Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag
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<strong>Koalitionsvertrag</strong> zwischen CDU, CSU und FDP<br />
Der wesentliche Teil der zusätzlich generierten Gewinne aus der Laufzeitverlängerung<br />
der Kernenergie soll von der öffentlichen Hand vereinnahmt werden. Mit diesen<br />
Einnahmen wollen wir auch eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung<br />
und -nutzung, z. B. die Erforschung von Speichertechnologien für erneuerbare<br />
Energien, oder stärkere Energieeffizienz fördern. Unabhängig davon<br />
streben wir eine angemessene Beteiligung der Betreiber an den Sanierungskosten<br />
für die Schachtanlage Asse II an.<br />
Alle Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Emissionszertifikaten stehen dem <strong>Gesamt</strong>haushalt<br />
zur Verfügung. Bei der Erlösverwendung sind die steuerlichen Mindereinnahmen<br />
aufgrund des Betriebsausgabenabzugs über alle Ebenen und die<br />
laufenden, aus den CO2-Erlösen finanzierten Klimaschutzmaßnahmen in Rechnung<br />
zu stellen. Ab 2013 sind zusätzlich die angekündigten Kompensationszahlungen<br />
für indirekte Preiseffekte des Emissionshandels sowie in Aussicht gestellte<br />
Maßnahmen für den Bau effizienter fossiler Kraftwerke zu berücksichtigen.<br />
Die Finanzagentur Deutschland soll unter Berücksichtigung der haushalterischen<br />
Belange des Bundes so wenig wie möglich mit Kreditinstituten in Wettbewerb treten.<br />
3. Arbeitschancen für alle<br />
3.1 Arbeitsmarkt<br />
Tarifautonomie/gesetzlicher Mindestlohn<br />
CDU, CSU und FDP bekennen sich zur Tarifautonomie. Sie ist ein hohes Gut, gehört<br />
unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft und hat<br />
Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn<br />
lehnen wir ab.<br />
Daher wollen wir den Tarifausschuss stärken, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
gemeinsam in der Pflicht zur Lohnfindung sind. Allgemeinverbindlicherklärungen<br />
von Tarifverträgen auf dem Verordnungswege werden einvernehmlich im Kabinett<br />
geregelt. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich eine Mehrheit im Tarifausschuss.<br />
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis Oktober<br />
2011 evaluiert. Dabei kommt es uns darauf an, diese daraufhin zu überprüfen, ob<br />
sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.<br />
Zugleich gilt es zu prüfen, ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer<br />
als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten.<br />
Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung<br />
dienen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Bestand haben oder aufgehoben<br />
werden sollten. Die anhängigen Bundesgerichtsverfahren im Zusammenhang mit<br />
dem Postmindestlohn werden abgewartet.<br />
Die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne soll gesetzlich festgeschrieben<br />
werden, um Lohndumping zu verhindern. Damit werden wir auch wirksam gegen<br />
soziale Verwerfungen in einzelnen Branchen vorgehen.<br />
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