem Verordnungswege werden einvernehmlich im Kabinett<br />

geregelt. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich eine Mehrheit im Tarifausschuss.<br />

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis Oktober<br />

2011 evaluiert. Dabei kommt es uns darauf an, diese daraufhin zu überprüfen, ob<br />

sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.<br />

Zugleich gilt es zu prüfen, ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer<br />

als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten.<br />

Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung<br />

dienen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Bestand haben oder aufgehoben<br />

werden sollten. Die anhängigen Bundesgerichtsverfahren im Zusammenhang mit<br />

dem Postmindestlohn werden abgewartet.<br />

Die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne soll gesetzlich festgeschrieben<br />

werden, um Lohndumping zu verhindern. Damit werden wir auch wirksam gegen<br />

soziale Verwerfungen in einzelnen Branchen vorgehen.<br />

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