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viertei jahresschrift dfs instituts iur deutsche ostarbeit krakau

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stand, ein begreifliches Interesse an der persönlichen Zusammensetzung des Rates und magseinem Beamten in dieser Hinsicht Richtlinien erteilt haben, später jedoch wird er die Auswahlder Ratmannen dem Grosschaffer überlassen haben. Der Wandel findet auch in den Urkundenseinen Ausdruck: 1321 wählt der Grosschaffer „de mandato regio“ , 1343 wählt er nur noch „auctoritatedomini regis“138). Die alten Ratmannen werden nun mit dem königlichen Beamten in Verbindunggetreten sein und ihn dafür gewonnen haben, sie alle oder einige von ihnen jahrelanghintereinander im Amt zu lassen, woraus die häufige Wiederkehr derselben Namen in den Ratslistensich erklärt.Darüber, ob das Gesetz Kasimirs des Gr., die Beteiligung der Zünfte am Rat betreffend, befolgtworden ist, können wir deshalb nichts aussagen, weil uns aus den letzten drei Jahrzehnten des 14.Jahrhunderts keine Stadtbucheintragungen über die Ratswahl erhalten sind. Auffallend sind dieSchwankungen, die die zahlenmässige Zusammensetzung des Ratskollegiums in dieser Zeit erfahrenhat139). Diese Erscheinung hat ihren Grund darin, dass die alten Ratsmitglieder nicht abgetretensind, sondern zusammen mit den neugewählten Ratmannen auch weiterhin am Stadtregimentteilgenommen haben140). Unter den Ratmannen, die als consules antiqui oder seniores dem Ratauch nach Ablauf ihrer einjährigen Amtszeit angehörten, sind offenbar nicht nur die Ratmannendes letztvergangenen Jahres, sondern auch die weiter zurückhegender Jahre zu verstehen, denndie 14 alten Ratmannen des Jahres 1395 werden schwerlich nur die des Jahres 1394 gewesen sein141).Zunächst werden die alten Ratmannen den neuen Rat lediglich eingeführt und über die laufendenGeschäfte unterrichtet haben. Nach und nach werden sie sich dann immer mehr an der Amtsführungdes neuen Rates beteiligt haben und sind schliesslich, übrigens ohne eine formale Rechtsgrundlage,weiter im Rat verbheben. A uf diese Weise hat sich eine privilegierte Schicht von Ratsfamilienheraus gebildet, deren Angehörige das Ratmannenamt lebenslänglich bekleidet haben.Diese Entwicklung führte zu einer sonderbaren Verkehrung des Sinnes, den die Institution desRates ursprünglich gehabt hat. Aus der eigentlichen Vertretung der Stadt wurde ein Organ, demgegenüberdie Mehrzahl der Bürger ihre Rechte verteidigen musste, Je mehr die alten Ratmannenan Einfluss gewannen, umsoweniger konnte sich der Rat durch frische Kräfte erneuern. Er erstarrte,entartete und wurde zu einer reinen Interessenvertretung. Die Kluft zwischen ihm und der städtischenGesellschaft, „der ganczen gemeyne“ , wurde unvermeidbar.Auch innerhalb des Rates selbst hat das Verbleiben der alten Ratmannen im Rat zu Verwirrungund zu Misshelligkeiten geführt. Deshalb erging am 17. Dezember 1404 eine Willküre, die verordnete,dass von nun an aus den derzeitigen Mitgliedern des Rates für jedes der drei folgendenJahre durch das Los amtsführende Kollegien, die aus 8 bzw. 6 Ratmannen bestanden, bestimmtwerden sollten142).Ob bei dieser Regelung Einflüsse des Lübischen Rechts eine Rolle gespielt haben, muss dahingestelltbleiben. Zu bedenken ist jedenfalls, dass die Krakauer Wilküre vom Jahre 1404 eine fehler­138) A L I Nr. 618 und 1512.139) Piekosinski: Einleitung zum CDCC. „R a jcy miasta K rakow a“ .14°) Für das Jahr 1395 kennen wir z. B. 18 neue und alte Ratm annen. (A L I liS . 127).141) A L II S. 166: D om ini consules anni presentis videlicet (folgen 6 Namen) una cum senioribus (folgen 14 Namen).142) A n der M itwoche in der Quatuortem pir noch Sinte Lucien tage noch Christi geburt MCCCC und vier jar, dy herrenratmanne m it den eldisten m it eyntrechtigen rate und gemeyner voryow ortunge alle eyns worden sint, und habin driyrate gesaczt und geteylt und haben dorinne gelosit, daz das neste körnende irste iar siczczen sullen (folgen 8 Namen).Das andir iar dornach sullen siczczen (folgen 9 Namen). Das dritte iar (folgen 6 Namen). Das haben dy vorgeschobenratmanne alle yderm an off seynen eyt genomen, das sy di vorgeschriben schickunge noch irem bestin vorm ogin haldinwollin. Patkaniowski op. cit. S. 91/2. Hdschr. des Stadtarchivs in Krakau Nr. 427 S. 202.

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