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viertei jahresschrift dfs instituts iur deutsche ostarbeit krakau

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Bei der Katalogisierung der Handschriften in der Bibliothek wurden diese Archivalien nach dendamaligen bibliothekarischen Methoden klassifiziert und gruppiert, ohne ihre Provenienz zu berücksichtigen.Die Inventarisations- und Katalogisierungsarbeiten der Klosterhandschriften wurden in deröffentlichen Bibliothek in Warschau nicht zu Ende geführt. Es kam der polnisch-russische Kriegvom Jahre 1830/31; nach dem Sieg der Russen und der Einnahme Warschaus aber verfügte NikolausI die Konfiskation der wichtigsten polnischen Museums- und Bibliothekssammlungen. Ausder öffentlichen Bibliothek bei der Warschauer Universität konfiszierte und überführte man in diekaiserliche öffentliche Bibliothek in Petersburg alle Handschriften und Bücher in fremden Sprachen(ausser polnisch). Die Gesamtzahl der im Jahre 1832 aus der öffentlichen Bibliothek nachPetersburg entführten Bücher und Handschriften betrug etwa 90000 Drucke und 19000 Handschriften.Unter den entführten lateinischen Handschriften befand sich natürlich auch die Mehrzahlder Klosterarchivalien.Es erfolgte also eine weitere Zerstreuung der Klosterarchivalien: die Archivalien in lateinischerSprache kamen in die kaiserliche öffentliche Bibliothek in Petersburg, ein Teil der Archivalien inpolnischer Sprache blieb in der öffentlichen Bibliothek in Warschau (der späteren Universitätsbibliothek)und die Akten wirtschaftlichen Inhalts schliesslich verblieben bei den kirchlichenund weltlichen Behörden, die über das Vermögen der unterdrückten Klöster zu verfügen hatten.In der kaiserlichen öffentlichen Bibliothek in Petersburg wurden die Archivalien der polnischenKlöster nach Sprachgruppen und im Bereich dieser Sprachgruppen nach dem Inhalt (18 Abteilungen)katalogisiert. Dadurch wurden die Archivalien weiter unter die Abteilungen Theologie,Kanonisches Recht, Geschichte, Polygraphie und Autographie zerstreut.Nach Artikel X I des Rigaer Vertrages vom Jahre 1921 verpflichtete Sowjet-Russland sich dazu,Polen alle konfiszierten und durch die Zarenregierung nach Russland entführten archivalischenund bibliothekarischen Sammlungen zurückzugeben. Die uns interessierenden Klosterarchivalienbefanden sich unter 14000 Handschriften, die durch die polnische Delegation in den gemischtenKommissionen in den Jahren 1922— 1934 aus der ehemaligen kaiserlichen öffentlichen Bibliothekin Leningrad zurückgebracht wurden. Gegenwärtig befinden sie sich in der Handschriftenabteilungder National-Bibliothek in Warschau250).D ie Kassation des Jahres 1864.Die durch die Suppression des Jahres 1819 nicht erfassten Klöster im Königreich Polenbestanden noch bis zum Jahre 1864. Die Repressalien der russischen Regierung nach demZusammenbruch des polnischen Aufstandes vom Jahre 1863 trafen auch die polnischen Klöster.Durch Ukaz vom 8. 11. 1864 verfügte Alexander II. die Kassation von 108 Klöstern im KönigreichPolen unter zeitweiser Belassung von 35 sogenannten Staatsklöstern (etatowych kl.)25°) Nach Beendigung der Übernahmearbeiten der Polnischen Delegation in Russland veröffentlichen die nachstehendgenannten Mitglieder dieser Gemischten K om m ission bisher nur eine allgemeine Zusammenstellung der übernom m e­nen Bibliotheken und staatlichen Archivalien:E. K u n tz e , Zwrot polskich zbioröw bibliotecznych z R osji. Krakau 1937.W . S u c h o d o ls k i, W ykonanie art. X I Traktatu R yskiego w zakresie archiwow paristwowych. Archeion I (1927).V or der Veröffentlichung einer analogen Zusammenstellung der übernom m enen Klosterarchivalien müssten diesein der Nationalbibliothek erst eingehend inventarisisert werden, d. h. sie müssten zuvor nach Feststellung ihrer Provenienzaus dem Gesamtbestand der Handschriften ausgesondert werden. — Bei der Benutzung der aus Russlandübernommenen Handschriften muss man sich bis auf weiteres m it den alten Signaturen und der alten russischenKartei behelfen.77

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