B U C H B E S P R E C H U N G E NKarl C. von Loesch, Die Verlustliste des Deutschtumsin Polen. — Berlin: Verlag Junker und Dünnhaupt 1940.80 Seiten.Im Rahm en der Forschungen des Deutschen AuslandswissenschaftlichenInstituts in Berlin, herausgegebenvon Prof. Dr. Six, erschien als Band 2 der AbteilungVolkstum skunde „D ie Verlustliste des Deutschtum s inPolen“ von Karl C. von Loesch. D er gründliche Kennerder europäischen Volkstumsfragen und langjährige D ozent der Deutschen Hochschule für Politik in Berlin,selbst ein Sohn des <strong>deutsche</strong>n Ostens, gibt hier einengedrängten Ü berblick über die zahllosen Rechtsbrüche,Verfolgungen, Schikanierungen und Gewalttaten, diedie <strong>deutsche</strong> Volksgruppe im polnischen Zwischenstaateerleiden musste. Es war nützlich, jetzt einmal die langeListe der polnischen Sünden gegen das Deutschtumzusammenzustellen, waren doch in den letzten fünfJahren v or dem Kriege im Zusammenhang m it den<strong>deutsche</strong>n Bemühungen um eine Verständigung m itPolen viele polnische Rechtsbrüche stillgeschwiegenworden und die älteren Datum s in der Vorstellungsweltder <strong>deutsche</strong>n Öffentlichkeit vielleicht schon etwasverblasst. Es ist auch nützlich, die oft nur allgemeinvorgebrachten Anklagen gegen die polnische Politik der<strong>deutsche</strong>n Volksgruppe gegenüber wieder einmal inconcreto zu behandeln. Dam it reiht sich die Broschürein den geistigen K am p f gegen die englische Lügenpropagandaein, die alle <strong>deutsche</strong>n Berichte über denLiquidationsprozess des Deutschtum s in Polen als E rfindungen oder Übertreibungen bezeichnete, obw ohl —namentlich vor 1933 — auch zahlreiche Engländer vonRang schwere Verfehlungen der polnischen Regierungengegen ihre Minderheiten festgestellt und gegeisselt hatten.Loesch zitiert deshalb auch öfters solche engüschenStimmen. Er zeigt, wie Polen auf allen Gebieten ander Vernichtung der Deutschen gearbeitet hat, er beleuchtetderen allgemeine Rechtlosigkeit, er behandeltden Bodenraub und die anderen wirtschaftlichen B edrängnisse und schliesslich die schikanöse Sprach- undSchulpolitik. In aller Deutlichkeit besteht er auf derUnfähigkeit Polens, Ordnung und Gerechtigkeit in diesemRaum herzustellen und zu gewährleisten, welcheTatsache ja die moralische Voraussetzung für die <strong>deutsche</strong>Schutzherrschaft über das polnische Kerngebietbildet. So schätzt er, dass die Zahl der Volks<strong>deutsche</strong>nin Polen im Jahre 1919 auf etwa 3% Millionen zu beziffernwar, während sie 1931 nur noch etwas über1 Million betrug. H ätte sich dagegen die <strong>deutsche</strong> V olksgruppeungestört entwickeln können, so hätte sie indiesem Jahre annähernd 4 Millionen betragen müssen,d. h. die Polen haben es fertiggebracht, das Deutschtumin ihrem Lande in 12 Jahren um 7 5 % zu dezimieren.Loesch trifft auch die grundlegende Feststellung,dass die Übernahme der Verpflichtungen aus dem sog.Minderheitenschutzvertrag vom 28. Juni 1919 völkerrechtlichdie unabdingbare Voraussetzung für die Ü berlassungder <strong>deutsche</strong>n Ostgebiete an Polen war. DaPolen durch seinen K ündigungsakt v om 15. 9. 1934seine Pflicht zur dauernden Einhaltung des Vertragesverletzt und seine Minderheiten aufs schändlichste behandelthat, hat es selbst die Voraussetzung für denDauerbesitz dieser Gebiete weitgehend zerstört.Dr. Gerhard Brauns, KrakauEugen Oskar Kossman, Die deutsch-rechtliche Siedlungin Polen. Dargestellt am Lodzer R aum . — Ost<strong>deutsche</strong>Forschungen, B d. 8. — Leipzig: Verlag S. H irzel 1937.233 Seiten, 3 Textabbildungen und 5 teils mehrfarbigeK arten.Das Erscheinungsjahr vorliegender U ntersuchung liegtzwar schon etwas zurück; jed och verlangt es die grundsätzlicheBedeutung der A rbeit für die Siedlungsforschungim Generalgouvernem ent, dass sie an dieser Stellebesprochen wird. Als Untersuchungsgebiet wurde derR aum um Litzm annstadt gewählt, der v on vier B lätternder K arte des westlichen Russlands 1:100000 um fasst wird. D ie kiesigen und sandigen Aufschüttungenmehrerer Endm oränenketten der W artheeiszeit querendas H ochflächengebiet, so dass bessere Lehm böden sichim wesentlichen nur beiderseits des oberen Ner und derBzura hinziehen. D en H auptteil der Bodenkrum e bildetschwachlehm iger Sand, daneben auch leichter Sand. Imeinzelnen ist die Verbreitung der B öden stark wechselnd,und nur verhältnismässig kleine Flächen sind v on annäherndgleicher Beschaffenheit. Dem entsprechend war dieälteste Siedlung recht verstreut. H ierbei wird von K .nicht v on der B odenart auf das A lter der Siedlung geschlossen,sondern vielm ehr durch die geschichtlich erweisbarenalten Siedlungsräume gezeigt, dass die früheLandnahm e auf dem Gebiet der besseren B öden erfolgte.D ie ältesten Siedlungen waren der erbliche Besitz alterpolnischer Freibauern, die mehr und mehr verarm ten,deren Land sich allm ählich stärker durch Zuwachs bevölkerte,denen durch die polnischen Rechtsverhältnisseeine Erschliessung eigener neuer Siedlungsräume unterbundenwar und deren D örfer auch heute noch den Charaktervon Form relikten tragen. Den alten Siedlungsräumengegenüber stand die im wesentlichen unbewohnteLandschaft der H eidewälder, die der Landesherr späterals seinen Besitz betrachtete, hier n och im MittelalterLand an den neuen H ofadel und geistliche Institute vergabund dam it zugleich die M öglichkeit schuf, unterden <strong>deutsche</strong>n R echtsnorm en Neuland zu erschliessen.Diese deutschrechtliche Siedlung war nach K . bis gegenAusgang des 13. Jahrhunderts von deutschblütigen K o lonisten getragen. Erst dann hatte es sich durchgesetzt,dass auch Polen unter gleichen Bedingungen zur Ansiedlungkom m en konnten. D er Siedlungsprozess erfasstenicht nur geschlossenes Neuland, sondern form te auchältere W ohngebiete durch Zusammenlegung kleiner A ltsiedlungenum. Gleichzeitig wuchsen die ersten eigentlichenStädte unter <strong>deutsche</strong>m Rechtseinfluss und unterM itwirkung <strong>deutsche</strong>r Menschen heran, und zwar nicht125
ohne geradezu selbstverständliche Anlehnung an bereitsbestehende M ittelpunkte der alten Siedlungslandschaft.D ie m it der Zeit zunehmende Zahl der W oladörfer bildetenden bis ins 15. und 16. Jahrhundert spürbaren N achklangder deutschrechtlichen K olonisation. Bisher hattedie Siedlung nach west<strong>deutsche</strong>m Muster die Tendenzenzur Guts- und Vorwerkswirtschaft aufgehalten, da jeneim Ausgangsstadium auf der grundherrlichen Zinswirtschaftohne Verpflichtung zu landwirtschaftlichen A rbeitsdiensten beruhte. Nun breitete sich die Eigenwirtschaftauf Grossgütern aus. Vorw erke gelangten auchin bisher reinen Bauerndörfern zur Anlage. D am it setzteeine allgemeine Rechtsm inderung der ursprünglich freienK olonisten ein. D er Sozialaufbau, w ie ihn die deutschrechtlicheK olonisation bewirkt hatte, wurde dam it nivellierendausgetilgt. D er grundbesitzende A del erlangtegleichzeitig die wirtschaftliche K raft, neue Stadtanlagenfür engere Bezirke zu schaffen.D ie Darlegungen K .’s, die durch eine A nzahl K artenunterstützt werden, zeichnen sich dadurch aus, dass sieeine differenzierende Analyse der Quellen zu Grundelegen. Jede einzelne Ortsgeschichte w ird untersucht. Sow ird jed e Starrheit in der vergleichenden Übertragung derErgebnisse verm ieden. Im m er wieder wird darauf hingewiesen,dass die räumliche Gleichsetzung von W aldheide,Fürstenbesitz, Landvergebung, des deutschrechtlichenK olonisationsgebietes und des Zinsbauerntums nurder allgemeine Regelzustand ist, dass aber alles der E n twicklung unterliegt und gerade die Ausnahm en, w o siesich in ihren M otiven aufhellen lassen, nur die grosse L inie der Ergebnisse bestätigen. D ie Erfolge der Gliederungder U ntersuchung nach Besitzgebieten, sowie die ständigeErörterung der Geländeverhältnisse zeigen den W ertder räumlichen und geographischen Betrachtung. Zumersten Male und vielfach ausschlaggebend werden fernerdie Zehntregister allseitig ausgewertet, nicht nur die A rtder Zehntung.Was nun aber die A rbeit für die weitere Erforschung derSiedlungsentwicklung im Generalgouvernem ent über dielokale Bedeutung für die Litzm annstädter Gegend hinauserhebt, ist die kritische Stellungnahme zur polnischenGeschichtsforschung, die sich seit langem bem ühte, den<strong>deutsche</strong>n Einfluss auf das Siedlungswesen zu verkleinernund für unwesentlich, ja hem m end zu erklären. EinigeEinzelheiten seien genannt: Der B egriff der hospites fin det eine sehr einleuchtende Aufhellung und widerlegtdam it die polnische Auffassung, dass der deutsch-rechtlichenK olonisation eine ausgedehnte gleiche Bewegungbereits vorausging. D ie Land- und G rodgerichtsbüchereignen sich nicht zur Feststellung des ethnischen B evölkerungsbildesder Städte, da diese Gerichte nur m it dempolnischen A del zu tun hatten. D ie Flucht des polnischenBauern als M ittel, sich v o r der Bedrückung durch denHerrn zu schützen, kennzeichnet den w eiten Abstand derpolnischrechtlichen Siedlungsverhältnisse gegenüber demdeutschrechtlichen Anspruch auf das Eigentum an derScholle. Aus allem ergibt sich, dass die deutschrechtlicheK olonisation eine für das Land m assgebliche Leistungwar und nicht etwa einer heimischen Entw icklung hinderndim W ege stand. Gegenüber diesen entscheidendenW iderlegungen leugnet K . aber keineswegs, dass auch inder vordeutschrechtlichen Zeit eine Siedlungsraumausweitung stattfand, dass Mittelpunktssiedlungen bereitsvorhanden waren und auch die späteren Städte vielfachlokal an sie anknüpften, und dass ferner ein alter freibäuerlicher( = altadliger) Stand im alten Polen vorhandenwar. Das alles ist selbstverständlich positiv bei der A u fhellung der ältesten polnischen Geschichte zu werten;aber es ist nicht geeignet, die <strong>deutsche</strong> Siedlungsleistungim Ostraum zu verkleinern.P rof. D r. W . Czajka, PragAlbert Breyer, Deutsche Tuchmachereinwanderung inden ostmitteleuropäischen Raum 1550— 1830. Ost<strong>deutsche</strong>Forschungen Bd. 10. — Leipzig: Verlag S. Hirzel 1941.270 Seiten.M it diesem Buch liegt die letzte Arbeit Breyers vor,dessen Lebensinhalt der Förderung und Festigung <strong>deutsche</strong>nW esens in Polen galt. Bei Ausbruch des deutschpolnischenKrieges wurde er zum polnischen Heeresdiensteingezogen, wurde bald danach v on einer <strong>deutsche</strong>nFliegerbombe schwer verletzt und erlag diesenVerletzungen im Spital in W arschau wahrscheinlicham 11. 9. 39.Das Buch beginnt: „A us dem W esten kamen in einemnie endenden Zuge die höheren Formen des kulturellenLebens und des gewerblichen Könnens nach Polen,darunter auch das Tuchmacherhandwerk“ . Diese E rkenntnis wird dem Leser auf jeder Seite erneut bewusst,denn hinter dem anspruchslosen Titel verbirgt sich nichtnur eine geschichtliche Darstellung der einzelnen Einwanderungsströmezu den verschiedensten Zeiten sowieder wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen der einzelnenTuchmachergruppen, sondern ein umfassenderBeitrag zur Kultur- und Sittengeschichte einzelner <strong>deutsche</strong>rBerufs- und Schicksalsgemeinschaften in einerfrem dvölkischen Umgebung.Zwei Dinge kom m en in der Arbeit gut zum Ausdruck:zunächst die Tatsache, dass polnische Adlige sehrw ohl die Überlegenheit der <strong>deutsche</strong>n Handwerkergegenüber ihren polnischen Untertanen kannten undfür ihr Land eine Verbesserung der wirtschaftlichenVerhältnisse durch die Gründung <strong>deutsche</strong>r Siedlungenoder durch die Ansiedlung <strong>deutsche</strong>r Handwerkererhofften, obw ohl ihnen in den ersten Jahren recht bedeutendeGeldausgaben erwuchsen. Nur auf diese Weisegelang es Polen, eine Angleichung an westeuropäischeVerhältnisse und Lebensgewohnheiten zu erreichen.Der zweite Vorzug, den die Arbeit aufzuweisen hat,ist die ausgezeichnete Darstellung des W esens, derseelischen Haltung, der gesellschaftlichen Formenund Anschauungen der <strong>deutsche</strong>n Siedler. Schicksaleganzer Bevölkerungsgruppen der früheren <strong>deutsche</strong>nStaaten spiegeln sich hier wieder: soziale und räumlicheEnge in der Heim at lassen eine Vielzahl <strong>deutsche</strong>rHandwerker dem R u f der polnischen Grundherren be126
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ERRICHTUNG DES NIKOLAUS KOPERNIKUS-
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N I K O L A U S K O P E R N I K U S
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ewusst. Als er nach seinem Studium
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Die Beleihung mit einem Kanonikat u
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Noch vor dem 1512 erfolgten Tode de
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Mit diesen Wesenszügen wird Kopern
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DAS DOKTOR-DIPLOM DES NIKOLAUS KOPE
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